61. Jahrgang Donnerstag, 12. September 2019 Nummer 37

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1 61. Jahrgang Donnerstag, 12. September 2019 Nummer 37

2 Mitteilungsblatt Vogt 2 Nr. 37 vom 12. September 2019 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - Rettet die Bienen über das Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - Rettet die Bienen über das Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar Die Eintragungsliste für die Gemeinde Vogt wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 4, EG, Kirchstraße 11, Vogt zu den allgemeinen Öffnungszeiten Mo- Fr Uhr, Do Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z.b. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen. 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes A. Zielsetzung Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tierund Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschaftsund Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben. B. Wesentlicher Inhalt Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1) Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5) Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der

3 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) C. Alternativen Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von 7, 22, 33a und 34 NatSchG sowie von 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen. Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Artikel 1 Änderungen des Naturschutzgesetzes Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: 1. Nach 1 wird folgender 1a eingefügt: 1a Artenvielfalt Über 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Worte soweit erforderlich und geeignet werden gestrichen. 4. Nach 33 wird folgender 33a eingefügt: 33a Erhalt von Streuobstbeständen (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt. (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen wird wie folgt neu gefasst: 34 Verbot von Pestiziden Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt wird wie folgt geändert: Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: (4) In den Grenzen des 34 in der Fassung des Gesetzes vom (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden. 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Artikel 2 Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie

4 Mitteilungsblatt Vogt 4 Nr. 37 vom 12. September 2019 folgt geändert: Nach 2 werden folgende 2a und 2b eingefügt: 2a Ökologischer Landbau (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von 1a des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäi- schen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden. (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften. (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig. (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein Sta- tusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten. 2b Reduktion des Pestizideinsatzes (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden. (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet. (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung A. Allgemeiner Teil Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksa- men Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes Zu 1.: Einfügung des 1a Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. Zu 2.: Änderung des 7 Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. Zu 3.: Änderung des 22 Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.

5 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Zu 4.: 33a Erhalt von Streuobstbeständen Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung Schutz von Streuobstbeständen vorgeschlagen. Zu 5.: Neufassung des 34 Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegangen ist. Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge aber auch Kollateralschäden an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Tei- len der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland ). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu 6.: Änderung des 71 Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt. Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Einfügung der 2a und 2b 2a Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft ). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko- Landbaugesetz ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge aber auch Kollateralschäden an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland ). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der In- sekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten. Ort, den gez. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des Feiertages Tag der Deutschen Einheit wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung Redaktionsschluss , Uhr Wir bitten um Beachtung Der Verlag

6 Mitteilungsblatt Vogt 6 Nr. 37 vom 12. September 2019 Information ZUHAUSE LEBEN Caritas Bodensee-Oberschwaben ist eine Beratungsstelle für Senioren, Kranke und Menschen mit Behinderung. Auch Angehörige, Nachbarn und Freunde können sich an ZUHAUSE LEBEN wenden. Selbstbestimmt Leben gerade für Ältere, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung ist dies nicht immer selbstverständlich. Jeder sollte die Möglichkeit haben in seiner vertrauten Umgebung zu leben. ZUHAUSE LEBEN unterstützt Senioren, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung dabei, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben zu können, auch wenn Unterstützung im Bereich der Pflege und des Haushaltes notwendig ist. Frau Zimmer-Meyer von der ZUHAUSE LEBEN Stelle informiert über vorhandene Hilfsangebote und deren Finanzierung berät in allen Fragen der Pflegebedürftigkeit unterstützt bei der Organisation von konkreten Hilfen In der häuslichen Versorgung können unterschiedliche Fragen auftreten: Ich pflege meinen Mann, kann ich dafür Geld von der Pflegekasse erhalten? Wann ist es sinnvoll einen Pflegeantrag zu stellen? Was ist ein Pflegeantrag? Wo erhalte ich den Antrag?... Was macht ein Pflegedienst und welche Pflegedienste gibt es? Was kostet ein Platz im Pflegeheim? Wer muss was bezahlen? Sie können sich gern mit solchen und auch allen weiteren Fragen zur Versorgung an Frau Zimmer-Meyer wenden. ZUHAUSE LEBEN fördert und begleitet auch ehrenamtliche Gruppe wie z.b. Gesprächskreise für pflegende Angehörige. Frau Zimmer-Meyer ist zuständig für Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg, Wolfegg, Vogt und Bergatreute. Sprechzeiten in Vogt, von 9.00 Uhr bis Uhr im Rathaus in Vogt im ersten OG, Zimmer-Nr. 7, Telefon: Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, 18. September 2019 statt. Natürlich sind auch nach Vereinbarung Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich. Selbstverständlich kommt Frau Zimmer-Meyer auch persönlich Zuhause bei Ihnen vorbei. Sie erreichen Frau Zimmer-Meyer ZUHAUSE LEBEN Weingarten Sterngasse 3/1, Weingarten Telefon: zimmer-meyer@caritas-bodensee-oberschwaben.de Lust auf Ehrenamt?! zur Unterstützung des Teams in der Gemeindebücherei während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag 09:30 Uhr - 10:30 Uhr und oder Dienstag 16:00 Uhr - 19:00 Uhr und oder Freitag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Sie haben Zeit, interessieren sich für Bücher, haben Spaß am Ordnen und sind gerne unter Menschen warum nicht als ehrenamtlicher Helfer in unserer, in neuen Räumen, wiedereröffneten Bibliothek? Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Aßfalg, Tel /209-31, Mail: assfalg@gemeinde-vogt.de, gerne zur Verfügung. Alteisensammlung des HCL in Vogt am und Die Alteisensammlung wird wie in den vergangenen Jahren auch vom Handballclub (HCL) durchgeführt. Sollten Sie eine vorzeitige Abholung Ihres Alteisens wünschen, dann kann dies nach entsprechender Absprache mit dem Handballclub bereits jetzt schon erfolgen. Hierzu nehmen Sie bitte direkt unter der Tel oder mobil: telefonischen Kontakt mit diesem auf. Nach entsprechender Absprache (s. obige Telefonnummern) werden Großgeräte auch direkt vor Ort abgeholt. Wir bitten um Verständnis und bitten die Bürgerschaft den gemeinnützigen Verein zu unterstützen. WICHTIGER HINWEIS! BITTE UNBEDINGT BEACHTEN! Bitte stellen Sie grundsätzlich alle abzuholenden Gegenstände gleich am ersten Abfuhrtag ( ) bis spätestens 13:00 Uhr gut sichtbar bereit. Geschwindigkeitskontrollen des Landratsamtes Ravensburg Kontrollort: Flammenstraße Kontrollzeit: Montag, von 10:00 Uhr bis 11:50 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 30 km/h Gemessene Fahrzeuge: 138 Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h Überschreitungen: 22 Kontrollort: Stocken Kontrollzeit: Mittwoch, von 06:32 Uhr bis 08:30 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h Gemessene Fahrzeuge: 304 Höchstgeschwindigkeit: 81 km/h Überschreitungen: 22 Kontrollort: Letze Kontrollzeit: Montag, von 13:25 Uhr bis 15:30 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 70 km/h Gemessene Fahrzeuge: 343 Höchstgeschwindigkeit: 85 km/h Überschreitungen: 11 Kontrollort: Moser Kontrollzeit: Donnerstag, von 06:46 Uhr bis 08:30 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h Gemessene Fahrzeuge: 303 Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h Überschreitungen: 27 Kontrollort: Wagener Straße Kontrollzeit: Freitag, von 16:34 Uhr bis 18:40 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h Gemessene Fahrzeuge: 388 Höchstgeschwindigkeit: 56 km/h Überschreitungen: 0 Kontrollort: Damooserweg Kontrollzeit: Samstag, von 09:35 Uhr bis 12:00 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 30 km/h Gemessene Fahrzeuge: 275 Höchstgeschwindigkeit: 52 km/h Überschreitungen: 30

7 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Kontrollort: Unterhalden Kontrollzeit: Mittwoch, von 09:50 Uhr bis 11:50 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 60 km/h Gemessene Fahrzeuge: 245 Höchstgeschwindigkeit: 92 km/h Überschreitungen: 26 Kontrollort: Marderweg Kontrollzeit: Freitag, von 11:48 Uhr bis 14:00 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 30 km/h Gemessene Fahrzeuge: 189 Höchstgeschwindigkeit: 49 km/h Überschreitungen: 13 Kontrollort: Reckendürren Kontrollzeit: Dienstag, von 13:40 Uhr bis 15:30 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 70 km/h Gemessene Fahrzeuge: 24 Höchstgeschwindigkeit: 91 km/h Überschreitungen: 12 Kontrollort: Moser Kontrollzeit: Samstag, von 09:45 Uhr bis 11:45 Uhr Geschwindigkeitsbegrenzung: 50 km/h Gemessene Fahrzeuge: 378 Höchstgeschwindigkeit: 73 km/h Überschreitungen: 50 Bereitschaftsdienste Samstag, 14. September und Sonntag, 15. September ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!! Den ärztlichen Bereitschaftsdienst an Werktagen von Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen erreichen Sie unter der zentralen Notrufnummer: Fachärztliche Dienste: Augenarzt Kinderarzt Im Notdienst können Patienten ohne Anmeldung die Notfallpraxis im Krankenhaus Weingarten aufsuchen. Notfallsprechstunde am Wochenende: Uhr und Uhr Für Notfälle bei Kindern gibt es eine extra Rufnummer (Ortstarif) Bereitschaftsdienst von Samstag, Montag, 8.00 Uhr Notfallsprechstunde am Wochenende: Uhr und Uhr Den Apotheken-Notdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer Apotheken Volldienst: Samstag, Achtal-Apotheke, Ravensburger Str. 6, Baienfurt, Tel Marien-Apotheke, Bodenseestr. 5, Wangen i. A. (Neuravensburg), Tel Sonntag, Altdorf-Apotheke, Zeppelinstr Weingarten, Württ. Tel Schloss-Apotheke, Karlstr Tettnang Tel Der Voll-Notdienst der Apotheken beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet morgens um 8.30 Uhr des folgenden Tages. Zusatzdienst: Samstag, St. Martins-Apotheke am Saumarkt, Bindstr Wangen im Allgäu Tel Der Zusatz-Notdienst ist geöffnet von bis Uhr. Sonntag, St. Martins-Apotheke am Saumarkt, Bindstr Wangen im Allgäu Tel Der Zusatz-Notdienst ist geöffnet von bis Uhr und von bis Uhr. Telefonansage des zahnärztlichen Notfalldienstes Telefon Activpflege Vogt, der Pflegedienst an Ihrer Seite Telefon Nachbarschaftshilfe Vogt Susanne Brillisauer, Telefon Haus St. Antonius, Vogt Alten- und Pflegeheim, Dauer- und Kurzzeitpflege, heimgebundene Wohnungen, Damooserweg 22, Vogt, Telefon , Lena Jocham Pflegedienst Medias, Amtzell Telefon Sozialstation St. Martin, Schlier Rund um die Uhr erreichbar, Telefon a.meger@sozialstation-schlier.de Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst Telefon Hospizdienst Vorallgäu Ziel des Hospizdienstes ist die Unterstützung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen. Wir besuchen Sie gerne, helfen spontan und überkonfessionell. Gesamtleitung: Klara Öngel, Hoher-Ifen-Weg 1, Waldburg, Telefon Ansprechpartnerinnen: Vogt: Margret Höhn: Telefon Ingrid Detzel: Telefon Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, Telefon Bei Störungen in der Stromversorgung Notrufnummer des Energieversorgers und Netzbetreibers ENBW, Telefon Schulstraße 10 Schulstraße 10 Der Sozialladen in Vogt Öffnungszeiten: mittwochs von Uhr samstags von Uhr Berechtigungskarten zum Einkauf erhalten Sie im Rathaus bei Bianca Rude, Telefon Im Kleiderstüble können ALLE einkaufen! - Mode von Mensch zu Mensch - Der Erlös fließt sozialen Zwecken zu. Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr und Samstag Uhr Jeden ersten Donnerstag im Monat: Uhr Tierärzte Samstag und Sonntag den 14. September 15. September 2019 Für Kleintiere: Bekanntgabe des Notdienstes für die Tierarztpraxis Dr. Julia Wenzel unter

8 Mitteilungsblatt Vogt 8 Nr. 37 vom 12. September 2019 Jetzt Projekte einreichen und sich um LEADER-Förderung bewerben! 7. LEADER-Projektaufruf im Württembergischen Allgäu gestartet Bis zum 30. September 2019 können sich Projektträgerinnen und Projektträger aus dem Württembergischen Allgäu wieder mit ihren Projektideen um LEADER-Fördergelder bewerben. Denn insgesamt lobt die LEADER-Aktionsgruppe Württembergisches Allgäu im Rahmen des aktuellen Projektaufrufes EU-Fördermittel, plus etwaiger Rest- und Rückflussmittel sowie zuzüglich anteiliger Landesmittel, für innovative Projekte in der Region aus. Für die Bewerbung, können sich interessierte Vereine, Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen sowie Kommunen mit ihren Projektideen an die LEADER-Geschäftsstelle in Kißlegg (info@re-wa.eu oder 07563/ ) wenden. Die eingereichten Projekte, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden im November 2019 einem Projektauswahlverfahren unterzogen. Die hierbei überzeugendsten Vorhaben erhalten eine Förderzusage für das europäische LEADER-Förderprogramm. Im Fokus stehen dabei vor allem Projekte, die einen Beitrag zu den Themenfeldern Bürger und Soziales, Klima und Mobilität, Wirtschaft, Tourismus sowie Kunst und Kultur leisten. Nähere Informationen zum Projektauswahlverfahren sowie zu den Bewertungskriterien können unter eingesehen werden. Fundsachen in der Allgäutorhalle Die bereits seit längerem in der Allgäutorhalle liegen gebliebenen Kleidungsstücke und Weiteres können innerhalb der nächsten 2 Wochen im Rathaus bei Frau Rude, Zimmer 4 abgeholt werden. Nicht abgeholte Gegenstände werden nach diesem Termin an das Kleiderstüble weitergegeben. Kunst und Kultur Vogt Es geht wieder los mit Kunst und Kultur in Vogt Nach einer längeren Pause wegen der Fremdbelegung des Flammenhofs durch die Schule sind wir bereits mit einem künstlerischen Ferienprogramm mit Danja Kulterer in die neue Spielzeit gestartet, das mit viel Begeisterung angenommen worden ist. Jetzt steht die erste Veranstaltung im Flammenhof an. Wir laden herzlich ein zur Singer/Songwriter Night mit Poetry und Impro am Samstag, 21. September, 20 Uhr, im Flammenhof Und das wird angeboten werden. Wieder geben wir jungen Künstlern aus der Region die Möglichkeit, sich einem größeren Publikum mit ihren eigenen handgemachten Songs zu präsentieren. So wie auch mal die Vogter Band Provinz bei uns ihren Anfang machte, wollen die jungen Leute ihren Bekanntheitsgrad durch ihre Darbietungen steigern. Dass sie dafür alles geben liegt auf der Hand. So stellt sich der Improvisationsmusiker und sänger Niko Andresen aus Ravensburg vor, der am Klavier hunderte verschiedener Melodien zaubern kann und sich dabei immer entsprechenden Atmosphären anpasst. Mit den Soulsisters Angele präsentieren sich zwei sangesfreudige Zwillinge aus Starkenhofen die sich selbst am Keyboard begleiten. Sie werden ihr Publikum mit eigenkomponierten Stücken im Pop-Soulstil aber auch mit geistlich-spirituellen Liedern bestens unterhalten. Die Songs der neu formierte Rebekka Adam Band stammen allesamt aus eigener Feder. An Cajon, Gitarre, Bass und Piano sorgen die vier Musiker für Gänsehaut und Ohrwürmer. Alex Simm schreibt am liebsten traurige Balladen von Schnapsdrosseln, Emo Einhörnern fleischfressenden Pflanzen die Vegetarier werden wollen u.ä wurde er BW-Landesmeister im Poetry Slam und 2018 holte er sich den Vize-Titel. Das Duo Zweifellos funktioniert mit seinem Impro-Theater aus den Stegreif und ist erfrischend anders. Zurufe des Publikums dienen live als Inspiration für spontane Einfälle. So lebt diese Theaterform von der Unvorhersehbarkeit des nächsten Augenblicks. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Abend mit viel Gefühl, Witz und Originalität bei Kunst und Kultur im Flammenhof. Eintritt Abendkasse 9 Euro, VVK 7 Euro bei den Vogter Banken. Einlass ab Uhr im Flammenhof. Gästeamt Gastgeberverzeichnis 2020/21 Liebe Vermieter, zwischenzeitlich müssten die Unterlagen zum neuen Gastgeberverzeichnis der Region Waldburg bei Ihnen eingegangen sein. Falls Sie keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Gästeamt der Region Waldburg. Bitte bearbeiten Sie die zugesandten Unterlagen zügig, damit wir rechtzeitig unser neues Gastgeberverzeichnis vorliegen haben. Wir werden auch in diesem Jahr nicht nochmals persönlich auf den Abgabetermin hinweisen. Bitte halten Sie den Termin (27. September 19) ein. Unterlagen, die nach diesem Termin eingehen können nicht mehr berücksichtig werden. Denken Sie bitte daran, dass eine Teilnahme nur noch alle zwei Jahre möglich ist. Klassifizierung nach den Richtlinien des DTV Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Klassifizierung. Sollte diese noch vor Druck des neuen Gastgeberverzeichnisses durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dem Gästeamt der Region Waldburg in Verbindung. Die komplett ausgefüllten und unterschriebenen Bögen müssen spätestens am 27. September 2019 im Gästeamt Waldburg vorliegen. Die Ergebnisse später abgegebener Bögen können im Gastgeberverzeichnis 2020/21 nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Gästeamt der Region Waldburg, Hauptstraße 20, Waldburg, Tel / oder info@region-waldburg.eu Kindergartennachrichten Kindergarten Mullewapp FSJ Freiwilliges Soziales Jahr Die Gemeinde Vogt, der Träger unserer Einrichtung, hat über den internationalen Bund (IB) (Freier Träger der Jugend- Sozial- und Bildungsarbeit e.v.) sehr kurzfristig für uns eine FSJ Stelle eingerichtet. Eine neue Aufgabe, über die wir uns sehr freuen, kommt auf uns zu.

9 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Ein ganzer Katalog an Lernzielen wird vom internationalen Bund vorgegeben. So stehen diese unter der Förderung der persönlichen Kompetenzen sozialen Kompetenzen methodischen und fachlichen Kompetenzen. Eine fachliche Anleitung, regelmäßige Reflexions- gespräche, Beurteilungen, Gelegenheiten schaffen um eigene Projekte umsetzen zu können, Teilnahme an Sitzungen, Freistellung für Seminare etc. werden vom IB vorausgesetzt. Nachdem Ron F. Interesse an einem FSJ bei uns bekundet hat, schnupperte er sowohl im Wald als auch im Haus für einige Tage Kindergartenluft. Seiner anschließenden Anfrage bei der Gemeinde Vogt nach einem Platz für ein freiwilliges soziales Jahr haben wir Nachdruck verliehen mit Erfolg J Ron wird abwechselnd im Haus und im Wald tätig sein und uns unterstützend durch das Kindergartenjahr begleiten. Heißen Sie ihn mit uns recht herzlich willkommen. Wir hoffen auf ein abwechslungsreiches, fröhliches und bereicherndes Jahr für uns alle. Schulnachrichten Grundschule Vogt Einschulung Schuljahr 2019/20 Liebe Erstklässlerinnen und Erstklässler, am Freitag, den 13. September 2019 ist es endlich so weit: euer 1. Schultag! Wir beginnen diesen besonderen Tag um Uhr in der katholischen KircheSt. Anna mit einem ökumenischen Gottesdienst. Anschließend treffen wir uns dann alle in der Sirgensteinhalle zu einer kleinen Feier. Die Viertklässler werden euch dort ein kleines Theaterstück aufführen. Gemeinsam mit euren neuen Klassenlehrerinnen Frau Bauske und Frau Fischer und euren Familien gehen wir dann zur Schule. Dort werdet ihr in euren Klassenzimmern die erste Unterrichtsstunde erleben. Eure Eltern, Omas und Opas und alle eure Gäste werden in der Zwischenzeit in der Schulmensa mit Kaffee und Kuchen und Getränken versorgt. Gegen Uhr dürft ihr dann mit euren Familien wieder nach Hause gehen und von euren ersten Erlebnissen in eurer neuen Klasse berichten. Wir freuen uns schon sehr darauf, euch am Freitag kennen zu lernen! Eure Lehrerinnen der Grundschule Vogt und Frau Steiner (kommissarische Schulleitung) Zur Erinnerung an die Eltern: Am treffen wir uns um Uhr zu einem ersten Elternabend in der Aula. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Vogt Seelsorgeeinheit Tor zum Allgäu Gottesdienstordnung Freitag, 13. September bis Sonntag, 22. September 2019 V: St. Anna, Vogt * W: St. Magnus, Waldburg * H: St. Cassian, Hannober Freitag, 13. September V 09:00 Uhr Einschulungsgottesdienst W 09:00 Uhr ökum. Einschulungsgottesdienst im Bürgersaal H 09:00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 14. September H 18:30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 15. September 24. Sonntag im Jahreskreis W 08:30 Uhr Festgottesdienst mit eucharistischer Prozession zum Romulafest mitgestaltet vom Kirchenchor -mit der Messa Settecento von Wolfram Menschick- und den Vereinen V 09:40 Uhr Rosenkranz 10:15 Uhr Eucharistiefeier (JT Viktoria und Paul Edel, Max und Luise Veser, JT Josef und Elfriede Geyer, Alfons Dennenmoser) Dienstag, 17. September V 09:00 Uhr Eucharistiefeier (JT Juliane Matanowitsch, Theresia Wucher, JT Erich Kempter, JT Philipp und Mathilde Frommknecht, Josef Hüber, Anna Hüber, Emma Hüber, Richard Buck sen. und Maria Buck, Richard Buck jun.) W 18:00 Uhr Eucharistische Anbetung Freitag, 20. September W 08:00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 21. September W 18:30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 22. September 25. Sonntag im Jahreskreis V 08:10 Uhr Rosenkranz 08:45 Uhr Eucharistiefeier anschl. Eine-Welt- Verkauf und Teetreff im Gemeindehaus ( Josefine und Richard Wucher, Alfred Wucher, JT Stephan Sinz, Willi Wegmann) H 10:15 Uhr Eucharistiefeier Pfarrer Edgar Briemle 07529/1350 Edgar.Briemle@drs.de Katholisches Pfarramt St. Anna Ulla Dietenberger Susanne Buemann, Vertretung Schulstr. 16, Vogt Tel , Fax , Stanna.Vogt@drs.de Homepage: Öffnungszeiten Pfarramt, Vogt: Montag: bis Uhr nur telefonisch erreichbar Dienstag: bis Uhr Mittwoch: bis Uhr Freitag: bis Uhr

10 Mitteilungsblatt Vogt 10 Nr. 37 vom 12. September 2019 Katholisches Pfarramt St. Magnus, Waldburg: Hauptstr. 12, Waldburg Tel.: 1323, Fax: Homepage: Öffnungszeiten Pfarramt, Waldburg: Dienstag: Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Gemeindereferentin Bettina Wiltsche-Biller Sprechzeiten im Büro in Waldburg: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und gerne nach telefonischer Vereinbarung unter Tel Nehmen Sie gerne auch per Mail Kontakt zu mir auf: Bettina.Wiltsche-Biller@drs.de Pastorale Angestellte Dagmar Knausberg Sprechzeiten im Büro in Waldburg: Dienstag von 15 Uhr bis Uhr Tel Dagmar.Knausberg@drs.de und gerne nach Vereinbarung (außer in den Ferien) Was ist los im Gemeindehaus? Montag, 16. September Uhr Spontanchor (EG) Dienstag, 17. September :30 Uhr bis 17:30 Uhr Mütter beten (JuRa) Mittwoch, 18. September :00 Uhr Probe Kirchenchor (EG) Donnerstag, 19. September :00 Uhr Kirchengemeinderat-Sitzung (OG) Sonntag, 22. September :30 Uhr Eine-Welt-Verkauf und Teetreff (EG) Beerdigungsdienst In der Zeit vom 19. September bis zum 9. Oktober 2019 übernehme ich für Pfarrer Briemle den Beerdigungsdienst. In einem Trauerfall wenden Sie sich bitte an mich. Ich bin dann gerne für Sie da. Dagmar Knausberg Ich bin zu erreichen unter Telefonnummer im Büro Privatnummer Dagmar.Knausberg@drs.de Wir werden dort bei Stallarbeiten, Fütterung der Tiere und bei vielem mehr mithelfen. Der Argenhof ist auf Spenden angewiesen, darum möchten wir den Argenhof und die Tiere dort mit Futterspenden für Hunde und Katzen unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn uns dabei viele Leute unterstützen könnten. Helfen Sie uns mit dem Gnadenhof eine Freude zu machen! Die Futterspenden können bei : Andrea Steinhauser, Höferweg 23 und bei Domenica Amaradio, Sonnenweg 14 oder zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro abgegeben werden. Nähere Infos über den Gnadenhof unter Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Benjamin Steinhauser Firmvorbereitung im Endspurt Der Firmtreff am in Hannober muss ausfallen. Die Firmlinge können ihren Paten oder ihre Patin einladen zur Sonnenaufgangswanderung mit Frühstück auf dem Pfänder. am Uhr. Genauere Infos haben die Firmlinge schon bekommen. Bitte mir Bescheid geben, wer mitgehen wird. Weiter besteht die herzliche Einladung an Eltern, Verwandte und Freunde der Firmlinge zum Mitsingen im Spontanchor und so den Firmgottesdienst mitzugestalten. Der Spontanchor Vogt unter Leitung von Eva Simpfendörfer ist dieses Jahr für die musikalische Gestaltung zuständig. Die herzliche Einladung gilt für Interessierte aus Hannober, Waldburg und Vogt. Kommen Sie zahlreich. Es lohnt sich. Probetermine sind jeweils montags ab dem bis zur Firmung am von 19 bis 21 Uhr im kath. Gemeindehaus Vogt Firmtreff nach den Ferien wieder am in Waldburg und am in Vogt im Gemeindehaus um 18 Uhr. Jedem und jeder von euch wünsche ich einen guten Anfang und freue mich auf das letzte Stück Firmvorbereitung mit Euch. Dagmar Knausberg Herzliche Einladung zur Kirchengemeinderatssitzung am Donnerstag, 19. September 2019 um Uhr im Gemeindehaus Tagesordnung TOP 1 Impuls TOP 2 Verabschiedung des Protokolls der vergangenen Sitzung vom TOP 3 Ort der Fürbitte - Entwurf von Herr Kaltenmark TOP 4 Wlan im Gemeindehaus TOP 5 Tag der Räte TOP 6 KGR-Wahl Wahlausschuss - Kandidatensuche TOP 7 Mitarbeiterfest TOP 8 Pastoralbericht TOP 9 Infos TOP 10 Verschiedenes Die Kirchengemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Sozialprojekt der Firmgruppe auf dem Gnadenhof Amtzell Wir, die Firmgruppe mit Anna, Benjamin, Iljas, Marie und Kevin, arbeiten im Rahmen unseres Sozialprojektes am auf dem Argenhof / Gnadenhof in Amtzell mit.

11 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Miniplan September 2019 Sonntag, Uhr Marwin Madlener, Iven Schäch, Jonah Steck, Hannes Vogel, Anna-Lena Edel, Martin Edel Sonntag, Uhr Benjamin Scheffold, Anna Culjak, Samuel Walser, Alexandra Prader, Alexander Fischer, Amelie Buemann Samstag, Trauung Uhr Linus Hanschur, Lovis Monat Sonntag, Uhr Paul Leuter, Andreas Leuter, Marwin Madlener, Iven Schäch Bitte schreibt die Termine in euren Terminkalender und sorgt rechtzeitig für Ersatz, falls ihr nicht ministrieren könnt. An regulären Gottesdiensten bitte 15 Minuten und an Festtagsgottesdiensten bitte 30 Minuten vorher in der Sakristei sein. Oberminis: Leonie Schlayer Tel /6164 und Lea Smigoc Tel / Zuständig für Minipläne: Marwin Madlener Tel / Informationen Pilgern für den Frieden go for peace! Frieden! Wie wichtig für jeden von uns! Frieden in uns, in unserem Umfeld und auf der ganzen Welt. Machen wir uns auf den Weg! Am Sonntag, 29. September gehen wir Friedeswege mit Impulsen, Gebet, Lobpreis und Friedensgottesdienst. Beginn: Uhr Tannweiler, Kapelle, Gehzeit 2,5 Std., 10 km (Parkplatz Tannweilerstr. 50) Begleitung: Silvia Kellinger und Berti Butscher Uhr Ebersbach, Seebachhalle, Gehzeit 1,5 Std., 6 km Begleitung: Ehepaar Reck-Zuchotzki Uhr Otterswang, Kirche, Gehzeit 1 Std., 3 km (besonders für Familien mit Kindern geeignet, Kinderwagengerecht) Begleitung: Familie Branz und Familie Denkinger Ankommen: Ca Uhr im Schönstatt-Zentrum Ab Uhr Kaffee/Kuchen und Friedensaktion Abschluss und Höhepunkt: Friedensgottesdienst um Uhr mit Pfarrer Paul Odoeme Kosten: ggf. für Kaffee, Kuchen und Getränke Proviant für unterwegs (u.a. für Mittagessen) bitte selber mitbringen Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Aulendorf wallfahrt.aulendorf@schoenstatt.de Telefon: 07525/ Anmeldung bis spätestens 19. September Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.v. lädt ein: Ein Glaube. Eine Taufe. Getrennt beim Abendmahl? Ökumene im Gespräch Mit Prof. Dr. Bertram Stubenrauch Di , Uhr Weingarten, Gemeindehaus St. Maria (barrierefrei), St.-Konrad-Straße 28 Einfühlsam kommunizieren mit dem Modell Gewaltfreie Kommunikation Tagesseminar Teil 1 Mit Monika Löhle Sa , 9 17 Uhr Ravensburg, Bildungswerk (barrierefrei) Allmandstraße 10 Choralle...- der Chor für alle Wenn die Tage kürzer werden Mit Schtine Ruoff Ab Sa , Uhr, 4 Nachmittage Ravensburg, Mehrgenerationenhaus Weinbergstraße Weinbergstraße Nähere Informationen bei: Katholische Erwachsenenbildung, Allmandstraße 10, Ravensburg Telefon , Fax , info@keb-rv.de; Unser aktuelles Programm finden Sie unter: Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Zum Nachdenken Dieses Werk ist mein Zielund wenn man sich auf diese eine Idee konzentriert, vereinfacht sich alles, was man tut. Vincent van Gogh Evangelische Kirchengemeinde Atzenweiler - Vogt Wochenplan Donnerstag, 12. September Uhr Krabbelgruppe im Evangelischen Gemeindehaus Vogt Freitag, 13. September Uhr Einschulung, ökumenischer Gottesdienst, Waldburg, Festhalle Uhr Einschulung, ökumenischer Gottesdienst, Grünkraut, kath. Kirche Uhr Einschulung, ökumenischer Gottesdienst, Vogt, St. Anna Samstag, 14. September Uhr Einschulung, ökumenischer Gottesdienst, Bodnegg, Festsaal Sonntag, 15. September Sonntag nach Trinitatis Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Mt 25, Uhr Gottesdienst in der Evangelischen Kirche Atzenweiler, Pfarrer Bürkle Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Taufe von Henry Fabian Schniebs in der Christuskirche, Vogt. Pfarrer Bürkle. Das Opfer ist für die eigene Gemeinde bestimmt Im Anschluß Ständerling mit Frau Lutz. Hier ist der Ort, wo man bei einer Tasse Kaffee oder Tee miteinander reden kann. Wir laden Sie herzlich ein. Nutzen Sie den Ort der Begegung in unserer Kirchengemeinde in Vogt. Montag, 16. September Uhr Krabbelgruppe im Evangelischen Gemeindehaus Vogt Dienstag, 17. September Uhr Krabbelgruppe im Evangelischen Gemeindehaus Vogt Uhr Kirchengemeinderatssitzung im Gemeindesaal Atzenweiler Mittwoch, 18. September Uhr Krabbelgruppe im Evangelischen Gemeindehaus Vogt Donnerstag, 19. September Uhr Krabbelgruppe im Evangelischen Gemeindehaus Vogt Uhr Folkloretanzen im Gemeindehaus Vogt Sonntag, 22. September Sonntag nach Trinitatis

12 Mitteilungsblatt Vogt 12 Nr. 37 vom 12. September 2019 Lobe den Herren, meine Seele, und vergiß nicht, was er die Gutes getan hat! Ps 103, Uhr Gottesdienst in der Christuskirche, Vogt. Pfarrer Bürkle Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Evangelischen Kirche Atzenweiler, Pfarrer Bürkle Das Opfer ist für den Friedhof der eigenen Gemeinde bestimmt 150. Geburtstag von Else Lasker-Schüler Ausstellung und Lesung in Langenargen Deine Seele, die die meine liebet Bilder der Künstlerin Marlis Glaser zu Gedichten von Else Lasker-Schüler Es pocht eine Sehnsucht an die Welt... Die Schauspielerin Elinor Eidt trägt Gedichte jüdischer Autorinnen vor. Sonntag, 15 September Uhr: Eröffnungsgottesdienst anschließend Vernissage Uhr: Lesung Evangelische Friedenskirche und Gemeindesaal, Kirchstraße 11, Langenargen. Bürozeiten: Pfarramt Vogt, Frau Jäger: Montag von Uhr Pfarramt Vogt, Frau Jäger: Dienstag von Uhr Pfarramt Vogt, Frau Heist: Mittwoch von Uhr Pfarramt Atzenweiler, Frau Heist: Donnerstag von Uhr Ansprechpersonen im ev. Pfarramt Atzenweiler-Vogt I Pfarrer Manfred Bürkle Telefon: (0751) 62701, Finkenweg 8, Vogt, persönlich manfred.buerkle@elkw.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Tel Pfarramt Vogt (07529) 1782 Ansprechpersonen im ev. Pfarramt Atzenweiler-Vogt II Pfarrer Manfred Bürkle Telefon: (0751) 62701, Atzenweiler 2, Grünkraut persönlich manfred.buerkle@elkw.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Vereine und Verbände Deutsches Rotes Kreuz Vogt Dienstabend am An diesem Abend kommt die Kreisbereitschaftsleiterin Cornelia Ammedick zu uns mit dem Thema: Größere Einsätze wie läuft das ab. Beginn: 20:00 Uhr Zwischenbericht von unserer Schnelleinsatzgruppe Seit 01 Januar 2019 bis zum heutigen Tag haben wir schon 150 Notfalleinsätze für die Gemeinde Vogt gefahren. Hierbei konnten wir schnelle Hilfe leisten, in der Zeit bis der Rettungsdienst eintraf. Ebenso forderten wir bei der Rettungsleitstelle nach unserem Eintreffen mehrmals einen Notarzt nach, da es sich um einen schwereren Notfall handelte, als beim Notruf gemeldet wurde. Somit wurde kostbare Zeit gespart und die Wartezeit auf den Notarzt deutlich verkürzt. Mehrere Male mussten wir auch parallel zur Patientenversorgung den Rettungshubschrauber einweisen (z.b.: Sportplatz siehe Bild, Wiese am Ortsrand) und den Notarzt von dort zur Einsatzstelle bringen. Während unserer Einsätze werden wir immer wieder gefragt, was da passiert ist. Leider dürfen wir niemanden darüber Auskunft geben, da wir der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Deshalb bitten wir alle um Verständnis, dass wir keine Auskünfte darüber geben dürfen. Wir werden auch immer gefragt, was dieser Einsatz kostet. Der Rettungsdienst rechnet mit der Krankenkasse ab. Unsere Tätigkeit vom DRK Vogt ist rein ehrenamtlich und die Helfer bekommen kein Geld dafür, egal ob sie Tag oder Nacht alarmiert werden. Auch das benützte Material und unsere Ausrüstung muss vom DRK Vogt selbst bezahlt werden. Dies bewerkstelligen wir durch Einnahmen von Veranstaltungen wie z.b.: Blutspenden, Sanitätsdienste...und Spenden. Blutspendetermin: Am Dienstag den 22.Oktober 2019 findet wieder in der Sirgensteinhalle in Vogt unser Blutspendeaktion statt. Besuchen sie unsere Facebook-Seite unter : DRK-Ortsverein Vogt e.v. Jugendfeuerwehr Vogt Die Jugendfeuerwehr Vogt sucht Dich!! Du bist über 10 Jahre? Dann hast Du alles was man braucht um bei uns dabei zu sein. Bei uns sind alle Jungs und Mädchen die Lust auf Technik, Spaß und Freundschaft haben herzlich Willkommen. Du lernst von den erfahrenen Feuerwehrmännern und -frauen wie man Feuer löscht und Menschen hilft. Alle zwei Wochen findet freitags eine Übung der Jugendfeuerwehr statt, schau einfach mal bei einer Übung am Feuerwehrhaus vorbei. Mach mit bei der Feuerwehr!! Die nächste Jugendfeuerwehr-Übung findet am Freitag, 13. September 2019 um Uhr statt. Freundliche Grüße Maria Neisener Jugendgruppenleiterin Rettungshubschrauber Christoph 45 aus Friedrichshafen Schwäbischer Albverein OG Vogt/Waldburg Wilhelmsdorfer Wandertag 15. September 2019 Am Sonntag werden wir wie schon in den letzten Jahren an den Wilhelmsdorfer Wandertagen teilnehmen.

13 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Wanderstrecke: Bürgersaal 2.Weg Pfrungen Schwende Feriendorf neue Barthelwaldkapelle Buhhof Birkhof Höhreute Niederweiler - Bürgersaal Stationen: Buhhof bei Familie Reichle (Vesper) Bürgersaal (Mittagstisch, Kaffee und Kuchen) Treffpunkt: Vogt 9:00 Uhr, Waldburg 9:15 Uhr Rückfragen gerne bei Franz Martin Fischereiverein Mosisgreut e.v. Einladung zum Fischer-Stammtisch Donnerstag, , um 19 Uhr, im Vesperstüble Grüner Baum Oberankenreute, Wolfeggerstr. 66. Gäste sind herzlich willkommen. Wenn Sie sich für s Fischen oder unseren Verein interessieren und uns kennenlernen möchten, kommen Sie einfach zum Stammtisch. fischereiverein.vogt@gmx.de Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung 2019 Es gibt noch wenige freie Plätze! Für die staatliche Fischerprüfung am 16. November führt der Fischereiverein Mosisgreut e.v. wieder einen Vorbereitungskurs in der Zeit vom 17. September bis 12. November in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.v. in Vogt durch. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Jugendlichen wird die Lehrgangsteilnahme erst ab einem Alter von etwa 12 Jahren empfohlen. Ausführliche Informationen, Anmeldeformulare und einen Stundenplan finden Sie unter Ausbildung auf der Homepage des Fischereivereins Mosisgreut. Sollten Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, gibt Ihnen Ausbildungsleiter Peter Schäle unter Tel /7589 gern Auskunft. fischereiverein.vogt@gmx.de Kleintierzuchtverein Z 456 Vogt und Umgebung e.v. Einladung zur Monatsversammlung am Samstag, den 14. September 2019 Zu unserer Monatsversammlung am Samstag, den 14. September 2019 um Uhr im Flammenhof in Vogt, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Kleintierzucht recht herzlich ein. Die Tagesordnung beinhaltet unter anderem: - Tierbesprechung - Herbstversammlung des KV Allgäu Oberschwaben am 12. Oktober - Anstehende Ausstellungen Aktuelles Die Ausstellungssaison 2019 steht bevor, mit der Clubvergleichsschau am 05. / 06. Oktober in Büdingen anfang Oktober steht die erste Herausforderung bevor. Am 02. / 03. November haben uns unsere Zuchtfreunde aus Pfullendorf zur Vergleichsschau eingeladen. Die größte Herausforderung wird die Bundeskaninchenschau am14./15. Dezember in Karlsruhe darstellen. Wir würden uns freuen viele Mitglieder bei dieser Versammlung begrüßen zu können. gez. Martin Dillmann, Vorstand Bildungs- und Sozialwerk des Landfrauenverbandes e.v. Es gibt noch FREIE PLÄTZE für Mitglieder und, wie immer, sind Gäste auch willkommen! Wir fahren zum Campus Galli nach Meßkirch und werden das Mittelalter hautnah erleben! Auf der Klosterbaustelle entsteht durch verschiedene Handwerker, die nur mit den Mitteln des 9. Jahrhunderts schaffen, ein Kloster auf Grundlage des St. Galler Klosterplans. Auf der Hinfahrt machen wir noch einen kurzen Zwischenstopp und laden euch zu Kaffee und Nussstollen ein. Dann Weiterfahrt zum Campus Galli, wo wir für euch ein ganz besonderes Erlebnis organisiert habenwir machen eine KUTSCHENFÜHRUNG Ein erfahrener Gästeführer begleitet unsere gebuchten zwei Pferdekutschen/ Planwagen für 42 Personen, wird uns das große Projekt vorstellen und die Arbeiten der Handwerker an den jeweiligen Werkstätten erklären. Etwa zwei Stunden dauert die fahrende Führung über das Gelände, danach ist 30 min Pause am Marktplatz, bevor es wieder zum Parkplatz zurückgeht. Insgesamt dauert die Tour etwa drei Stunden und wir hoffen natürlich auf schönes Wetter. Danach, mit bestimmt vielen interessanten und bewegenden Eindrücken, fahren wir zum Landgasthof Linde nach Oberhomberg und lassen den Tag mit einem Vesper in geselliger Runde ausklingen. Abfahrt Uhr am Vogter Rathaus Zurück in Vogt Uhr Kosten pro Person: Eintritt, Führung, Kutschenfahrt, Busfahrt 50 Ist ein stolzer Preis- aber auch etwas nicht alltägliches! ANMELDUNGEN bei Maria Detzel VdH Vogt e.v. Kinder Ferien Programm beim VDH Vogt e.v. Am Samstag den fand auf dem Hundeplatz, Reichermoos beim Verein der Hundesportfreunde Vogt e.v. das diesjährige Kinderferienprogramm statt. Alle angemeldeten Kinder sind erschienen. Nach der Begrüßung von Walter Hensel und Brigitte Baumeister konnten sich die Kinder und unsere 5 Hundeteams auf einen kurzweiligen Nachmittag freuen. Nach der Einführung durch Brigitte und der Vorstellung der einzelnen Hundeteams durfte sich jedes Kind zu seinem auserwählten Hundeteam dazu gesellen und gemeinsam auf Gassi-Tour gehen. Nun konnte jedes Kind am Ende der Leine ein bisschen das Gefühl bekommen, wie es ist, die Verabtwortung für einen Hund zu haben. Einige Kinder haben selbst Hunde in der Familie, andere jedoch nicht. Hier möchte der Verein der Hundesportfreunde dazu beitragen, den Kindern die Angst zu nehmen und sie im Umgang mit Hunden zu sensibilisieren. Nach der Rückkehr gab es erstmal eine Stärkung für die Kinder in Form von Butterbrezel oder Kuchen, sowie Erfrischungsgetränke. Auch die Hundeteams konnten sich stärken und etwas ausruhen. Jetzt wurden alle aktiv, den aufgestellten Parcour hieß es zu meistern und mindestens genauso so schnell, wie der Hund, mitzuhalten. Nach einer Verschnaufspause gab es ein Wettrennen zwischen Hund und allen Kindern. Hier gaben alle ihr bestes und wie man den Gesichtern ablesen konnte hat es allen Spaß gemacht. Jetzt bedarf es einer Abkühlung für Hund und den begeisterten Kindern. Eigens hierfür hat Brigitte unseren Pool mit Wasser aufgefüllt und das ließen sich die Fellnasen und die Kinder nicht zweimal sagen. Wiedereinmal ist es dem Verein der Hundesportfreundene.V. Gelungen, Kindern eine Freude zu bereiten und vielleicht unerfüllbare Wünsche für einen Nachmittag wahr werden zu lassen.

14 Mitteilungsblatt Vogt 14 Nr. 37 vom 12. September 2019 Das Kinderferienprogramm-Team VdH-Vogt Bea Hensel-Pabst, Schriftführerin SV Vogt e.v. Abteilung Fußball Bezirkspokal: SV Vogt SV Haisterkirch 1:4 (0:3) Nur wenige Tage nach dem Punktspiel empfing der SV Vogt den SV Haisterkirch zum Pokalspiel. Nach der guten Vorstellung in Haisterkirch hoffte der Vogter Anhang auf eine Wiederholung, doch diesmal bestimmten die Gäste klar das Spiel. In der 13. Minute musste Niklas Seidel, wie noch öfter im Spiel gegen völlig frei vor ihm auftauchende Angreifer klären. Vogter Angriffe kamen gar nicht erst zustande und so nutzten die Gäste einen Ballverlust in der 25. Minute, Kevin Matt traf zum 0:1. Noch vor der Pause erhöhten die Gäste fast ohne Gegenwehr durch Brielmayer und erneut Matt auf 0:3. Noch war Zeit, doch es blieb bei der Vogter Behäbigkeit, kein Druck auf den Gegner im Mittelfeld, kaum eigene gefährliche Szenen vor dem Tor, statt dessen das 0:4 durch Brielmayer in der 54. Minute. Das 1:4 durch Raphael Buemann in der 77. Minute kam zu spät und so bliebs beim 1:4 für Haisterkirch und die Vogter schieden wieder einmal in der 3. Runde aus dem Pokalwettbewerb aus. Torschütze: Raphael Buemann Aufstellung: Niklas Seidel, Domenik Sauter, Manfred Kraus, Kevin Hausmann, Julian Wucher, Marco Pöckl, Daniel Sousa, Tobias Maier, Raphael Buemann, Marius Missenhardt; Mihael Markulin sowie Dennis Szembek (für Missenhardt, ab 61.), Christian Lächele (f. Hausmann., ab 61.), Robin Hawkeswood (f. Markulin, ab 78.), und Ernesto La Ventura (f. Wucher, ab 78.) SV Vogt SGM Waldburg/Grünkraut 1:2 (0:0) Im Lokalderby gegen die SGM Waldburg/Grünkraut hatten sich die Vogter viel vorgenommen und blieben am Ende alles schuldig. Das Spiel begann mit zahlreichen Ballverlusten im Aufbauspiel, die Gäste standen gut und ließen so gut wie nichts zu. So waren es eher Einzelaktionen, die für Gefahr sorgten. In der 20. Minute zog Benni Mähr ab, doch sein Schuss verfehlte das Tor. Dann die größte Chance der ersten Halbzeit, Manne Kraus hatte abgezogen, der Ball wurde von Torhüter Wagner abgelenkt, und der Nachschuß war wieder nicht drin. Dann trat Manne Kraus einen Freistoß, der scharf war, aber eben auch über das Tor ging. Die Gäste mussten in der Halbzeit Torhüter Wagner austauschen, der mit seinem Abwehrspieler zusammengeprallt war, doch Feldspieler Miller erlebte einen eher ruhigen Part im Tor. Die Gäste gingen wie aus dem Nichts in der 50. Minute in Führung, ein Schuss von Wölfle flatterte und rutschte Niklas Seidel durch. Die Vogter fanden kaum ein Mittel, die Gäste in Verlegenheit zu bringen und so nutzten diese einen Freistoß in der 62. Minute, der Pass kam zu Kiener der zum 0:2 traf. Nun mussten die Vogter reagieren und in der 73. Minute traf Marco Pöckl nach einem zu kurz abgewehrten Freistoß. Noch war Zeit genug, doch die Gäste verteidigten geschickt, allerdings haben die Vogter die eine oder andere Möglichkeit leichtfertig vertan. Am Ende stand eine bittere, aber aufgrund der besseren zweiten Halbzeit der Gäste nicht unverdiente Niederlage. Torschütze: Marco Pöckl Aufstellung: Niklas Seidel, Peter Menniger, Julian Wucher, Kevin Hausmann, Benjamin Mähr, Marco Pöckl, Simon Fießinger, Tobias Maier, Raphael Buemann, Jonathan Schröttle; Manfred Kraus sowie Daniel Sousa (f. Fießinger, ab 46.), Marius Missenhardt (für Kraus, ab 77.), Ekrem Mjekici (für Mähr, ab 79.) und Heiko Rilling (für Hausmann, ab 81.) SV Vogt II SGM Waldburg/Grünkraut II 0:1 (0:0) Die Vogter Zweite zeigte eine Steigerung gegenüber dem ersten Spiel, dennoch reichte es am Ende nicht zu einem Punkt. Zunächst gabs auf beiden Seiten keine Torchancen, dann hatten die Vogter die große Chance nach einer Ecke, doch der Ball wurde zweimal abgewehrt und der dritte Versuch ging knapp übers Tor. Es blieb alles weitgehend Stückwerk und so waren Abschlüsse, wenn es welche gab, eher von der harmloseren Art. Nach dem Wechsel blieb das Spiel zerfahren und in der 64. Minute zeigte der Schiedsrichter nach einem Stoßen im Strafraum auf den Punkt. Koscher traf per Elfmeter für die Gäste. Es blieb genug Zeit, die die Vogter aber nicht zu nutzen wussten, sie entschlossen sich meist zu spät zum Abschluss oder zum Abspiel und immer wieder landeten die Versuche beim Gegner. Die brachten den knappen Vorsprung auch über die Zeit und feierten den Sieg im Derby. Aufstellung: Martin Geyer, Eric Heister, Ernesto La Ventura, Gunnar Trommer, Heiko Rilling, Dennis Szembek, Manuel Schröder, Julian Seidel, Manfred Leuter, Robin Hawkeswood, Christian Lächele sowie Marcel Sauter (für Seidel, ab 49.), Tom Neubauer (für Leuter, ab 62.) und Dennis Denzel (für Hawkeswood, ab 77.) Die nächsten Spiele: Sonntag, , / Uhr: SV Wolpertswende SV Vogt Sonntag, : Beide Mannschaften spielfrei Sonntag, , / Uhr: SV Vogt SV Ankenreute Sportclub Vogt Abt. Turnen ZUMBA Fitness Kursbeginn: Dienstag, um 19:30 Uhr im Multifunktionsraum der Vogter Schule

15 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Durch die Bewegungen zur Musik entsteht ein einzigartiges Ganzkörpertraining, das gezielt die Kondition und den Muskelaufbau verbessert. Die Bewegungen und die Tanzelemente sind einfach zu erlernen. Bei Zumba werden Sie mit Spaß Kalorien verbrennen und gleichzeitig Ihre Muskeln aufbauen. Seit der Einführung ist Zumba eines der bedeutendsten und erfolgreichsten Tanz-Fitnessprogramme der Welt geworden. Den Kurs leitet die erfahrene und motivierende Instructorin Iryna Diener. Anmeldung ab sofort bei Renate Amann Tel: 1584 oder bei Kursbeginn. Abteilung Tischtennis 9 Mannschaften starten in die neue Saison Trainingsauftakt: Das Training in der Sirgensteinhalle hat inzwischen begonnen. Trainingszeiten ab Montag:: Montags 17:30 19 Uhr Dienstags 18:30 22 Uhr Donnerstags 18:00 22 Uhr Handball Club LJG Vogt e.v. Alteisensammlung 2019 Am Freitag und Samstag bis zum übernimmt der HCL Vogt wieder die Alteisensammlung in Vogt. Bitte stellen Sie das Alteisen bis Freitag den Uhr bereit. Natürlich holen wir auch Alteisen auch früher bei Ihnen ab, sie können jetzt bereits unter der Nummer 0175/ oder 07529/ anrufen. Die Erlöse der Sammlung kommen wie jedes Jahr der Vereinsarbeit zu Gute. Saisonvorschau: In der neuen Saison 2019/20 gehen fünf Jugend- (davon eine Mädchen-Mannschaft) und vier Herren-Mannschaften an den Start.In der Rückrunde wird voraussichtlich eine weitere Jungen-Mannschaft für die Schnupperrunde gemeldet. Nach der erfolgreichen letzten Saison (Rückrunden-Meisterschaft der Jungen IV in Schnupperrunde sowie Aufstiege der Jungen II und III und der Herren III spielen 4 Mannschaften in einer höheren Spielklasse. erste Mannschafts-Spiele: Am Samstag, den spielen die Jungen I in Aulendorf und die Jungen III in Neukirch (jeweils 13 Uhr) sowie die Herren III um 19:00 in Opfenbach; am Dienstag, den spielen die Herren IV gegen Wohmbrechts II erster Heimspieltag ist dann der 28. September (10:30 Uhr Jungen III, 16:00 Herren II, 19:30 Uhr Herren I) Abteilung Ringen Jahreshauptversammlung Abteilungsleiter Ralf Ibele eröffnete mit einem Jahresrückblick eine sehr gut besuchte Versammlung. Besonders bedankte er sich beim Kassierer Joachim Veser und Jugendtrainer Herbert Hirschbühler für deren unermüdlichen Einsatz für die Ringerabteilung. Hocherfreulich ist die Tatsache, dass Raphael Müller unseren Herbie als Jugendtrainer unterstützen möchte. Da sich Ralf im nächsten Jahr nicht mehr als Abteilungsleiter zur Verfügung stellen wird, müssen sich die Mitglieder frühzeitig um eine Nachfolge Gedanken machen. Uschi Rieger berichtete anschließend Aktuelles vom SC Vogt und lockerte als einzige Dame diese übermächtige Herrenrunde auf. Ebenfalls Neuigkeiten konnte Jürgen Hamann, Geschäftsführer der Kampfgemeinschaft, aus Baienfurt mitteilen. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Vogter Abteilung im Bereich Arbeitsdienste hob er besonders hervor. So konnte unser Ralf schon nach kurzer Zeit die souverän geführte Sitzung beenden. Trainingsstart Mit Schulbeginn legen unsere Jugendgruppen, wie auch die Aktivengruppe, mit ihrem Training los. Wir freuen uns immer über interessierte Kinder und Jugendliche, die die Sportart Ringen kennen lernen wollen. Die Möglichkeit für ein Schnuppertraining besteht immer freitags von bis Uhr in der Sirgensteinhalle (Ringerraum). Unsere nächsten Spiele Fr Pokalrunde 18:15 Uhr HSG FN FIschbach 2 - HCL Vogt Herren in FN Sa Pokalrunde 17:30 Uhr TG Biberach - HCL Vogt Damen in Biberach So :20 Uhr BW Feldkich - HCL Vogt g/d in Feldkirch 15:15 HCL Vogt w/c - HC Lustenau in Vogt 17:00 HCL Vogt Herren - TSV Lindau in Vogt

16 Mitteilungsblatt Vogt 16 Nr. 37 vom 12. September 2019 Sonstige Mitteilungen Hören Verstehen Dabeisein Unter diesem Motto wird die gebürtige Waldburgerin und Hörakustik-Meisterin Simone Halder am Freitag, 20. September 2019 um Uhr im Gemeinschaftsraum der Wohnanlage Waldburg, Reinhold-Abele-Straße 4 einen Vortrag halten. Wir haben 6 Sinne und gleich davon zwei betreffen unser Ohr, nämlich der Hörsinn und der Gleichgewichtssinn. Damit Sie über alle wichtigen Entwicklungen informiert sind, wird Frau Halder das Thema Hören und Hörverlust, wie auch moderne Hörgeräte mit Ihnen aufgreifen und Rede und Antwort stehen. Hören und Verstehen ist nicht dasselbe, jeder der eine Hörschwäche hat kann dies bestätigen. Es gibt Menschen die hören gut, sind aber Schlechtversteher, was steckt dahinter? Lassen Sie sich von Frau Halder für das Thema Hören begeistern. Diese und weitere Themen wie Tinnitus, Gehörschutz oder Hörtraining können mit ihr im Anschluss an die Veranstaltung besprochen werden. Auf Ihren Besuch freut sich Simone Halder von der HörManufaktur, Bad Wurzach und das Netzwerk Senioren Waldburg in Kooperation mit dem Kath. Frauenbund Waldburg. Mein Tag hat auch nur 24 Stunden- wie es gelingt Ehrenamt, Familie und Beruf gesund unter einen Hut zu bringen 2019 Ort: Flammenhof Vogt, Flammenstraße 8, Vogt Termin: Mittwoch, 18. September 2019, 18:00-21:00 In dieser Kurzschulung bearbeiten wir kompakt die Themen Rollen, Stress, Kommunikation und Transparenz. Warum? Damit Sie (neue) Impulse mitnehmen können und sortierter, gestärkt und stressfreier im Ehrenamt, im Beruf und in der Familie wirken können. Teilnehmer: Ehren-, neben- und hauptamtliche Führungskräfte in Sportvereinen, Sportkreisen und Fachverbänden, Übungsleiter/ innen und Trainer/ innen Referent: Manuela Rukavina, Team Frauen im Sport Teilnahmegebühr: kostenlos Anmeldeschluss: 11. September 2019 Lizenverlängerung: Für die Teilnahme an der Gesamtveranstaltung können 4 Lerneinheiten (LE) zur Lizenzverlängerung für die Vereinsmanager C-Lizenz angerechnet werden. Die Anerkennung anderer Lizenzprofile bitte mit dem zuständigen Fachverband klären. Die Online-Anmeldung erfolgt auf Schutz vor sexualisierter Gewalt - Qualifizierung für Schutzbeauftragte in Sportvereinen 2019 Ort: Aula der Kuppelnauschule, Kuppelnaustraße 15, Ravensburg Termin: Samstag, 28. September 2019, 09:00-15:00 Kooperation mit dem Kreisjugendring Ravensburg e.v. Mit diesem ganz speziellen Seminarangebot möchten wir diejenigen in Vereinen und Verbänden qualifizieren, die sich als Ansprechpersonen rund um das Thema Kinderschutz engagieren und hierzu weiter qualifizieren möchten. Dabei werden neben grundlegenden Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt im Sport oder in anderen Bereichen der Jugendverbandsarbeit auch Möglichkeiten zur Intervention bei Verdachtsmomenten sowie Präventionsmaßnahmen vermittelt: Was ist sexualisierte Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit? Was kann ich bei einer Vermutung oder einem Verdacht tun? Wo bekomme ich fachliche Beratung und Unterstützung? Welche Präventionsmöglichkeiten gibt es für den Verein/ Verband? Teilnehmer: Übungsleiter/ innen, Jugendleiter/ innen und Vereinsvorstände, die am Thema interessiert sind bzw. bereits als Schutzbeauftragte für ihren Verein agieren Referent: Matthias Reinmann (Württembergische Sportjugend) Teilnahmegebühr: kostenlos Anmeldeschluss: 21. September 2019 Lizenverlängerung: Für die Teilnahme an der Gesamtveranstaltung können 5 Lerneinheiten (LE) zur Lizenzverlängerung für ÜL-C-Breitensport, Jugendleiter-Lizenz und Vereinsmanager C-Lizenz sowie 7 Lerneinheiten (LE) für Jugendleitercard (Juleica) angerechnet werden. (Nicht kumulativ mit weiteren Terminen aus dieser Veranstaltungsreihe). Die Anerkennung anderer Lizenzprofile bitte mit dem zuständigen Fachverband klären. Die Online-Anmeldung erfolgt auf Kinderkleiderbasar der Kindergärten Krumbach und Obereisenbach Zu unserem diesjährigen Herbst- Winterbasar am von 13.30Uhr bis 15.30Uhr möchten wir Sie gern in die Mehrzweckhalle nach Obereisenbach einladen. Es werden wie immer angeboten: Herbst- Winterbekleidung von Größe , sowie Schuhe, Babyausstattung, Kinderwagen, Spielsachen aller Art, Bücher, CD s, Fahrzeuge und vieles vieles mehr. An unserer Kuchentheke gibt es wie immer viele leckere Torten, Kuchen und Muffins. Der Kindergarten Krumbach/Obereisenbach freut sich auf Ihr kommen Erntedankfeiern mit Aktion Minibrot Der Verband Katholisches Landvolk im Kreis Ravensburg lädt zum Erntedankfest am Sonntag, 29. September nach Schlier um 9:00 Uhr oder nach Unterankenreute um 10:30 Uhr in die jeweilige Kirche ein. Seit vielen Jahren unterstützt das Kath. Landvolk mit der Aktion Minibrot kleinbäuerliche Betriebe in Argentinien und Uganda. Nach dem Gottesdienst werden deshalb gesegnete Minibrote gegen eine Spende abgegeben. Wir laden alle Interessierten recht herzlich ein. Ausstellungseröffnung zu Peter Buck Sonntag, um Uhr wird die Bilderausstellung des Vogter Malers eröffnet. Peter Buck ist als Malermeister seit vielen Jahren auch im Bereich der Sanierung historischer Architektur und der Restaurierung von Kunstgegenständen verschiedenster Art, auch auf der Waldburg, tätig. Zerbrechliche Welten - der Titel seiner Ausstellung auf der Waldburg, in der Malerei in Öl auf Leinwand gezeigt werden. Das Wunder Erde, die Unvereinbarkeit von wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz sowie die Wertschätzung und Würde aller lebendigen Wesen sind Thema dieser Ausstellung. Der Eintritt zur Vernissage ist kostenfrei. Peter Buck und das Team auf Schloss Waldburg freut sich auf viele interessierte Besucher der Ausstellung. Die Öffnungszeiten der Galerie sind identisch mit denen des Museums auf der Waldburg. Weiter Infos unter Platzreservierung für den Waldburger Abend-Kleiderflohmarkt & mehr am Samstag 28. September von 18:00 20:00 Uhr Ab sofort können Sie einen Platz reservieren per Mail lebensraum.waldburg@stiftung-liebenau.de

17 Nr. 37 vom 12. September Mitteilungsblatt Vogt Verkauft werden können Bekleidung ab Gr. 34, Schuhe und Accessoires. Verkaufsplatz 10 (2,40 m breit und 1,50 m tief inkl. 1 Tisch) Bitte beachten: Kleiderständer müssen selber mitgebracht werden. Weiter Infos erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Veranstalter ist das Waldburger Repair-Café & Mehr. Platzreservierung für den Waldburger Kinderkleiderbasar am Sonntag 29. September von 13:00 15:30 Uhr Ab sofort können Sie einen Platz reservieren per Mail basar@schule-waldburg.de Verkauft werden können gut erhaltener und moderner Babyund Kinderbekleidung, Kinderwägen, Fahrräder, Inliner, Spielsachen usw. Standgebühr inklusive einen Tisch 8,00. Veranstalter ist der Förderverein der GMS Waldburg-Vogt e. V. Secondhand first class der KleiderBasar für einen guten Zweck Am Samstag, den 12. Oktober 2019 findet in der Festhalle Bodnegg unser Kleiderbasar statt. Der Erlös kommt diesmal dem Verein Herzenssache Nähen für Sternchen und Frühchen e.v. zugute. Angeboten werden gut erhaltene, modische und klassische Herbst- und Winterbekleidung, Festkleidung in den Größen XS-XXL und Accessoires für Jugendliche und Erwachsene. Verkauf: Uhr bis Uhr Warenannahme: Uhr bis Uhr Warenrückgabe: Uhr bis Uhr Auskünfte und Verkaufsnummern gibt es von Montag, den 23. September ab 8.00 Uhr bis Samstag den 28. September 2019 unter secondhand.bodnegg@web.de Wer uns am Basartag bei der Warenannahme und Rücksortierung der Ware unterstützen möchte, kann sich unter secondhand.helfer@web.de anmelden. Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an! HelferInnen erhalten auf jeden Fall eine Verkäufernummer und können am Vorverkauf teilnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und Ihren Besuch! Ihr Secondhand-Team! Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Nachrichten aus dem Bauernhaus-Museum in Wolfegg ( ) Di, 10. September: Sommerferienprogramm letzter Termin: Allerlei Buntes zum Ferienende Stockbrot grillen, Schulheft basteln, Holzreste verarbeiten, Überraschungsprojekt, Puppentheater um 13 Uhr von Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung Sa, 14. September, 13 Uhr: Familien-Samstag Handwerksvorführung Dreschen Ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung So, 15. September, Uhr: Museumsakademie Seife selber herstellen Kontakt: Tel , Fax: , Öffnungszeiten Verwaltung: Mo-Do: 9 12 Uhr So, 15. September, 14 Uhr: Museumsführung Kuhstall, Kinder, Küche, Kirche - Frauenwelten auf dem Land Teilnahme kostenlos, ohne Anmeldung. Treffpunkt: Eingang Zehntscheuer Gessenried Bundesagentur für Arbeit Jetzt Ausbildung klarmachen Ausbildungsplatzbörse am 19. September im Jobcenter Weingarten Gute Nachrichten für alle, die noch eine Lehrstelle suchen: Es ist immer noch viel möglich! Im Landkreis Ravensburg werden zahlreiche Azubis gesucht. 950 Ausbildungsplätze in allen Branchen und Bereichen sind noch kurzfristig zu besetzen. Die Auswahl ist groß. Egal, ob Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe oder Gesundheitsberufe jeder Wirtschaftszweig sucht noch nach Nachwuchskräften. Alle offenen Lehrstellen werden bei der Ausbildungsplatzbörse am 19. September von 13 bis 16:30 im Jobcenter Weingarten, Sauterleutestr. 34 angeboten. Die Ausbildungsberater der Kammern und der Agentur für Arbeit informieren alle Besucher unkompliziert, schnell und individuell über alle Angebote und die Einstellungsvoraussetzungen. Mehrere Arbeitgeber aus der Region stellen ihre Ausbildungsplätze vor. Die Börse ist für alle Jugendlichen, Schulabgänger und jungen Erwachsenen, die noch keine Lehrstelle gefunden haben. Die Bewerber können unmittelbar ein weiteres Vorstellungsgespräch, ein Praktikum oder einen Schnuppertag vereinbaren. In zahlreichen Ausbildungsberufen ist ein Einstieg noch bis Oktober möglich. Eine Anmeldung zur Ausbildungsplatzbörse ist nicht erforderlich. Es ist empfehlenswert, die Bewerbungsunterlagen gleich mitzubringen. Stellenanzeigen Für unser Kinderhaus Papperlapapp in Bodnegg suchen wir baldmöglichst - eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit mit 24 Wochenstunden - Erzieher im Anerkennungsjahr (m/w/d) für das Kigajahr 2019/2020 In unseren 2013 neu eröffneten freundlichen Räumlichkeiten erwarten Sie bis zu 30 Krippenkinder und unser offenes Konzept bietet Ihnen diverse Möglichkeiten, Ihre pädagogischen Fähigkeiten einzusetzen und auszubauen. Wir bieten Ihnen die Mitarbeit in einem motivierten Team an, die Weiterbildung zum Marte Meo Practitioner und eine innovative Elternarbeit. Die Bezahlung erfolgt entsprechend Tarifvertrag AVR-DWBO Anlage Johanniter. Wir freuen uns über Ihre vollständige Bewerbung, gerne per Mail oder über unser OnlineFormular: Kinderhaus Papperlapapp Frau Christina Fuchs Dorfstraße Bodnegg christina.fuchs@johanniter.de Landratsamt Ravensburg Von 9. September bis 18. Oktober: Ausbau der Kreisstraße 7937 zwischen Wolfegg und Kißlegg Vollsperrung zwischen Grünenberg und Samhof Am 9. September startet der zweite Bauabschnitt des Ausbaus der Kreisstraße 7937 zwischen Wolfegg und Kißlegg. In diesem Zuge wird die Strecke zwischen Grünenberg und Samhof von Montag, den 9. September bis voraussichtlich Freitag, den 18. Oktober 2019 in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt werden zwei Kurven für einen sicheren Verkehrsfluss entschärft, die bestehende Fahrbahn verbreitert und der Fahrbahnbelag sowie die Straßenentwässerung erneuert. Die Umleitungsstrecke führt über die L 317 Eintürnen K 7904 L 265 Immenried K 7903 Holdenreute und umgekehrt. Auf den Linienverkehr haben die Arbeiten voraussichtlich keine Auswirkungen. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

18 Mitteilungsblatt Vogt 18 Nr. 37 vom 12. September 2019 Entsorgungszentrum Wangen-Obermooweiler am 18. September geschlossen Am Mittwoch, den 18. September bleibt das Entsorgungszentrum in Wangen-Obermooweiler aufgrund von Baumaßnahmen geschlossen. Im Entsorgungszentrum Obermooweiler wird eine zweite Waage installiert, die umfassende Tiefbaumaßnahmen im Ein- und Ausfahrtsbereich erforderlich machen. Um einen möglichst schnellen Bauablauf zu gewährleisten, bleibt das Entsorgungszentrum am Mittwoch, den 18. September ganztägig geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Samstags können die Wertstoffannahmestationen zusätzlich von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr angefahren werden. Am 18. September in Leutkirch: Vortrag Bärenstarke Kinderkost Fit für den Familientisch Viele Fragen rund um die Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr beantwortet Referentin Andrea Geißler in ihrem Vortrag Bärenstarke Kinderkost Fit für den Familientisch. Außerdem gibt die Fachfrau für bewusste Kinderernährung praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Der Vortrag findet am Mittwoch, den 18. September um 19 Uhr im Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben in der Wangener Straße 70 in Leutkirch statt; die Teilnahme kostet 3 Euro. Anmeldung und weitere Informationen unter oder Telefon 07561/ bodo Mobil mit Bus und Bahn bodo & Aulendorf machen Dampf Am 21. und 22. September fährt ein Dampfzug anlässlich 150 Jahre Eisenbahnknoten Aulendorf Mit der historischen Dampflok fahren und die vielen Festangebote in Aulendorf genießen- dieses Wochenende ist etwas ganz Besonderes! 1869 wurde Aulendorf zum Eisenbahnknotenpunkt. Denn mit der Anbindung der Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen an die Städte Leutkirch und Isny wurde die Württembergische Südbahn von Ulm zum Bodensee gequert. Nun feiert Aulendorf dieses Jubiläum mit einem großen Stadtfest. Gemeinsam mit dem Verkehrsverbund bodo wurde extra für dieses Wochenende ein Dampfzug der Eisenbahnfreunde Zollernbahn bestellt, der am Samstag, 21. September auf der Strecke Aulendorf-Pfullendorf (Räuberbahn-Linie 754) und am Sonntag, 22. September auf der Strecke Aulendorf-Bad Wurzach (Moorbahn-Linie 752) fahren wird. Festprogramm Aulendorf am 22. September Ein großes Rahmenprogramm erwartet die Besucher. Ein ökumenischer Gottesdienst mit anschließendem Festakt in der Stadthalle eröffnet diesen Festtag. Verkehrsminister Winfried Hermann und DB-Konzernbevollmächtigter Thorsten Krenz haben für den Festakt ihr Kommen zugesagt. Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen rund um das interessante Thema Fahrzeuge im Wandel der Zeit - von Oldtimern, Neuwagen bis hin zum Elektroparcour - gibt es in der Stadt sowie am Bahnhof zu bewundern. Auch feiert der HE- LAS -Schlepperbau sein 90. Jubiläum z.b. mit einer Ausfahrt unter musikalischer Begleitung ab Uhr. Platzkonzerte, Minidampffahrten, Kutschfahrten sowie ein großer Flohmarkt nebst verkaufsoffenem Sonntag ab 12 Uhr mit Gewinnspiel runden das große Festprogramm ab. Es wird auch zahlreiche Kindermitmach- und spielangebote geben. Die große Modelleisenbahn, die ab dem für fünf Tage im Schloss zu sehen sein wird, wird ebenfalls ein Highlight für alle großen und kleinen Eisenbahnfreunde sein. Auch wird bereits Samstagabend die Aulendorfer Musiknacht diesen Festtag einläuten. Dampfzugfahrten am 21. und 22. September Rauch und Feuer - Dampf und Nostalgie...die historischen Fahrzeuge (Dampflokomotive mit Wagenpark) der Eisenbahnfreunde Zollernbahn werden am Samstag -nach Bereitstellung und Wassertanken- um 9.25 Uhr in Aulendorf Richtung Pfullendorf starten, mit Halt in Altshausen, Hoßkirch-Königseggsee, Ostrach und Burgweiler. In Pfullendorf wird es zu Ehren des Dampfzuges ein kleines Bahnsteigfest geben, mit Musik und Bewirtung. Am Ostracher Bahnhof wird der abendliche Halt der Dampflok ebenfalls mit einem kleinen Event gefeiert: Bewirtung mit Grill und Getränken, die Feuerwehr Ostrach betankt die Lok, historische zweiund vierrädrige Fahrzeuge aus den 50ern und 60ern werden den Bahnhof besuchen, Kohle wird geladen... somit finden Fotografen auch hier tolle Motive. Ab Sonntagfrüh wird der Dampfzug dann die Moorbahn-Linie 752 ab Aulendorf Richtung Bad Wurzach befahren, mit Halt in Bad Waldsee. Außerdem werden ganz zeitgemäß Gräfin Paula und ihre Zofe Rosalie die Moorbahn ganztägig begleiten. Ein wunderbares Erlebnis für alle Nostalgiker und Geschichtsinteressierte. Am Sonntag fährt -laut regulärem Fahrplan -auch die Räuberbahn zwischen Aulendorf und Pfullendorf, aber ohne Dampfzug. Es gilt der bodo-tarif. Fahrscheine können im Zug erworben werden. Der Dampfzug führt einen bewirteten Speisewagen mit. Eine Radmitnahme ist leider nicht möglich. Sitzplätze gibt es nur im Rahmen der Kapazität, Reservierungen sind nicht möglich. Tarifbonus Premium-und Netzabokunden fahren im Dampfzug kostenfrei, Abokunden (Zone 1 bis 7) zahlen lediglich einen Zuschlag. Alle bodo-abokunden werden darüber Anfang September über den Postweg benachrichtigt. Sonderfahrpläne Informationen und Fahrpläne gibt es im Sonderflyer bodo und Aulendorf machen Dampf bei vielen Gemeinden und Tourist Infos, Mobilitätszentralen und bodo-verkaufsstellen. Online jedoch jetzt schon unter und bodo & Aulendorf machen Dampf - wir freuen uns auf Sie! Impressum Herausgeber: Bürgermeisteramt Vogt Kirchstraße 11, Vogt Telefon ( ) , Telefax: ( ) Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Bürgermeister Peter Smigoc oder sein Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, Kornwestheim Telefon (0 7154) , Telefax (0 7154) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti anzeigen@duv-wagner.de Telefon (0 7154) , Telefax (0 7154) Anzeigenschluss: Dienstag, Uhr Erscheint wöchentlich donnerstags. Bezugsgebühr jährlich 18,00; nur im Abonnement über die Gemeindeverwaltung zu beziehen.

19 Mitteilungsblatt der Gemeinde Vogt Nummer 37 GESCHÄFTSANZEIGEN Feld 17, Waldburg, Telefon Öffnungszeiten: Freitag 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Samstag 07:30-12:00 Uhr Wochenendangebot vom KRAKAUER im Ring, mit Kümmel 100 g 0,96 SCHWARZWURST klassisch und pikant 100 g 0,79 FLEISCHWURST im Kranz 100 g 0,87 SCHWEINE-FILET-MEDAILLONS natur 100 g 1,35 SPENDENKONTO IBAN: DE Jeder neue Tag ist bunt und wunderschön. Melanie, mit 32 an Krebs erkrankt MIETGESUCHE Die Katholische Kirchengemeinde St. Anna, Vogt, sucht ab sofort für ihre Mitarbeiterin eine 3- bis 4-Zimmer-Wohnung in Vogt Katholisches Pfarramt St. Anna Schulstraße 16, Vogt Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer: 07529/1350 oder per stanna.vogt@drs.de melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Zeigen Sie Präsenz! Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. KW 38 Erscheint im Landkreis Ravensburg Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße Kornwestheim Telefon Telefax info@duv-wagner.de

20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Vogt Nummer 37 Seit 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- oder Mitteilungsblatt Gemeinde(n) Vogt Kalenderwoche per Fax per Mail Anzeigentext (Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfüllen) Die Anzeige soll erscheinen (Bitte ankreuzen) unter voller Anschrift unter Telefon unter Chiffre (zzgl. 5,-) 2-spaltig (90 mm breit) 4-spaltig (187 mm breit) ca. mm hoch (Mindesthöhe 30 mm) Abbuchungsermächtigung Erteile für diesen Anzeigenauftrag einmaligen Bankeinzug laut angegebener Kontonummer Auftraggeber Erteile Einzugsermächtigung bis auf Widerruf für laufende Anzeigenschaltungen Firma / Vor- und Zuname IBAN Geschäftsform / Geschäftsführer BIC Straße / Hausnummer Bank Postleitzahl / Ort Telefon / Telefax Anzeigenaufträge können nur vollständig ausgefüllt und mit erteiltem Bankeinzug bearbeitet werden. Ort / Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevaten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.b. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung.Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den epayment-provider. Ich bin damit einverstanden * * Es handelt sich um eine Pflichtangabe.

21 Mitteilungsblatt der Gemeinde Vogt Nummer 37 Format- und Preisbeispiele Für Anzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt 2-spaltig / 40 mm 28,80 exkl. MwSt. 2-spaltig / 90 mm 64,80 exkl. MwSt. Ihr Anzeigenpreis berechnet sich wie folgt: 40 mm x 0,72 / 0,92 pro mm = Anzeigenpreis Farbpreis 36,80 exkl. MwSt. 2-spaltig / 50 mm 36,00 exkl. MwSt. Ihr Anzeigenpreis berechnet sich wie folgt: 50 mm x 0,72 / 0,92 pro mm = Anzeigenpreis Farbpreis 46,00 exkl. MwSt. 2-spaltig / 70 mm 50,40 exkl. MwSt. Ihr Anzeigenpreis berechnet sich wie folgt: 90 mm x 0,72 / 0,92 pro mm = Anzeigenpreis Farbpreis 82,80 exkl. MwSt. 2-spaltig / 80 mm 57,60 exkl. MwSt. Ihr Anzeigenpreis berechnet sich wie folgt: 70 mm x 0,72 / 0,92 pro mm = Anzeigenpreis Farbpreis 64,40 exkl. MwSt. Ihr Anzeigenpreis berechnet sich wie folgt: 80 mm x 0,72 / 0,92 pro mm = Anzeigenpreis Farbpreis 73,60 exkl. MwSt. 4-spaltig / 50 mm 72,00 exkl. MwSt. Ihr Anzeigenpreis berechnet sich wie folgt: 50 mm x 0,72 / 0,92 pro mm = Anzeigenpreis Farbpreis 92,00 exkl. MwSt.

22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Vogt Nummer 37

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