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Transkript:

Verbandsgemeinde a rzfeld Jahrgang 46 Samstag, den 14.. April 2018 Ausgabe 15/2018 aktuell NachrichteN aus dem Dreiländereck Fortsetzung auf Seite 2 mit den amtlichen Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des eifelkreises bitburg-prüm www.vg-arzfeld.de

Arzfeld - 2 - Ausgabe 15/2018

Arzfeld - 3 - Ausgabe 15/2018 Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld sucht für die Dauer der Freibadsaison 2018 für das Freibad Waxweiler eine/n Rettungsschwimmer/in für die Beckenaufsicht. Voraussetzung dafür ist die Ausbildung zum Rettungsschwimmer und die Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Arbeitseinsätze erfolgen flexibel und witterungsabhängig nach Absprache mit dem Schwimmmeister, auch am Wochenende. Die Tätigkeiten werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) vergütet. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Luxemburger Straße 6 54687 Arzfeld 06550/974-124, 974-103 info@vg-arzfeld.de

Arzfeld - 4 - Ausgabe 15/2018 Verbandsgemeinde Arzfeld und die Fa. ABO Wind informieren über den Windparkbau Arzfeld Ost (Lünebach/Lichtenborn) Der Projektentwickler ABO Wind möchte gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Arzfeld die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Ortsgemeinden über die anstehenden Transport- und Baumaßnahmen des Windparks Arzfeld Ost informieren. Dazu laden wir herzlich ein zur Infoveranstaltung zum Bau des Windparks Arzfeld Ost (Lünebach/Lichtenborn), am Donnerstag, den 12. April 2018 ab 19.00 Uhr, im Bürgerheim St. Gertrud Lünebach, Helenenberg, 54597 Lünebach. Für die Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner steht die Projektplanung und Bauleitung von ABO Wind zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos: www.windenergie-vg-arzfeld.de Bereitschaftsdienst Verbandsgemeindewerk Verbandsgemeindewerk Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/974-200 außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/5635238 Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm KNE-Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer für die Wasserversorgung des Eifelkreises Telefon 06551/9512-0 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Prüm St. Joseph Krankenhaus Prüm Kalvarienberg 4 54595 Prüm... Tel.: 06551-1472683 Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ(0,14 /Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ(max. 0,42 /Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter www.lakrlp.de abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 14. April 2018 Liebfrauen-Apotheke Brodenheckstr. 9a, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/8577 Sonntag, 15. April 2018 Einhorn-Apotheke Hauptstr. 22, 54649 Waxweiler, Tel.: 06554/93040 St. Maximin-Apotheke Trierer Str. 16, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/96950 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Nordalle 1, 54292 Trier... Tel.: 0651/2082244 Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 14./15. April 2018 Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Dahmen - Dünner, Prüm... Tel. 06551/95240 Tierärztin Junk, Plütscheid... Tel. 06554/9586444

Arzfeld - 5 - Ausgabe 15/2018 Samstag/Sonntag, 21./22. April 2018 Tierarzt May, Pronsfeld... Tel. 06556/245 Tierärztin Milbert-Groben, Irrhausen... Tel. 06550/4236 Samstag/Sonntag, 28./29. April 2018 Tierarzt Przontka, Waxweiler... Tel. 06554/1585 Tierärztin Junk, Plütscheid... Tel. 06554/9586444 Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/065100 (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Notruf/Feuerwehr Feuerwehr... 112 Polizei... 110 Jugendarbeit Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/974-163 E-Mail: info@vg-arzfeld.de Internet: www.vg-arzfeld.de montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags, dienstags und mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Außenstelle in Waxweiler (Haus des Gastes, Tourist-Info, Devonium und Römermuseum) Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00-12.00 und 13.30-16.30 Uhr Do.: 9.00-12.00 Uhr Eintritt: Erwachsene: 2,50 Euro incl. einer Lupe Kinder: 2,00 Euro incl. einer Lupe Familienkarte, Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Fachkraft für Jugendarbeit Sprechstunde Bei Fragen rund um die Themen Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, Jugendräume oder Freizeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Sprechstunden der Fachkraft für Jugendarbeit können individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Terminabsprache an: Marc Spiekermann Tel.: 06551/97109-0 Fax: 06551/97109-161 Handy: 0160-530 3371 Email: m.spiekermann@caritas-westeifel.de Flüchtlingsarbeit Flüchtlingsarbeit Sie kümmern sich um / betreuen / begleiten Asylbewerber oder Flüchtlinge in der VG Arzfeld und würden sich über direkte, hauptamtliche Hilfe vor Ort freuen? Kontakt: DRK-Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfe VG Arzfeld Kristina Norta Luxemburger Straße 5, 54687 Arzfeld Telefon: 06550/9286586 Email: kristina.norta@drk-bitburg.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung Regelmäßige Angebote: Montag und Mittwoch: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Deutschunterricht für Asylbewerber und Flüchtlinge Führungen sind nach Voranfrage auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich! Museumstag: Sonntag 13. Mai 2018 von 11.00-18.00 Uhr, Eintritt frei! Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 E-Mail: gemeinde.waxweiler@t-online.de Sitzung des Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld Am Dienstag, 17. April 2018, findet um 17:00 Uhr eine Sitzung des Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld statt. Sitzungsort: Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Umbau und Verbesserung der Kläranlage Plütscheid Vorstellung der Genehmigungsplanung 2. Umbau und Verbesserung der Kläranlage Arzfeld Sachstandsmitteilung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise 3. Kanalsanierung Ortslage Lambertsberg im Rahmen Ausbau L 12 Ermächtigung zur Auftragserteilung 4. Klärschlammentsorgung Beitritt zur KRT AöR (Klärschlammverwertung Region Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts) Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat 5. Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung Vorstellung verschiedener Alternativen und Festlegung für künftige Maßnahmen 6. Mitteilungen / Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil 7. Mitteilungen / Verschiedenes Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die dem Werkausschuss nicht angehören, können als Zuhörer an der Werkausschusssitzung teilnehmen. Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Arzfeld, 09. April 2018 gez. Andreas Kruppert, Bürgermeister

Arzfeld - 6 - Ausgabe 15/2018 Redaktionsschlussvorverlegung Die redaktionellen Textbeiträge für das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Woche 18/2018 vom 5. Mai 2018 bereits am Donnerstag, 26. April 2018, 12:00 Uhr (Maifeiertag) Woche 19/2018 vom 12. Mai 2018 bereits am Donnerstag, 3. Mai 2018, 12:00 Uhr (Christi Himmelfahrt) Woche 21/2018 vom 26. Mai 2018 bereits am Donnerstag, 17. Mai 2018, 12:00 Uhr (Pfingstmontag) Woche 22/2018 vom 2. Juni 2018 bereits am Donnerstag, 24. Mai 2018, 12:00 Uhr (Fronleichnam) der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS-System zu übermitteln oder an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden. Es wird um Beachtung gebeten! Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Am Dienstag, 17. April 2018, findet um 16:00 Uhr eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld statt. Sitzungsort: Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Baumaßnahmen der Verbandsgemeinde - Sachstandsmitteilungen 2. Satzungsänderungen 3. Beschlussfassung über die Beteiligung an den Investitionskosten der Mensa der KiTa Daleiden auch für die Nutzung durch die Grundschule Daleiden 4. Sponsoring 5. Mitteilungen / Verschiedenes Nicht-öffentliche Sitzung 6. Personalangelegenheiten Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Arzfeld, 09. April 2018 gez. Andreas Kruppert, Bürgermeister Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um 9:00 Uhr! Anmeldung von Wildschäden bei der Verbandsgemeinde Arzfeld Wildschäden im land- und forstwirtschaftlichen Bereich werden per FAX (06550/974-163), per E-Mail an die Adresse marcel. palms@vg-arzfeld.de oder per Post bei der Verbandsgemeinde Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld angemeldet. Schiedsamtsbezirk Arzfeld Schiedsmann: Alfred Pick Im Oberdorf 26 54597 Lierfeld... Tel. 06556/7579 Fundtier Kater zugelaufen Vor ca. drei Monaten ist ein Kater in Arzfeld zugelaufen. Das Tier ist mindestens zwei Jahre alt, grau-weiß und sehr zutraulich. Der Besitzer wird gebeten, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld in Verbindung zu setzen: 06550-974 109. 54687 Arzfeld, den 09.04.2018 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Bekanntmachung Gemäß 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Unter Bezugnahme auf die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere wird darum gebeten, die Hunde in der Zeit von April Juli auch außerhalb bebauter Ortslagen beim Auslauf an der Leine zu führen. 54687 Arzfeld, den 9. April 2018 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld

Arzfeld - 7 - Ausgabe 15/2018 Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei! Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe! Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne Zukunft Energieeffizientes Haus kostenfreie Energie- Erstberatungen an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller? Welche Fenster sind die besten? Welche Heizung ist für mein Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir bei der Umsetzung? Gebäudeenergieberater aus der Region beantworten in einem 45-minütigen Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren. Zu dem Termin bringen Sie idealer Weise Gebäudepläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und evtl. Fotos mit. Je mehr Informationen der Energieberater zum Gebäude hat, umso konkreter können Ihre Fragen beantwortet werden. Dieses Angebot liefert Ihnen einen ersten Überblick über die energetische Situation Ihres Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung. Der nächste Beratungstermin in der Verbandsgemeinde Arzfeld findet am Donnerstag, 12.04.2018 von 15:00 bis 18:00 Uhr in Arzfeld statt, danach regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag im Monat. Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld unter06550-974158 an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur Region Trier unter der Telefonnummer 0651-14595813 zur Verfügung. Sprechtag der kommunalen Integrationsbeauftragen (KIB) Migrations- und Integrationsbeauftragte für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld ist Frau Eugenia Strak, Waldstr. 9, 54595 Watzerath. Sie bietet regelmäßig einen Sprechtag im Gebäude der Verbandsgemeinde an. Interessierte mit oder ohne Migrationshintergrund können am 19. Apr. 2018, ab 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr diesen Sprechtag wahrnehmen. Nachtrag für die Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Arzfeld Nr. 13 vom 31. März 2018 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 31. März - 6. April 2018 feiern folgende Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! August Kootz, Irrhausen geb. am 2. April 1933 Gertrud Leinen, Lambertsberg geb. am 5. April 1925 Anna Rinnen, Euscheid geb. am 6. April 1927 85 Jahre 93 Jahre 91 Jahre Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 14. April - 20. April 2018 feiern folgende Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren den Jubilaren recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Katharina Weber, Waxweiler geb. am 15. April 1927 Magdalena Loscheider, Oberpierscheid-Röllersdorf geb. am 17. April 1933 Maria Schweyen, Daleiden geb. am 17. April 1927 Friedrich Irsch, Waxweiler geb. am 18. April 1927 Ägidius Ludgen, Dahnen geb. am 18. April 1922 Peter Horper, Großkampenberg geb. am 19. April 1938 In eigener Sache Wenn Sie keine Bürgerzeitung bekommen haben... 91 Jahre 85 Jahre 91 Jahre 91 Jahre 96 Jahre 80 Jahre Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de

Arzfeld - 8 - Ausgabe 15/2018 Bürgerbus Sie gehören zum Kreis älterer oder in der Mobilität eingeschränkter Menschen? Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld Anmeldung: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Tel.: 06550/974-122 oder 06550/974-140 Rechtsverordnung nach 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Ortsgemeinde Daleiden am 15. April 2018 Aufgrund des 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Daleiden folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Daleiden dürfen am Sonntag, den 15. April 2018, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 2 (1) Die Vorschriften des 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 15. April 2018 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen. 4 Zuwiderhandlungen gegen die 1, 2 Abs. 1 und 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 LadöffnG geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach 21 Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl 2002 Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. 5 Diese Rechtsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. 54687 Arzfeld, 6. April 2018 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Örtliche Ordnungsbehörde Auftragsbekanntmachung ABl./S S63 30/03/2018 140324-2018-DE - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung -Verhandlungsverfahren (competitive procedure with negotiation) Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/ udl?uri=ted:notice:140324-2018:text:de:html Deutschland-Arzfeld: Dienstleistungen von Architektur-und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2018/S 063-140324 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Verbandsgemeinde Arzfeld Luxemburger Straße 6 Arzfeld 54687 Deutschland E-Mail: Arzfeld@Bieteranfrage.de UTS-Code: DEB23 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.vg-arzfeld.de Adresse des Beschafferprofils: http://www.vg-arzfeld.de/ download/ausschreibung.php I.2) I.3) I.4) I.5) Gemeinsame Beschaffung Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zurverfügung unter: www.subreport.de/e11261532 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH Auf dem Kalk 5 Montabaur 56410 Deutschland Telefon: +49 26029973890 E-Mail: Arzfeld@Bieteranfrage.de Fax: +49 32121239232 NUTS-Code: DEB1B Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.vergabeberatungsstelle.de Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabeberatungsstelle.de/aktuelle-ausschreibungen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/e11261532 Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen zur Sanierung/zum Neubau der Kläranlage Arzfeld II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Kläranlage Arzfeld (1.600 EW) wird derzeit als Teichkläranlage betrieben. Sie entspricht nicht mehr demstand der Technik, die Reinigungsleistung ist nicht ausreichend. Entsprechend dem aktuellen Bescheid deraufsichtsbehörde sowie den wasserwirtschaftlichen Zielen der Verbandsgemeinde Arzfeld ist zeitnah eineplanung zu erstellen, die eine ordnungsgemäße Abwasserreinigung für den Einzugsbereich der Kläranlagesicherstellt. Im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen soll eine technisch und wirtschaftlichnachhaltige Lösung gefunden werden. Diese Lösung soll dann planerisch umgesetzt und zur baulichen- Realisierung geführt werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Ausbaugröße der saniertenkläranlage ca. 1 800 EW beträgt. Desweiteren ist die Kläranlagenzufahrt zu ertüchtigen, eine ordnungsgemäßeregenwasserbehandlung sicherzustellen sowie nach Inbetriebnahme der neuen Kläranlage der Altstandort zurenaturieren.

Arzfeld - 9 - Ausgabe 15/2018 II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322200 71520000 71320000 71356400 71321000 71322000 71222000 71221000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB23 Hauptort der Ausführung: Arzfeld II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist die Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke ( 43 HOAI Leistungsphasen 1-9) sowie Planungsleistungen für die technische Ausrüstung ( 55 HOAILeistungsphasen 1-9). Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe derleistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie als Besondere Leistungen u.a. die örtliche Bauüberwachung,Vermessungs- und SiGeKo- Leistungen. Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragungder weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt II2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 13/08/2018 Ende: 31/05/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Innerhalb der v. g. Zeitspanne soll die Leistungsstufe 1 abgeschlossen sein. Für die Bearbeitung der optionalzu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zuvereinbaren. II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordertwerden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen imbereich der Sanierung und Erweiterung von Kläranlagen anhand der angegebenen Referenzen, die diemindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %). Durch dieeinreichung von zus. Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus) kann eine bessere Bewertung erzielt werden. 2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %). 3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand dereingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %). 4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben(10 %). II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe von Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe derleistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie als Besondere Leistung die örtliche Bauüberwachung. Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragungder weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/ oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziertwird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit 123 GWB begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit 124 GWB begründet sind. 3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen(gemäß 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinemteilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszugoder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einerbietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied derbietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind dieauskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben. Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: amtlicher Teil: übriger Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Andreas Kruppert, Bürgermeister Verbandsgemeinde Arzfeld 54687 Arzfeld, Luxemburger Straße 6 Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Erscheinungsweise: Zustellung: Impressum wöchentlich Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Tel. 06502 9147-335, -336, -713 Zustellung:.E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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Arzfeld - 10 - Ausgabe 15/2018 III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit derausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren ( 45 Abs. 1 Nr. 1VgV); 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmerbedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen ( 47 Abs. 1 VgV); 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich (bei Abgabe in Papierform) bzw.elektronisch in Textform (bei Abgabe in elektronischer Form) zu erklären. Werden die Leistungen von einerbietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Willsich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme fürpersonenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR, fürumweltschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt ( 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Nachweis genügtdie Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einerentsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt undunter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist auf Verlangendurch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegennachzuweisen ( 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV); 2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre(Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht ( 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV); 3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen dervergabestelle auch vom Dritten abzugeben. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: I. Mindestanforderung an die Bürogröße: Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Projektleiters (Planers) sowie desbauüberwachersüber die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen.hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Person des Planers und des Bauüberwachers überjeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung der Erweiterung oder dem Neubau von Kläranlagen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die dienachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- undtermingerecht abgewickelt wurden. Es sind mindestens drei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: Die Referenzen müssen die Erweiterung oder den Neubau von Kläranlagen (mit Vergabe nach VOB/A)mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (Ausbaugröße bis maximal Größenklasse 3 (bis 10.000 EW), anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 500.000 EUR und maximal 5.000.000 EUR netto). Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Ingenieurbauwerkeund die Technischen Ausrüstung (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 3-6 und 8) erbracht worden seinund die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2008 erfolgt sein. Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukostenentwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, derleistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischenden Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sindzu begründen. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. DieReferenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieurzu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung derdiplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personensind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieurebenennen. Mit der Bewerbung sind die Voraussetzungen bezüglich der Planvorlageberechtigung im Sinne des 103 Landeswassergesetz nachzuweisen. III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlungbzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27/04/2018 Ortszeit: 12:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme anausgewählte Bewerber Tag: 22/05/2018 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

Arzfeld - 11 - Ausgabe 15/2018 VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: 1. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung, den die Bewerber bei ihrer Bewerbung verwenden sollen. Der Bewerbungsbogen kannausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden. 2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. 3. Rückfragen von Bewerbern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax vonder unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle nur in Textform überdie Vergabeplattform beantwortet. Rückfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfristfür die Teilnahmeanträge gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß 134 GWB verwendet die Vergabestelle die vom Bewerberangegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büroserfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerberangegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten. 4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über dievergabeplattform. 5. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfristelektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe vonschriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. 6. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Wir empfehlen, diese erst nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Wenn Sie die Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen einschl. deren Beantwortung informiert. Die Einholung dieser Informationenliegt dann in Ihrer Verantwortung. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftstraße 9 Mainz 56116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131162113 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sieeiner Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genanntenstelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftstraße 9 Mainz 56116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131162113 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/03/2018 Luxemburger Str. 5 54687 Arzfeld Tel. ++49 6550 961080 Fax ++49 6550 961082 E-Mail: ti@islek.info Internet: www.islek.info Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr Museen Devonium in Waxweiler Eine Welt vor vierhundert Millionen Jahren begeben Sie sich auf eine Zeitreise.lauschen Sie in eine fremde, ferne Welt. Ausstellungen Informationen unter: 06554-811 Römermuseum WALESWILERE in Waxweiler wie DEVONIUM Eingang über Haus des Gastes P O I s Informationen unter: 06554-811 Kreuz-Museum in Lünebach am Café 1900 1000 Kreuze aus drei Jahrhunderten Vergangenheit Kultur Religion Informationen unter: 0171 20 72 119 Museum in der Wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Das Museum ist rund um die Uhr 24 Stunden lang geöffnet. Der Eintritt ist frei. Informationen unter: www.kult-our-tal-museum.de oder www.artehallewelchenhausen.de Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dokumentation über das Brauchtum in der Westeifel, Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: www.kult-our-tal-museum.de, durchgehend geöffnet Pfarrkirche St. Luzia in Eschfeld In den Jahren 1906-1921 hat Pfarrer Christoph März an Wänden und Gewölbe eine aufgeschlagene Bibel gemalt. Informationen unter: Tel. 06559-858 Eifelzoo in Lünebach Tiere hautnah erleben! Auf 300.000 qm Zoogelände finden Sie über 400 Tiere aus aller Welt. Informationen unter: Tel. 06556-816 Weitere Informationen auch im Internet unter www.islek.info und www.eifel.info Hier können Sie auch gern Ihre Veranstaltungen melden: ti@islek.info Unsere europäischen Nachbarn Luxemburg und Belgien

Arzfeld - 12 - Ausgabe 15/2018 ArsARDENN Programm EVENT Wochen vom 14. April bis zum 23. Juni. In Hergersberg-Losheim direkt auf der deutsch-belgischen Grenze Im Ardenner Cultur Boulevard Samstag 14. April 2018 zw. 14:30-16:30 Uhr Musik und Kunst Einführung in die Kunst der in Paris lebenden Sharman Beheshti. Begleitet wird die Betrachtung der Bilder mit Sufi-Musik vom Ensemble Louly und einer Einführung in die Herz Meditation. Wie kann man sich in die Welt der Farben und mystischen Symbole vertiefen und die Bilder mit dem Herzen sehen? Die Künstlerin Sharmane Behechti stammt aus dem Iran und lebt auf Grund der anhaltend schlechten Menschenrechtslage im Iran, seit Jahrzehnten in Paris. Tief verankertes Kulturgut aus ihrer früheren Heimat inspiriert sie zu immer neuen Werken. Spiritualität und der mystische Weg der Sufis bestimmen ihren Ausdruck. In dieser Ausstellung sind Bilder aus den Serien Charmes mystiques (Mystische Zaubersprüche) und Die Konferenz der Vögel zu sehen. Die Künstlerin bewegt sich zwischen einer modernen Welt, die das Individuelle schätzt und uralten Motiven einer einst hochstehenden Kultur im Orient. www.sharmanebehechti.com - Eintritt: 3.- Euro Sonntag - 29. April 2018 ab 11:00 Uhr Magie der Kunst - Bewusstsein ist alles Klemens Heine Finde im Unaussprechlichen Deine ganz eigene Inspiration. Entdecke in einer den Menschen aufbauenden und erhellenden Kunst für Dich, was bereits in tiefen Ebenen in Dir schlummert. Was ist in Deinem Leben wichtig? Worin kann ich Dich unterstützen? Es kann was Wertvolles in Dein Leben kommen. Ich erfülle Dir Deinen Wunsch. Ich habe die Lösung. Klemens Heine, Dipl.Designer (im Münsterland geboren, seit 3 Jahren in Potsdam u. Berlin) Ausstellungen u. Beteiligungen im In- u. Ausland, Auftragsarbeiten, Lehraufträge an Hochschulen Anmeldung ist erwünscht: bitte bis zum 22.04.2018 Tel.: 033208 181204 - Email: klemens.heine@muenster.de Eintritt: 3.- Euro Infos und Einzelsitzungen am Nachmittag ab 14.00 Uhr. Sonntag - 29. April 2018 ab 14:00 Uhr Dein einzigartiges Seelenbild Klemens Heine Erlebe das Wunder der Erkundung Deines einzigartigen Seelenbildes, der Erkundung des präzisen Bildes Deines absolut positiven Wesenskerns - von und mit Klemens Heine Lass Dich überraschen mit dem Geschenk durch die Urenergie des Lebens, zu Deinem Wohlergehen, zu Deinem Besten. Für Selbsterkenntnis, für Selbstbestimmtheit und einen authentischen Auftritt. Genieße die besondere Begegnung und Begleitung des Prozesses der Entwicklung des Seelenbildes, der positiven Essenz Deines Seins. Es ist so einzigartig, wie jeder Mensch. Daraus kann ein wunderbares, künstlerisch hochwertiges Bild realisiert werden, das Dich bestens unterstützt. Ablauf in Einzelsitzungen 1-2 Stunden - Termine für weitere Einzelsitzungen am 30.04. oder 01.05. möglich. Anmeldung ist erwünscht: bitte bis zum 22.04.2018 Tel.: 033208 181204 - Email: klemens.heine@muenster.de Preis: pro Erkundung 70,00 Euro Sonntag, 6. Mai zw. 13:00-18:00 Uhr Eifelspirit Startevent Der Eifelspirit steht für den Einklang von Körper, Geist und Seele und unterstützt eine stetig wachsende Gemeinschaft all derer, die durch ihr Wirken den ganzheitlichen Gedanken an Gesundheit, Glück & Wohlbefinden in diese Welt tragen... Wir feiern die Entstehung unseres Netzwerks und laden dich ein zum Kennenlernen, Genießen, Informieren und Klönen... mit vielen Mitgliedern und tollem Programm - Eintritt frei Infos: www.eifel-spirit.de Samstag, 12. Mai 2018 zwischen 14:00-15:00 Uhr Klangwanderung durch die Ausstellung mit Michael Frangen - Künstler, Fotograf und Musiker Für alle Besucher mit und ohne Instrumente, zur freien Improvisation über die ausgestellten Kunstwerke. Mit kurzer Anleitung vom Künstler selbst. Alle Instrumente sind willkommen. Anmeldung ist erwünscht: Telefon 0179. 24 38 457 Email: info@michaelfrangen.de - Eintritt: 5.- Euro Sonntag, 13. Mai 2018 zw. 15:00-16:30 Uhr Sanfte Weiblichkeit Fantasiereise von und mit Sabine Kathriner Erlebe eine lichtvolle Reise zum Erblühen deiner Selbstliebe und dem sanften Erwachen deiner Weiblichkeit... erfüllt mit heilvollen Energien von Mutter Erde & Göttin Sonne. Zeit nur für dich, zum Genießen und Träumen. Lass deiner Fantasie freien Lauf, spüre auf wundervolle Weise, wie deine Sinne fantasievolle Bilder und wohltuende Emotionen in dein Leben zaubern... Anmeldung erwünscht: bis zum 12. Mai - Tel.: 06593-9808184 Email: kathriner-design@online.de - Eintritt: 6.- Euro Samstag, 19. Mai 2018 zw. 14.00-17.00 Uhr Workshop Sumi-e Japanische Tuschemalerei mit Rietje van den Berg Sumi-e, das ist die Kunst des Malens mit selbst hergestellter schwarzer Tusche auf Reispapier. Wenige konzentriert geführte Pinselstriche bringen nur das Wesentliche zum Ausdruck bei dieser aus dem fernöstlichen stammenden Kunst. Weniger ist mehr: das führt zu einem positiven Effekt auf Geist und Gemüt. Jeder, der Ruhe und Ausgeglichenheit sucht, kann mit diesem Sumi-e Workshop seine eigene innerliche Ruhe finden. Material wird gestellt. Anmeldung erwünscht: bis zum 1. Mai Tel.: 0031 654670722 Email: rietje@atelierr.de Preis Malkurs: 60.- Euro Pfingstmontag, 21. Mai 2018 zwischen 14.00-16.00 Uhr Wunderwerk Mensch Vortrag von und mit Susanne Kloep Der menschliche Körper, zeigt eine nicht zu übertreffende Genialität, ein Ideenreichtum der Schöpfung, welche uns bis ins Tiefste bewegt. Erleben Sie eine faszinierende Reise durch den menschlichen Organismus, das Mysterium einer einzigartigen Schöpfung. Auf völlig neue Art präsentierte Fakten über unseren Körper, in klaren Bildern verständlich dargestellt. Z.B., dass unser Herz 8000 Liter Blut durch den Körper pumpt, wie genial die Neuroplastizität unseres Gehirns ist, dass unsere Augen mehr erkennen, als wir bewusst wahrnehmen, dass unser Körper im Laufe unseres Lebens 6000 mal mehr Zellen bildet, als die Milchstraße Sterne hat. Unser wundervoller Körper erzählt uns Geschichten, wenn wir nur genau zuhören und wenn wir ihn verstehen lernen. Der menschliche Körper leistet unglaubliches Tag für Tag. Schenken Sie ihm in diesem Vortrag ihre volle Aufmerksamkeit und nehmen Sie für sich viel neues Wissen mit nach Hause. Anmeldung ist erwünscht: www.kinesiologie-susannekloep.de Tel.: 06593-9965910 - info@kinesiologie- susannekloep.de Eintritt: 3.- Euro Pfingstmontag, 21. Mai 2018 zwischen 16.00-17.30 Uhr Reise in die Anderswelt Bildvortrag von und mit Thiemo Vater Intuitiv bleiben wir bei einem Spaziergang stehen. - Sie fühlen; sehen und spüren sich in die Natur ein - Sie haben einen Lieblingsplatz? - gehen Sie besonders gerne einen ganz bestimmten Weg? - haben Sie schon einmal spontan in den Himmel geschaut? WARUM? Erleben Sie die Kraft der Natur, mit ihren Naturenergien, Wesen und Wegbegleitern. Es erwartet Sie eine faszinierende Reise in die Anderswelt. Sehen Sie die Natur mit anderen Augen und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Ihr nächster Spaziergang wird bestimmt ein anderer sein. Ich freue mich auf eine interessante und beeindruckende Reise mit Ihnen. Anmeldung ist erwünscht: Thiemo Vater - info@tvater.de, www. naturfotograf-tvater.de - Eintritt: 3.- Euro Samstag, 26. Mai 2018 zw. 19:00-22:00 Uhr Musik für die Seele Ensemble Soveida, London Das international besetzte Ensemble verzaubert mit Klängen und Rhythmen, die das Herz jubeln lassen. Ein Hörgenuss! Eintritt: 3.- Euro Sonntag, 27. Mai 2018-15:00-16:30 Uhr Reise ins Feen- und Elfenreich Fantasiereise von und mit Sabine Kathriner Freue dich auf eine lichtvolle Reise mit deinem Inneren Kind ins Reich der Leichtigkeit und Lebensfreude. Erlebe die Natur und ihre Elemente und freue dich auf eine wundervolle Begegnung mit Feen und Elfen... Zeit nur für dich, zum Genießen und Träumen. Lass deiner Fantasie freien Lauf, spüre auf wundervolle Weise, wie deine Sinne fantasievolle Bilder und wohltuende Emotionen in dein Leben zaubern... Anmeldung ist erwünscht: bis zum 26. Mai

Arzfeld - 13 - Ausgabe 15/2018 Tel.: 06593-9808184 - Email: kathriner-design@online.de Eintritt: 6.- Euro Samstag, 2. Juni 2018 zwischen 14:00-15:00 Uhr Klangwanderung durch die Ausstellung mit Michael Frangen - Künstler, Fotograf und Musiker Für alle Besucher mit und ohne Instrumente, zur freien Improvisation über die ausgestellten Kunstwerke. Mit kurzer Anleitung vom Künstler selbst. Alle Instrumente sind willkommen. Anmeldung ist erwünscht: Telefon 0179. 24 38 457 - Email: info@michaelfrangen.de Eintritt: 5.- Euro Samstag, 9. Juni 2018 zwischen 15:00-16:00 Uhr Alternatives Labor Es geht auch ohne Magen-Darm Spiegelungen, Blutabnahme & Co - von und mit Heilpraktikerin Flora Vanessa Drobneski In diesem Vortrag erfahren Sie einiges über alternative, aber durchaus sehr fortschrittliche Diagnostikmethoden, die mittlerweile in Naturheilpraxen angewendet werden können. Von einigen werden Sie vermutlich noch nie etwas gehört haben. Viele dieser Untersuchungen erfolgen nur über den Urin. Dennoch geben sie einen sehr tiefen und vor allem umfangreichen Einblick in unseren Organismus. Freuen Sie sich auf einen spannenden Vortrag! Anmeldung ist erwünscht: bis zum 5. Juni Telefon: 02696-9311975 - naturheilpraxis-drobneski@gmx.de Eintritt: 3.- Euro Samstag 23. Juni 2018 zw. 15:00-16:00 Uhr Wellness im Schlaf Vortrag von und mit Siglinde Hahn Kennen Sie das auch? Sie hatten einen anstrengenden Tag, sind körperlich völlig erschöpft und können nicht einschlafen. In Ihrem Kopf kreisen die Gedanken und sie fangen an zu grübeln? Dann gehören Sie zu den 80 % der Menschen in der zivilisierten Welt die nicht mehr erholsam schlafen oder bereits an manifestierten Schlafstörungen leiden. Möchten Sie zu den restlichen 20 % zählen, die gesund und erholsam schlafen? Dann freue ich mich Sie in meinem Vortrag begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen einen gesunden Schlaf. Ihre Siglinde Hahn Anmeldung ist erwünscht: bis zum 20. Juni Telefon: 06551-9813677 - mail@wohnraumkultur.com Eintritt: 3.- Euro Die Ausstellung ist geöffnet samstags und sonntags sowie an allen Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter: Tel. B: 00 32 80 548 729 oder Tel. D: 00 49 6557 920630 ArsARDENN im Ardenner Cultur Boulevard in Hergersberg-Losheim direkt an der deutsch-belgischen Grenze. www.ardenner-cultur-boulevard.net Daleiden Ortsbürgermeister: Herbert Maus, Tel. 06550/4334 www.daleiden.de Postagentur und Tourist-Info Daleiden Die Tourist-Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. neue Telefon-Nr.: 015224598300 Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info Montag bis Samstag: von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstag: von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus und Haus Golland in Daleiden Buchungsanfragen bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644 Aktion saubere Landschaft Die Aktion saubere Landschaft findet am Samstag, 21. April 2018 statt. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr beim Gemeindehaus. Im Anschluss laden wir alle Teilnehmer zu einem Imbiss ein. Aufgerufen zur Teilnahme sind alle örtlichen Vereine, alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde. Eilscheid Ortsbürgermeister: Lothar Pütz, Tel. 06554/7206 www.eilscheid.de Aktion Saubere Landschaft Die Aktion Saubere Landschaft wird am Samstag, 14. April 2018 durchgeführt. Treffpunkt ist um 14:00 Uhr am Gemeindeplatz. Im Anschluss an die Aktion wird zu einem gemeinsamen Imbiss geladen. Aufgerufen zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde. Hargarten Ortsbürgermeister: Ulrich Kockelmann, Tel. 06554/7176 www.hargarten-net.com Aktion Saubere Landschaft Die Aktion Saubere Landschaft wird am Samstag, 14. April 2018 durchgeführt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr beim Mehrzweckgebäude. Im Anschluss an die Aktion wird zu einem gemeinsamen Imbiss geladen. Aufgerufen zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde. Krautscheid Ortsbürgermeister: Peter Pusch, Tel. 06554/900601 www.krautscheid.com Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/Mauel - Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. Lambertsberg Ortsbürgermeisterin: Maria Oest-Bartholome, Tel. 06554/1332 www.lambertsberg.de Aktion Saubere Landschaft Der Frühling ist da! Daher lade ich am Samstag, 14. April 2018 ab 09:00 Uhr zur Aktion Saubere Landschaft - Sauberes Dorfgemeinschaftshaus ein. Treffpunkt ist am DGH. Jeder darf mitmachen ob mit Hacke, Müllsack oder Schrubber. Auf zahlreiche Helfer und Mitesser beim Mittagsimbiss freu ich mich! Maria Oest-Bartholome, Ortsbürgermeisterin Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/ Mauel - Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht.

Arzfeld - 14 - Ausgabe 15/2018 Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Die öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. Lichtenborn Ortsbürgermeister: Alois Leick, Tel. 06554/624 www.lichtenborn.de Einladung zum ersten gemeinsamen Treffen Zukunft-Check-Dorf Nach der Auftaktveranstaltung soll möglichst bald mit der eigentlichen Arbeit zum Zukunfts-Check in Lichtenborn begonnen werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind deshalb herzlich zur Mitarbeit aufgerufen und zu einem ersten gemeinsamen Treffen am Montag, 16.04.2018, 20:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Lichtenborn, eingeladen. Ortsbürgermeister Mitglieder des Gemeinderates Alois Leick Aktion Saubere Landschaft Die Aktion Saubere Landschaft wird am Samstag, 14. April 2018 durchgeführt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr an der Grillhütte. Im Anschluss an die Aktion wird zu einem gemeinsamen Imbiss geladen. Aufgerufen zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde. Lünebach Ortsbürgermeister: Albert Tautges, Tel. 06556/1225, Mobil 0170/3275143 www.lünebach.de Aktion Saubere Landschaft Am Samstag, 21. April 2018 findet in Lünebach die Aktion Saubere Landschaft statt. Alle freiwilligen Helferinnen und Helfer sind herzlich willkommen. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus, im Anschluss sind alle Helfer gegen Mittag zu einem Imbiss am Feuerwehrhaus eingeladen. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach am 1. März 2018 Mitteilungen 1. Kabelverlegungsarbeiten zum Anschluss des Windparks Lünebach Ortsbürgermeister Tautges informierte über den Ortstermin mit der Firma Abo Wind hinsichtlich der Verlegung der notwendigen Kabel zum Anschluss des geplanten Windparks Lünebach. In diesem Zusammenhang führte er aus, dass an Firma Abo Wind bei der letzten Ausschreibungsrunde vom 1. Februar 2018 einen entsprechenden Einspeisetarif bezuschlagt wurde. Nach entsprechenden Ausschreibungen wird in etwa 3 bis 4 Monaten mit den notwendigen Wegearbeiten zur Vorbereitung der Windkraftanlagen begonnen. 2. Durchführung der Aktion Saubere Landschaft Der Vorsitzende schlug vor am Samstag, 21. April 2018, ab 09:00 Uhr wiederrum eine Aktion Saubere Landschaft in der Ortsgemeinde Lünebach durchzuführen. Die Verwaltung wird gebeten den Aktionstag im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr an der Feuerwehr. Erweiterung des Bürgerheimes Lünebach - Grundsatzbeschluss - Zustimmung zur Planung Ortsbürgermeister Albert Tautges begrüßte hierzu Rainer Rodermann, der die Planung und Kostenberechnung für die Erweiterung des Bürgerheimes erstellt hat. Herr Rodermann erläuterte anhand der Planunterlagen die vorgesehenen Arbeiten im Detail. Der Vertreter der Verwaltung informierte über den bisherigen Sachstand. Das Projekt wurde für eine Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung 2018 angemeldet und bereits durch Vertreter des Ministeriums, der ADD sowie durch den Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung besichtigt. Der Kostenrahmen in Höhe von insgesamt 135.000,00 EUR wurde ebenfalls im Detail erläutert, sowie die vorgesehene Finanzierung der Maßnahme. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde Lünebach in Höhe von rund 68.000,00 EUR kann aus dem Verkaufserlös der ehemaligen Grundschule sowie einer vor einigen Jahren erfolgten Ausschüttung aus dem Hofswaldzweckverband sichergestellt werden. In diesem Eigenanteil sind ebenfalls unbare Eigenleistungen der Vereinsmitglieder von 15.000,00 EUR vorgesehen. Die anwesenden Ratsmitglieder begrüßten die vorgesehene Erweiterung des Bürgerheimes ausdrücklich und stellten nochmals die dringende Notwendigkeit fest. Grundsätzlich stimmt die Ortsgemeinde der Erweiterung und ebenfalls der vorgesehenen Finanzierung zu. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde an der Vierten Bündelausschreibung 2019-2020 für den kommunalen Strombedarf Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) ist derzeit dabei, eine neue Bündelausschreibung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz vorzubereiten. Die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2012 läuft noch bis zum 31. Dezember 2018. Die Belieferung der kommunalen Verbrauchsstellen erfolgt momentan durch die EVM Koblenz, bestehende Sonderverträge für Wärmespeicherstrom werden von RWE bedient. Der GStB wird seinerseits die Durchführung der europaweiten Bündelausschreibung an die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbh des Gemeindetages Baden-Württemberg in Stuttgart übertragen. Der Lieferzeitraum umfasst als Erstlaufzeit die Zeitspanne vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020. Falls keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Stromliefervertrag jeweils um ein weiteres Jahr, die maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre. Der Ortsgemeinde Lünebach wird empfohlen, an der Bündelausschreibung teilzunehmen. Beschluss: 1. Die Ortsgemeinde Lünebach nimmt an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 1. Januar 2019 teil. 2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung zum 1. Januar 2019 zu beauftragen. 3. Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund, bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen. 4. Die Ortsgemeinde Lünebach verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Annahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. 5. Es sollen für die Ortsgemeinden 100 % Normalstrom ausgeschrieben werden (keine Anforderungen an die Erzeugungsart). Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach am 26. März 2018 Mitteilungen Der Vorsitzende informierte darüber, dass seitens der ABO Wind AG am 12. April eine Informationsveranstaltung zu Thema Windkraft durchgeführt wird - hierzu sind um 18:00 Uhr die betroffenen Anlieger und ab 19:00 Uhr die Öffentlichkeit eingeladen.

Arzfeld - 15 - Ausgabe 15/2018 Bau- und Grundstücksangelegenheiten Veräußerung ortsgemeindeeigener Gewerbeflächen im Bereich der Gemeindestraße Im Suttert Der 1. Beigeordnete Klaus Wonner führte hierzu aus, dass eine Vermarktung der ortsgemeinde-eigenen Gewerbeflächen im Bereich der Gemeindestraße Im Suttert bislang relativ erfolglos verlaufen ist, so dass seit Jahren noch mehrere Flächen in diesem Bereich zum Verkauf stehen. Des Weiteren führte er aus, dass in der näheren Vergangenheit mindestens ein möglicher Interessent aufgrund des Verkaufspreises das Interesse an einem Ankauf einer ortsgemeinde-eigenen Gewerbefläche verloren hat. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass in der näheren Umgebung zukünftig auch Gewerbeflächen durch Privatanbieter angeboten werden könnten und diese dann in Konkurrenz zu den ortsgemeindeeigenen Gewerbeflächen stehen würden. Daher wird eine Diskussion über den aktuellen Verkaufspreis, beziehungsweise über die Möglichkeiten einer Reduzierung des Verkaufspreises, als sinnvoll erachtet. Die Festlegung der weiteren Vorgehensweise sowie die entsprechende Beschlussfassung in dieser Thematik erfolgt im Tagesordnungspunkt 4 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Bauvoranfrage Az.: 25/2018 Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für den Neubau eines Wohnhauses Am Sonnenhang, Lünebach (Gemarkung Lünebach, Flur 8, Flurstück 2/1) Das gemeindliche Einvernehmen gemäß 36 BauGB wurde erteilt. Verschiedenes Auf Nachfrage hinsichtlich des Ausführungszeitraumes des Ausbaus der Bundesstraße B 410 teilte der Vorsitzende mit, dass der Ortsgemeinde hierzu noch kein konkreter Ausführungszeitraum bekannt ist; nach letztem Sachstand sei ein Baubeginn in 2018 vorgesehen. Auf Nachfrage bezüglich des Sachstandes Zukunftscheck Dorf teilte der Vorsitzende mit, dass zeitnah ein Projektabschluss vorgesehen ist. höriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschafltich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 16.04.2018 bis 29.04.2018 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers öffentlich aus. Die Mitglieder haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen und die Vertreter Ihre Vollmachten vorzulegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundeigentümern/innen während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 54597 Merlscheid, 28. März 2018 Heinrich Roppes, Jagdvorsteher Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Die öffentliche Bekanntmachung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/Mauel - Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Die öffentliche Bekanntmachung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/Mauel - Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. Merlscheid / Lierfeld Jagdgenossenschaft Merlscheid-Lierfeld Bekanntmachung Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Merlscheid - Lierfeld (Mitglieder), werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung nach 5 der Satzung für Freitag, 4. Mai 2018, 14.30 Uhr in das Gasthaus Lingebech in Lünebach eingeladen. Tagesordnung: 1. Information über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jagdjahren 2013/2014 bis 2017/2018 2. Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung 3. Verwendung des Reinerlöses/Rücklagen 4. Entscheidung über Pachtvertragsverlängerung 5. Verschiedenes Gemäß 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jedes Mitglied durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, oder ein derselben Jagdgenossenschaft ange- Aktion Saubere Landschaft Die Aktion Saubere Landschaft wird am Samstag, 14. April 2018 durchgeführt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr beim Dorfgemeinschaftshaus Philippsweiler. Im Anschluss an die Aktion wird zu einem gemeinsamen Imbiss geladen. Aufgerufen zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde. Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Die öffentliche Bekanntmachung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/Mauel - Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. In eigener Sache Wenn Sie keine Bürgerzeitung bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de

Arzfeld - 16 - Ausgabe 15/2018 Ortsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel. 06554/7021 www.pluetscheid.de Nachruf In stiller Verbundenheit mit den Angehörigen trauern wir um Herrn Nikolaus Fuchs aus Plütscheid, der im Alter von 93 Jahren verstorben ist. Nikolaus Fuchs war von 1964 bis 1999 Mitglied im Ortsgemeinderat Plütscheid. Von 1969 bis 1979 und von 1994 bis 1999 übte Herr Fuchs das Ehrenamt des Ersten Beigeordneten seiner Heimatgemeinde aus. In der Fischereigenossenschaft Prüm war er von 1989 2012 zweiter Beisitzer. In Würdigung seiner Verdienste um das Gemeinwesen während seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit wurde ihm die Dankurkunde des Gemeinde- und Städtebundes verliehen. Der Verstorbene hat sein kommunalpolitisches Handeln jederzeit mit Herz, Umsicht und Tatkraft im Interesse der Allgemeinheit wahrgenommen. Wir danken Nikolaus Fuchs für sein langjähriges Engagement und positives Wirken zum Wohle der Bevölkerung und des Gemeinwesens. Wir werden ihm über den Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Ortsgemeinde Plütscheid Johann Heltemes, Ortsbürgermeister Herzlichen Glückwunsch Am 16. April 2018 feiert Frau Vrönele Pirotte, Roscheid, ihren 95. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Roscheid/Arzfeld, 16. April 2018 Für die Ortsgemeinde Waxweiler Günter Nickels, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Waxweiler Ortsbürgermeister: Manfred Groben Tel. 06554/1092 www.waxweiler.com Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Für die Fischereigenossenschaft Prüm Heinrich Roppes, Vorsitzender Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Die öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. Preischeid Ortsbürgermeister: Martin Klaesges, Tel. 06550/759 www.preischeid.de Aktion Saubere Landschaft Die Aktion Saubere Landschaft wird am Samstag, 14. April 2018 durchgeführt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr beim Dorfgemeinschaftshaus. Im Anschluss an die Aktion wird zu einem gemeinsamen Imbiss geladen. Aufgerufen zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde. Herzlichen Glückwunsch Am 15. April 2018 feiert Frau Rosa Maas, Waxweiler, ihren 95. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Waxweiler/Arzfeld, 15. April 2018 Für die Ortsgemeinde Waxweiler Manfred Groben, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister

Arzfeld - 17 - Ausgabe 15/2018 Frauengemeinschaft Waxweiler Seniorennachmittag Die Frauengemeinschaft lädt alle interessierten Frauen und Männer ab 60 Jahre am Dienstag, 24. April, um 14.30 Uhr, zum Seniorennachmittag ins Dechant-Faber-Haus nach Waxweiler ein. Die Organisatorinnen freuen sich über einen regen Besuch bei Kaffee, Kuchen und Schnittchen. Es werden Fotos vom alten Waxweiler gezeigt. Aktion Saubere Landschaft Am Samstag, 21 April 2018 findet in Waxweiler die Aktion Saubere Landschaft statt. Alle freiwilligen großen und kleinen Helfer aus Vereinen, Gruppierungen und alle anderen Personen, die helfen wollen, sind herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 09.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus, nach getaner Arbeit wird gegen 12.30 Uhr ein Imbiss am Feuerwehrgerätehaus gereicht. Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum (DLR) Eifel Die öffentliche Bekanntmachung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/Mauel - Flurbereinigungsbeschluss ist unter der Rubrik Nachrichten anderer Behörden und Stellen veröffentlicht. Ort: Hotel Schoos, Baselt 7, 54597 Fleringen-Baselt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch Obermeister Bernd Elsen 2. Anträge zur Tagesordnung 3. Jahresrechnung 2017 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung von Vorstand und der Geschäftsführung 5. Beschluss des aktualisierten Gebührenverzeichnisses und der Beitragsordnung 6. Haushaltsplan 2018 7. Bericht aus dem Ausbildungs- und Prüfungswesen 8. Wahl der Arbeitgebervertreter in den Gesellenprüfungsausschuss für die Amtsperiode 01.08.2018 bis 31.07.2023 9. Aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit (Stefan Petri, Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/ Rheinland-Pfalz) 10. Verschiedenes Anschließend gemeinsames Abendessen. Stellenausschreibung Reinigungskraft im Waldjugendheim Dasburg Für das Waldjugendheim Dasburg wird eine zuverlässige und flexibel einsetzbare Reinigungskraft in Teilzeit gesucht. Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt im Rahmen des TVL Rheinkand-Pfalz. Autobahnmeisterei Prüm Autobahn A 60 Fahrbahnerneuerung zwischen den Anschlussstellen Bitburg und Waxweiler Am 16. April 2018 beginnen die ersten vorbereitenden Maßnahmen zum Ausbau der A 60 zwischen der Anschlussstelle Bitburg und Waxweiler in Fahrtrichtung Belgien. Planmäßig bis Ende des Jahres 2018 wird die Richtungsfahrbahn Belgien auf einer Länge von rund 8 Kilometern grundhaft erneuert. Dazu ist der Bau zweier Mittelstreifenüberfahrten erforderlich, die im Schutz von gesonderten Verkehrsführungen vorab hergestellt werden. Während dieser Zeit wird in beiden Fahrtrichtungen die Überholspur gesperrt. In jeder Fahrtrichtung steht dann nur noch je 1 Fahrstreifen zur Verfügung. Die erste Überfahrt wird unmittelbar hinter der Beschleunigungsspur AS Bitburg, FR Belgien, gebaut. Die zweite Überfahrt zur Rückführung des Verkehrs entsteht in einem Abstand von rund 9 km weiter in Richtung Belgien. Nachdem die Überfahrten hergestellt sind, wird sodann eine sogenannte 2s+0 Verkehrsführung aufgebaut und der Verkehr in Fahrtrichtung Belgien auf die Gegenfahrbahn übergeleitet. Die eigentlichen Bauarbeiten an der Fahrbahn beginnen am 30. April 2018 und werden voraussichtlich fünf Monate dauern. Während dieser Bauphase sind sowohl die Ab- als auch die Auffahrt der AS Waxweiler in Fahrtrichtung Belgien gesperrt. Der abfahrende Umleitungsverkehr wird zwischen der AS Bitburg und der AS Waxweiler über die Bedarfsumleitung U 9 und der auffahrende Umleitungsverkehr zwischen der AS Waxweiler und der AS Prüm über die Bedarfsumleitung U 11 geleitet. Die Maßnahme beinhaltet auch die Instandsetzung von drei Brückenbauwerken in diesem Abschnitt und den Austausch aller Schutzplanken. Der Bund trägt die Kosten der Baumaßnahme mit einem Auftragsvolumen von rund 7,0 Millionen Euro. Für die unvermeidlichen Verkehrsbeeinträchtigungen bittet der LBM Autobahnamt Montabaur die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Elektro-Innung Westeifel Ankündigung Mitgliederversammlung Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Elektroinnung Westeifel (KdöR) - zuständig für die Landkreise Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel - findet statt: Termin: 24. April 2018 um 18:00 Uhr Der geplante Beschäftigungsumfang beträgt 6 Std/ Woche, wobei die Arbeitszeiten flexibel zu erbringen sind, je nach Belegung des Waldjugendheimes. Interessenten können sich beim melden. Forstamt Neuerburg Herrenstraße 2, 54673 Neuerburg Über Herrn Carl Schilling, Leiter des Waldjugendheimes Dasburg, Telefon 06550-2460044, kann Auskunft gegeben werden. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Zentralstelle der Forstverwaltung. Landesbetrieb Mobilität Gerolstein Straßenbauarbeiten im Zuge der L 1 zwischen der Einmündung L 1 / L 16 bei Habscheid und Großkampenberg Wegen Straßenbauarbeiten wird die L 1 zwischen der Einmündung L 1 / L 16 bei Habscheid und Großkampenberg, in der Zeit vom 12.04.2018 bis voraussichtlich Anfang Juli 2018 in drei Bauabschnitten für den Verkehr voll gesperrt. Im ersten Bauabschnitt wird die L 1 zwischen der Einmündung L 1 / L 16 bei Habscheid und der Einmündung L 1 / L 9 bei Heckhuscheid in der Zeit vom 12.04.2018 bis voraussichtlich zum 11.05.2018 für den Verkehr voll gesperrt. Eine Umleitungsstrecke für den Verkehr wird ab der Einmündung L 1 / L 16 bei Habscheid über die L 16 Habscheid Pronsfeld - B 410 - Lünebach Lichtenborn L 9 und Üttfeld bis zur Einmündung L 1 / L 9 bei Heckhuscheid, und umgekehrt, ausgeschildert. Über die weiteren Bauabschnitte und deren Umleitungsstrecken informieren wir rechtzeitig. Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein bittet die Bevölkerung um Verständnis.

L 16 Arzfeld - 18 - Ausgabe 15/2018 Baustrecke 1. Bauabschnitt L 16 Habscheid Heckhuscheid L 1 L 9 Pronsfeld B 410 L 1 L 9 Umleitungsstrecke für den gesamten Verkehr Lünebach L 15 Üttfeld B 410 Landesbetrieb Mobilität Gerolstein Baumaßnahme: L 1, Großkampen - Heckhuscheid Plan - Nr.: L 9 Beschilderungsplan Lichtenborn Anforderung an die Beschilderung gem. RAL Schriftgröße Zusatzzeichen: 105 mm Mindestmaß d. Tafel: 1250 x 1600 mm Schriftgröße d. Tafel: 126 mm Datum Name gezeichnet 05.04.2018 C.Rieder bearbeitet Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Bitburg, Ländlicher Raum (DLR) Eifel den 04.04.2018 Landentwicklung und Tel.: 06561/ 9480-0 Ländliche Bodenordnung Fax: 06561/ 9480-299 Vereinfachtes www.dlr-eifel.rlp.de Flurbereinigungsverfahren Lambertsberg Az.: 51175-HA 2.3 Bl.1 Flurbereinigungsbeschluss I. Anordnung 1. Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung 86 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Gemarkungen Lambertsberg, Greimelscheid und Plütscheid, alle Eifelkreis Bitburg-Prüm das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lambertsberg angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt. Gemarkung Lambertsberg Flur 1 Flurst.-Nrn.: 1/1, 1/2, 1/3, 2/1, 5, 6/1, 7, 9/1, 9/2, 9/3, 10/1, 12/1, 12/2, 14/3, 14/5, 14/6, 15/1, 15/2, 20, 22/4, 22/5, 23/2, 23/3, 24/7, 24/8, 24/9, 24/10, 24/12, 24/13, 24/14, 26/2, 26/3, 30/1, 30/2, 31/5, 31/6, 31/8, 31/9, 33/6, 33/8, 33/19, 33/20, 33/21, 33/22, 33/23, 34/5, 34/6, 34/13, 34/17, 34/18, 34/19, 34/20, 35/3, 35/16, 35/26, 35/29, 35/31, 35/32, 36/11, 36/12, 36/13, 37/4, 37/7, 37/10, 37/11, 37/12, 37/13, 37/18, 37/21, 37/22, 37/25, 37/27, 37/28, 37/29, 37/31, 37/32, 37/33, 37/34, 38/2, 38/3, 38/4, 39/6, 39/7, 39/8, 39/9, 39/11, 39/12, 39/13, 40, 51/1, 53/3, 53/4, 54/2, 54/3, 55/1, 55/2, 55/3, 57/3, 57/6, 57/7, 57/8, 57/9, 61/1, 68/1, 69/1, 69/6, 69/11, 71/1, 72/14, 72/15, 72/19, 72/21, 72/24, 72/25, 72/26, 72/27, 72/28, 72/30, 72/31, 72/32, 72/33, 72/34, 74/4, 74/10, 74/11, 74/13, 74/14, 74/15, 74/16, 74/18, 74/19, 74/20, 77/2, 77/3, 78, 79, 80, 81/2, 81/3, 81/4, 81/8, 81/9, 81/12, 81/17, 81/18, 81/19, 81/20, 81/21, 81/22, 81/23, 81/25, 82/1, 83/3, 83/4, 84/1, 84/2, 85/2, 85/3, 85/4, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 87/1, 88, 90/1, 102/4, 102/10, 102/11, 106/42, 107/42, 129/43, 131/55, 141/75, 143/74, 148/93, 151/74, 153/28, 161/45, 162/46, 163/46, 171/6, 175/51, 176/51, 203/94, 209/29, 219/89, 220/89, 247/45, 248/47, 259/64, 260/64, 268/75, 277/30, 280/91, 281/70, 282/70, 283/70, 284/70, 289/23, 292/37, 293/8, 309/101, 313/50, 314/50, 315/50, 316/50, 317/50, 321/57, 331/84, 332/84, 333/92, 334/92, 335/92, 336/92, 337/92, 338/92, 339/22, 340/22, 355/81, 358/99, 363/21, 366/32, 369/3, 370/3, 371/5, 374/28, 377/28, 387/28, 388/28, 389/28, 390/28, 391/28, 392/29, 393/29, 400/23, 401/23, 402/23, 405/14, 407/14, 408/12, 409/21, 410/21, 411/28, 412/23, 415/52, 416/23, 417/23, 418/22, 419/22, 420/22, 421/22, 428/9, 434/18, 435/21, 436/21, 441/86, 442/86, 445/28, 446/28, 447/28, 448/28, 450/28, 451/30, 452/26, 453/48, 454/48, 455/49, 456/49, 457/50, 459/53, 460/53, 462/54, 463/54, 464/54, 465/54, 469/56, 480/54, 483/54, 484/54, 487/52, 489/23, 491/22, 494/9, 496/9, 499/14, 500/14, 502/15, 503/18, 505/21 und 506/23 Flur 2 ganz Gemarkung Greimelscheid Flur 1 ganz Flur 2 Flurst.-Nrn.: 1/2, 1/3, 1/4, 1/7, 1/9, 1/10, 1/11, 1/17, 1/18, 1/19, 1/20, 1/21, 1/22, 1/23, 1/24, 1/25, 1/27, 1/28, 1/29, 5/1, 6/1, 6/4, 7/1, 8/1, 8/3, 9/3, 9/5, 9/6, 10/1, 10/2, 11/1, 12/3, 12/7, 12/8, 12/9, 13/5, 13/7, 13/8, 14/2, 14/6, 14/10, 15/4, 15/7, 15/8, 15/9, 15/10, 15/11, 16/4, 16/5, 17/1, 17/2, 17/4, 17/17, 17/18, 17/22, 17/23, 17/24, 17/28, 17/36, 17/40, 17/50, 17/51, 17/52, 17/53, 17/56, 17/57, 17/58, 17/59, 18/8, 18/9, 18/11, 18/12, 18/13, 20/3, 21/6, 21/7, 22/4, 22/6, 22/8, 24/1, 24/4, 25/2, 25/3, 26/5, 29/1, 29/2, 30/3, 30/4, 30/5, 31/3, 32/7, 32/11, 32/12, 34/6, 34/8, 35/5, 35/8, 35/13, 35/14, 36/4, 36/5, 37/18, 37/20, 37/21, 38/19, 38/20, 40/3, 41/15, 41/16, 41/17, 41/18, 41/22, 41/26, 41/27, 41/28, 41/29, 41/30, 43/15, 43/20, 43/21, 43/24, 43/32, 43/38, 43/41, 43/42, 43/44, 43/45, 43/46,

Arzfeld - 19 - Ausgabe 15/2018 43/48, 43/49, 43/50, 43/51, 44/1, 44/2, 45/2, 45/3, 46/1, 46/2, 47/2, 63/1, 63/11, 63/12, 63/27, 65/9, 69/1, 70/1, 70/2, 71/2, 71/3, 71/4, 74/1, 78/1, 81, 84/1, 84/3, 84/4, 84/5, 84/6, 84/7, 84/8, 84/9, 85/1, 91/1, 91/2, 92/1, 94/1, 97/1, 98/1, 98/2, 99, 100, 101, 102/1, 103/1, 103/3, 103/4, 104/1, 105/1, 107/1, 108/1, 110, 111/1, 113/1, 113/2, 115/1, 118, 120/1, 124, 125, 127/1, 128/1, 131/1, 131/2, 132/1, 135/1, 138/1, 138/2, 138/3, 181/111, 182/111, 185/134, 186/134, 198/41, 202/135, 205/136, 210/21, 215/89, 216/88, 219/132, 227/121, 269/87, 281/103, 282/72, 284/82, 285/82, 293/94, 294/97, 297/98, 298/98, 301/98, 310/106, 313/108, 322/113, 323/115, 328/131, 329/131, 392/85, 399/1, 408/107, 409/107, 412/107, 414/111, 416/111, 417/134, 418/134, 419/134, 438/119, 440/123, 441/12, 443/84, 444/84, 445/84, 453/41, 454/72, 458/111, 459/111, 461/127, 462/127, 472/138, 475/69, 479/138, 481/138, 492/80, 493/80, 521/103, 523/114, 526/127, 527/127, 528/127, 529/127, 530/127, 534/1, 545/84, 546/84, 551/117, 552/117, 553/117, 554/117, 555/117, 556/117, 564/111, 565/13, 570/51, 572/83, 573/83, 574/83, 575/94, 576/94, 582/113, 583/113, 585/115, 586/115, 597/71, 598/71, 599/71, 605/76, 606/76, 608/79, 611/119, 612/119, 613/119, 633/15, 640/15, 649/94, 650/94, 651/94, 653/103, 654/106, 655/106, 656/108, 657/108, 658/108, 659/108, 660/108, 661/108, 662/108, 663/108, 664/108, 667/108, 669/113, 670/113, 700/138, 717/119, 718/119, 729/122, 738/1, 739/3, 740/3, 741/3, 742/3, 743/4, 744/4, 745/96, 746/96, 747/96, 748/111, 749/111, 759/93, 760/108, 761/108, 762/113, 763/113, 765/138, 788/114, 789/114, 790/114, 791/114, 792/114, 793/11, 814/25, 815/25, 828/80, 830/75, 832/117, 833/117, 837/133, 838/133, 852/132, 854/133, 857/116, 858/116, 859/50, 860/51, 867/65, 871/65, 872/65, 873/65, 875/122, 876/122, 878/122, 879/122, 880/126, 881/126, 883/121, 886/121 und 911/18 Gemarkung Plütscheid Flur 4 Flurst.-Nrn.: 65/1, 66/1, 67/3, 68/2 und 72/20 Flur 11 Flurst.-Nrn.: 46/1, 62/1 und 65 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss. Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Lambertsberg Ihr Sitz ist in 54649 Lambertsberg, Eifelkreis Bitburg-Prüm. 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 umgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBI. I S. 3546), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Westpark 11, 54634 Bitburg anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschluss) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskarte Je eine Abschrift dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den Beschlussgründen und einer Übersichtskarte liegen einen Monat lang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei: der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Str. 6, 54687 Arzfeld, Zimmer 53 (Michael Kockelmann), der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Lambertsberg, Frau Maria Oest-Bartholome, Waldstr. 2, 54649 Lambertsberg und dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Plütscheid, Herrn Johann Heltemes, Baumberg 10, 54597 Plütscheid Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:3000 dargestellt. Die Übersichtskarte kann auch im Internet unter www.dlr-eifel.rlp. de eingesehen werden ((Direkt zu > Bodenordnungsverfahren > Lambertsberg > Verfahrensgebiet (Kartendownload)). Begründung: 1. Sachverhalt: Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 352 ha und umfasst sowohl landwirtschaftlich als auch forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke der Gemarkungen Lambertsberg und Greimelscheid sowie die Ortslagen. Verfahrensabgrenzung: Das Flurbereinigungsverfahren Lambertsberg umfasst die gesamten Gemarkungen Greimelscheid und Lambertsberg, mit Ausnahme des bebauten Ortslagenbereiches in Gemarkung Greimelscheid, Flur 2 In der Bieschelts, in dem kein Bodenordnungsbedarf besteht sowie in Gemarkung Lambertsberg, Flur 1 eines geringen Teils der L 12 im nord-westlichen Bereich angrenzend an die Gemarkung Waxweiler, Teilflächen im nördlichen Bereich gegen die Gemarkung Lascheid, Flur 51 und Teilflächen im nord-östlichen Bereich gegen die Gemarkung Hargarten, Flur 51. Aus vermessungstechnischen Gründen zugezogen werden im östlichen Bereich aus Gemarkung Plütscheid Flur 4 eine Teilstrecke der K 130, ein Wirtschaftsweg, ein kurzes Teilstück der K 33, ein Abschnitt der L 12 sowie und im südlichen Bereich aus Gemarkung Plütscheid Flur 11 ein Wirtschaftsweg.

Arzfeld - 20 - Ausgabe 15/2018 Für die Ortsgemeinde Lambertsberg ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld seit dem 12.01.2002 rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der 3. Teilfortschreibung. Aufgrund der Ergebnisse der Interessenabfrage zur Bodenordnung wurde eine projektbezogene Untersuchung (PU) für die Gemeinden Lambertsberg, Oberpierscheid, Niederpierscheid und Mauel durchgeführt. Die PU hat den Bedarf einer Bodenordnung bestätigt. Die geeignete Verfahrensart zur Erreichung der Verfahrensziele ist das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren. In einer Informationsversammlung am 26.01.2017 in Lambertsberg wurden die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt. Die anschließende Akzeptanzabfrage ergab eine hohe Zustimmung für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens. Die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die anderen fachlich betroffenen Stellen wurden zum Verfahren gehört und haben sich für die Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Beschluss wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 86 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794). Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach 86 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 Flurbereinigungsgesetz Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen und Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Teilnehmer des Verfahrens sind erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Die PU zeigt für das Gebiet der vereinfachten Flurbereinigung Lambertsberg folgende strukturellen Mängel auf: Es liegt eine erhebliche Besitzzersplitterung landwirtschaftlicher Flächen vor. Die Flächen sind für eine rationelle Bewirtschaftung vielfach zu klein, ungünstig geformt und weisen vielfach geringe Schlaglängen auf. Die Wege liegen tlw. im Privateigentum und sind nicht katastriert. Das Wegenetz ist teilweise ausbaubedürftig. Auch bei den fortwirtschaftlich genutzten Privatwaldflächen liegen Strukturdefizite vor; auch hier liegt eine erhebliche Besitzzersplitterung vor; die Flächen sind klein, ungünstig geformt und oft sind die Grenzen, wegen bestehender Abmarkungsmängel, unklar. Die Bewirtschaftung ist daher nur erschwert möglich. Die Privatwaldflächen sind überwiegend über zu schmale Privatwege erschlossen; das vorhandene Wirtschaftswegenetz im Wald ist ergänzungs- und verbesserungsbedürftig; auch Holzlagerplätze fehlen. Drohender Wertverfall der Flächen; durch Strukturmängel sind künftig verminderte Nachfrage am Pachtmarkt, insbesondere für Grünland und damit verbundene verminderte Pachterlöse zu erwarten. Überwiegend schlechter Zustand im Bereich der Gewässerstrukturgüte, einzelne Nutzungskonflikte entlang des Gewässers Prüm. Aufgrund der Urvermessung von 1825-1827 ist das Liegenschaftskataster des Realteilungsgebietes mit Ausnahme des Neubaugebietes in Lambertsberg als nicht einwandfrei anzusehen und genügt damit nicht den heutigen Anforderungen an einen gesicherten Eigentumsnachweis. Die Erhaltung der Abmarkung ist mangelhaft. Mit der vereinfachten Flurbereinigung werden Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung im Verfahrensgebiet fördern: Verbesserung der Eigentumsverhältnisse durch Auflösung der kleinteiligen Besitzzersplitterung und Klärung von unklaren Eigentumsverhältnissen sowohl für land- als auch für forstwirtschaftlich genutzte Flächen; Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft mittels bodenordnerischer Maßnahmen (Arrondierung von Eigentumsflächen mit nachgeschaltetem Nutzungstauschangebot; Formverbesserung der Wirtschaftsflächen, bedarfsgerechte Ausweisung von Aufforstungsflächen) und dadurch Gewährleistung einer rationellen, kostensparenden und energieeffizienten Bewirtschaftung Verbesserung der Erschließung der Landabfindungen durch Anlage und bedarfsgerechtem Ausbau sowie Ausweisung in öffentliche Hand des hierfür benötigten Wegenetzes für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen; Anlage von Holzlagerplätzen, Berücksichtigung bzw. Umsetzung des gemarkungsübergreifenden Wegenetzes, Erhaltung und Offenhaltung der Kulturlandschaft durch Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige flächendeckende Bewirtschaftung, Schaffung der Voraussetzungen zur Mobilisierung bisher wenig genutzter Holzvorräte im Privatwald und damit Erhöhung der Wertschöpfung im Wald; Sicherung des ökologischen Wertes des Waldes, Auflösung von Nutzungskonflikten im Gewässerbereich. Bodenordnerische Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässersituationen im Rahmen der Aktion Blau+ durch Ausweisung von Entwicklungskorridoren unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der EU; Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Biotopsystemplanung sowie Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege, Durchgrünung der Ortsrandbereiche durch die Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung ; Ortslagenregulierung und Unterstützung der Innenentwicklung und der Ziele des Zukunftschecks-Dorf, Unterstützung gemeindlicher und sonstiger öffentlicher Planungen, wie Kreisentwicklungskonzept, Förderung der Wertschöpfung aus dem Tourismus durch u. a. Verbesserung der Infrastruktur; Flächendeckende Neuvermessung und bedarfsgerechte Abmarkung und dadurch Grenzklarheit, Werterhalt bzw. Wertsteigerung des ländlichen Grundbesitzes. Die Grundstücke sind nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes werden Arbeitszeit eingespart und die Arbeits- und Maschinenkosten gesenkt. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Nach der Bodenordnung lässt sich der zusammengelegte und zweckmäßig durch Wege erschlossene Grundbesitz rationeller und besser nutzen. Der Einsatz von neuzeitlichen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wird wesentlich effizienter erfolgen können. Auf diese Weise ist durch Bodenordnung auch für den Grundbesitz der Beteiligten, die ihren Besitz nur im Nebenerwerb bewirtschaften oder verpachtet haben, eine Werterhaltung bzw. Wertsteigerung verbunden. Das Flurbereinigungsverfahren ist somit für alle Beteiligten in hohem Maße privatnützig. Insgesamt lassen sich die genannten Ziele und deren Umsetzung nur in einem Bodenordnungsverfahren nach 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erreichen. Zum einen können hier zusätzlich zu den agrarstrukturellen und landespflegerischen Vorhaben wichtige und zeitnah umsetzbare Vorhaben weiterer Träger in einen Wegeund Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan eingearbeitet werden. Hierbei sind auch die freiwilligen Maßnahmen (Flächenmanagement im Bereich der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und des Tourismus) von Bedeutung. Zum anderen kann mit einem Ausbau der Anlagen bereits vor der Neuzuteilung begonnen werden. Damit kommen die Vorteile des Verfahrens unmittelbar nach Besitzübergang zum Tragen. Durch die flächendeckende Neuvermessung wird neben der zeitgemäßen nutzerfreundlichen Erneuerung des Liegenschaftskatasters durch den Wegfall der alten Flurstücksgrenzen die Bildung optimaler Wirtschaftsflächen ermöglicht. Durch Einzelmaßnahmen wie z. B. den freiwilligen Landtausch, den freiwilligen Nutzungstausch, der Flächenzusammenlegung durch Zukauf oder Zupacht oder den Wirtschaftswegebau außerhalb der Flurbereinigung können die anstehenden Probleme wegen deren Komplexität und der Größe des Planungsgebietes nicht umfassend gelöst und die vorgegebenen Handlungserfordernisse nicht erfüllt werden. Nur ein nach objektiven Gesichtspunkten abgegrenztes Bodenordnungsverfahren kann hier durchgreifende und nachhaltige Strukturverbesserungen herbeiführen.

Arzfeld - 21 - Ausgabe 15/2018 Für die Abgrenzung des Verfahrensgebietes sind folgende Gründe maßgeblich: Gemäß den Ergebnissen der Voruntersuchung (PU) sollen alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Ortslagen bodenordnerisch bearbeitet werden. Dies ist zur Erreichung der vielfältigen Ziele der Bodenordnung in allen Gemarkungsteilen erforderlich. Die Verfahrensgrenze wurde insgesamt auch unter vermessungstechnischen Gesichtspunkten gewählt, um den Aufwand für die Herstellung der Verfahrensgrenze zu minimieren und damit Kosten einzusparen. Aufgrund der in die Bodenordnung einfließenden erheblichen öffentlichen Mittel haben die Verfahrensbeteiligten nur einen verhältnismäßig geringen Anteil als Eigenleistung zu den Gesamtausführungskosten des Verfahrens aufzubringen. Angestrebtes Ziel ist es u. a., mit der Durchführung der Bodenordnung die betroffenen Grundstückseigentümer zu entlasten. Durch die Neuordnung sollen die Kosten für die Bewirtschaftung, Wirtschaftsführung und Produktion auch unter ökologischen Gesichtspunkten für die Zukunft wesentlich gesenkt und damit die Grundlagen für die Erhaltung der Wirtschaftsbetriebe langfristig verbessert und gesichert werden. Bei sämtlichen von der Teilnehmergemeinschaft (als Träger aller Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse) und sonstigen Maßnahmenträgern vorgesehenen bzw. notwendig werdenden Maßnahmen und Vorhaben wird den Belangen und Erfordernissen der Landespflege Rechnung getragen. Die materiellen Voraussetzungen des 86 Abs. 1 Nr. 1, 3 und Nr. 4 FlurbG sind damit gegeben. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass mit der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens sofort begonnen wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Eine Verzögerung der Verfahrensbearbeitung würde für die Mehrzahl der Beteiligten und die Ortsgemeinde Lambertsberg erhebliche wirtschaftliche Nachteile bei der Umsetzung der angestrebten agrarstrukturellen Verbesserung und des damit angestrebten Zieles der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie der weiteren Verfahrensziele mit sich bringen, die darin bestehen, dass die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und damit der Besitzübergang verzögert würden. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen, neu gestaltet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft und im Tourismus bei. Im Hinblick auf den andauernden Strukturwandel in der Landwirtschaft in Lambertsberg ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung liegen damit vor ( 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem DLR Eifel, Westpark 11, 54634 Bitburg oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde-, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ ausgeführt sind. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Bitburg, den 04.04.2018 Der Abteilungsleiter Landentwicklung / Ländliche Bodenordnung gez. Unterschrift: Edgar Henkes Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Bitburg, den 04.04.2018 Raum (DLR) Eifel Telefon: 06561/9480-0 Landentwicklung und Ländliche Telefax: 06561/9480-299 Bodenordnung www.dlr-eifel.rlp.de Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/ Mauel Az.: 51172-HA 2.3 Bl.1 Flurbereinigungsbeschluss I. Anordnung 1. Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung 86 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Gemarkungen Oberpierscheid, Niederpierscheid, Mauel sowie Altscheid, Berkoth, Burscheid, Lambertsberg, Merkeshausen, Ringhuscheid und Waxweiler, alle Eifelkreis Bitburg-Prüm das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Ober-/Niederpierscheid/ Mauel angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen. 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt. Gemarkung Oberpierscheid Flur 1 Flurst.-Nrn.: 8/5, 8/6, 8/7, 8/8, 8/9, 9, 10/3, 10/4, 11/1, 13, 14, 15/1, 15/2, 16, 18, 19, 21/1, 21/2, 21/3, 22, 24, 25, 26, 28, 30/5, 32, 33/1, 34/1, 34/2, 35, 37/1, 38, 41/3, 45/1, 45/10, 45/11, 45/12, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 54/1, 54/2, 56/1, 57, 58, 59, 60, 61, 63/2, 63/4, 65/2, 66/2, 68/2, 69/1, 70/2, 70/4, 70/6, 71/2, 72/2, 73/3, 73/6, 74/2, 75/1, 75/2, 76/1, 77, 79, 80/3, 81/1, 83/1, 83/2, 84/1, 93/3, 93/10, 93/12, 100/3, 100/4, 100/7, 101/1, 104, 105/3, 105/4, 105/6, 105/8, 105/10, 105/11, 106, 107/18, 107/19, 107/21, 107/27, 107/28, 108/5, 108/7, 108/9, 112/10, 113/6, 113/18, 113/20, 113/22, 114/6, 114/10, 115/5, 115/17, 115/18, 115/19, 115/20, 115/21, 115/22, 117/8, 118/6, 119/17, 119/19, 119/22, 119/24, 119/29, 119/30, 119/31, 119/32, 119/33, 120/2, 121/8, 121/10, 121/11, 121/12, 121/13, 121/17, 121/18, 121/20, 123/1, 123/2, 123/3, 124/4, 124/12, 124/16, 124/17, 124/18, 126/4, 126/5, 126/6, 127/4, 127/5, 127/6, 127/8, 128/1, 132, 136/3, 138, 139/1, 139/2, 140/5, 140/6, 142/2, 142/3, 142/4, 145/1, 145/2, 148/1, 149/1, 150/1, 150/2, 151/1, 158/2, 158/3, 158/4, 162/1, 164/2, 169/9, 169/13, 169/14, 169/18, 169/20, 169/21, 169/22, 169/23, 169/24, 169/25, 169/26, 169/27, 169/28, 169/29, 169/30, 169/31, 169/32, 171, 177/3, 178/1, 178/2, 181/1, 182/2, 182/3, 184, 185/2, 192/1, 195/2, 195/3, 197/2, 199/5, 199/6, 199/9, 200/1, 204/4, 204/5, 205/4, 205/7, 205/8, 205/9, 207/6, 207/7, 207/8, 207/9, 215/27, 216/27, 235/134, 256/157, 264/62, 265/62, 299/135, 307/20, 309/23, 310/141, 320/135, 321/135, 332/167, 339/135, 352/43, 353/43, 354/71, 358/131, 359/131, 360/133, 361/133, 362/146, 363/146, 365/149, 366/149, 368/149, 369/149, 370/149, 371/149, 373/149, 374/149, 375/149, 376/149, 377/149, 389/21, 390/21, 397/56, 398/56, 399/56, 400/56, 401/56, 402/56, 411/135, 412/135, 426/135, 427/135, 428/135, 429/135, 431/135, 436/128, 454/75, 457/76, 462/68, 463/68, 464/68, 465/68, 466/70, 487/202, 496/135, 497/135, 498/135, 501/142, 502/142, 526/121, 534/135, 536/137, 546/63, 548/94, 566/17, 567/17, 568/67, 569/66, 570/66, 571/66, 578/200, 581/130, 582/130, 587/53, 590/55, 593/121, 594/122, 599/149, 600/149, 601/149, 602/150, 603/150, 632/135, 633/135, 634/135, 635/135, 649/127, 651/128, 652/129, 660/166, 661/167, 663/172, 677/199, 685/2, 686/4, 687/4, 688/4, 689/1, 690/1, 691/1, 695/4, 696/1, 697/1, 701/121 und 705/146 Flur 2 Flurst.-Nrn.: 1/3, 1/4, 1/8, 1/9, 3/2, 3/3, 3/5, 3/6, 3/10, 4/2, 7, 10/1, 11/3, 11/4, 13/1, 22/5, 22/6, 22/7, 22/8, 22/10, 22/11, 24/3, 24/4, 24/5, 24/7, 24/8, 24/9, 25, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, 29, 31/1, 31/2, 31/3, 31/4, 35/1, 36/1, 36/2, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, 41/2, 43/1, 44/1, 44/2, 44/3, 46/2, 47/7, 47/10, 47/12, 47/13, 47/15, 47/16, 47/17, 49, 50, 51/1, 51/2, 51/4, 51/6, 51/10, 51/18, 51/29, 51/33, 51/34, 51/35, 51/36, 51/37, 51/39, 51/40, 51/42, 51/43, 51/44, 52/3, 53/3, 53/9, 53/12, 54/1, 55/5, 55/6, 56/1, 56/3, 56/5, 57/1, 58/1, 58/2, 59/1, 60/4, 60/5, 61/1, 61/9, 61/11, 61/27, 61/28, 61/29, 61/30, 62, 63/1, 63/5, 64/1, 66/1, 69/2, 72/1, 73/2, 75/3, 75/6, 75/9, 75/10, 75/11, 75/13, 75/15, 75/16, 76/1, 77/7, 77/12, 77/17, 77/18, 78/4, 78/6, 79/1, 79/2, 81/1, 81/2, 81/3, 87, 88, 89/1, 90/3, 90/12, 90/14, 90/16, 90/18, 90/25, 90/27, 90/28, 90/29, 90/30, 90/31, 90/34, 90/36, 90/37, 90/38, 92/7, 92/8, 92/9, 92/10, 93/1, 94/1, 94/3, 94/4, 94/5, 94/6, 95/8, 95/18, 95/19, 95/20, 95/21, 95/22, 95/23, 95/24, 99/1, 99/2, 99/3, 100/1, 101/4, 101/6, 106/4, 106/22, 106/24, 106/26, 106/28, 106/33, 106/35, 106/41, 106/50, 106/51, 106/54, 108, 109, 115/9, 116/1, 117/1, 118/24, 122/13, 122/14, 122/16, 122/17, 122/18, 122/34, 122/36, 152/4, 162/92, 166/23, 170/43, 171/43, 191/40, 192/40, 193/40, 199/92, 222/38, 223/38, 232/94, 234/94, 242/72, 243/94, 244/94, 252/26, 321/38, 325/38, 329/39, 330/39, 331/39, 333/82, 339/83,

Arzfeld - 22 - Ausgabe 15/2018 387/42, 406/118, 408/38, 409/38, 410/38, 411/38, 412/38, 413/39, 414/39, 415/39, 416/39, 417/39, 422/117, 447/93, 449/78, 451/78, 452/84, 454/84, 459/75, 462/6, 463/6, 464/6, 483/25, 484/25, 485/26, 508/42, 509/42, 511/55, 514/83, 524/90, 535/82, 536/82, 538/116, 539/116, 540/116, 541/116, 543/116, 544/116, 545/116, 546/116, 547/116, 588/111, 589/111, 595/83, 596/84, 599/58, 663/5, 664/30, 665/33, 666/34, 667/34, 668/35, 669/35, 670/35, 673/35, 674/44, 686/68, 687/69, 709/11, 711/17, 712/17, 713/18, 714/19, 715/20, 716/20, 717/27, 718/27, 719/27, 720/27, 721/27, 722/27, 723/27, 724/27, 725/27, 726/27, 727/27, 728/27, 729/27, 730/27, 731/27, 732/27, 733/27, 764/101, 767/105, 768/105, 769/105, 778/8, 779/10, 782/45, 826/37, 829/46, 830/48, 834/47, 835/47, 836/47, 837/47, 838/47, 839/47, 840/47, 841/47, 842/47, 843/47, 844/47, 845/47, 846/47, 852/47, 855/118, 862/61, 875/118, 878/92, 879/92, 880/94, 883/60, 890/94, 891/94, 893/96, 894/114, 895/114, 898/94, 899/83, 904/116, 905/117, 906/117, 907/80, 912/118, 914/116, 915/118, 916/118, 920/67, 921/67, 929/115, 930/112, 931/111, 932/110, 933/107, 934/104, 935/104, 936/104, 939/106, 941/106, 943/106, 944/106, 946/106, 947/106, 948/106, 949/106, 954/77, 955/77, 958/95, 972/69, 978/37, 979/97, 981/98, 983/98, 988/95, 990/61, 991/37, 992/37, 993/37, 994/37, 995/37, 996/37, 997/37, 999/37, 1002/37, 1003/37, 1004/37, 1006/61, 1007/61, 1008/61, 1009/61, 1012/95, 1013/95, 1014/95, 1016/95, 1017/95, 1020/89, 1021/89, 1022/89, 1025/89, 1026/89, 1027/89, 1028/89, 1029/89, 1030/113, 1031/97, 1032/97, 1033/97, 1034/97, 1035/97, 1036/97, 1037/97, 1038/97, 1039/97, 1040/97, 1041/97, 1042/97, 1043/80, 1044/97, 1045/97, 1046/97, 1047/97, 1048/97, 1049/97, 1050/97, 1051/97, 1052/97, 1053/97, 1054/97, 1055/97, 1056/97 und 1057/97 Flur 3 Flurst.-Nrn.: 1/2, 6/3, 9/2, 10/1, 11/1, 12/15, 12/28, 12/29, 12/30, 15/17, 15/23, 19/5, 20/1, 21/1, 21/3, 22/1, 23/1, 25/2, 25/6, 26/12, 26/14, 26/16, 26/17, 27/3, 27/4, 28/1, 28/2, 28/3, 28/4, 28/5, 29/2, 29/3, 29/4, 29/5, 30, 31, 32/1, 34, 36, 37/1, 38/1, 39, 40, 41, 42/1, 43, 44/1, 44/2, 45, 46, 47, 49/1, 50/1, 50/2, 50/3, 52/1, 52/2, 53, 54/1, 56/2, 56/3, 56/4, 56/5, 57/1, 57/2, 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 60/1, 60/2, 63/1, 65/2, 65/4, 65/5, 66/1, 67/2, 67/3, 67/4, 69/1, 69/2, 70, 71/6, 72/1, 72/2, 72/3, 73/2, 74/1, 76/2, 77/1, 78/1, 79, 80, 82/1, 82/2, 83/1, 84/1, 85/1, 86, 98/28, 99/28, 106/44, 113/65, 124/16, 125/16, 128/17, 129/17, 131/49, 132/49, 142/18, 143/18, 145/60, 149/61, 154/13, 155/13, 156/13, 157/13, 158/13, 159/62, 165/32, 169/33, 170/35, 171/35, 172/35, 173/35, 174/35, 189/77, 190/77, 209/50, 213/14, 215/58, 216/67, 253/57, 270/28, 272/50, 273/50, 274/50, 275/51, 278/59, 281/68, 290/9, 292/8, 294/29, 295/29, 298/54, 299/54, 303/55, 304/55, 310/81, 312/81, 313/81 und 314/81 Flur 4 Flurst.-Nrn.: 16/36, 19/2, 19/3, 19/4, 19/5, 19/9, 19/10, 20/1, 21, 22/1, 25/2, 25/5, 25/725/8, 25/9, 25/10, 25/11, 63/24, 128/23, 174/20, 197/23, 234/26, 238/27, 239/26, 240/26, 241/26, 242/26, 243/26, 244/26, 245/26, 251/25 und 273/1 Gemarkung Niederpierscheid Flur 1 Flurst.-Nrn.: 1/1, 2/1, 3/3, 3/4, 4/1, 5/1, 6, 7/1, 8/1, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 39, 41, 49/2, 49/4, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64/1, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74/1, 74/4, 75/3, 76/1, 77/42, 78/42, 79/42, 80/43, 81/43, 82/43, 83/38, 84/38, 85/40, 86/40, 87/2, 88/1, 89/2, 90, 91/1, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 100, 101/2, 101/4, 101/5, 102/2 und 102/3 Flur 2 ganz Flur 3 ganz Flur 4 ganz Flur 5 Flurst.-Nrn.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15/2, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31/1 und 32/2 Gemarkung Mauel Flur 1 ganz Flur 2 ganz Flur 3 Flurst.-Nrn.: 1/1, 3/2, 3/3, 4/1, 4/2, 5/2, 5/3, 5/4, 5/5, 5/6, 6/1, 7/2, 7/3, 9/1, 15/1, 16/1, 20/1, 20/2, 21/2, 21/3, 21/4, 24/1, 28, 31, 32, 33, 34/7, 34/11, 34/14, 35/3, 35/6, 35/7, 35/8, 36/8, 36/12, 36/13, 37/4, 37/5, 37/15, 37/16, 40/1, 42/1, 46/1, 46/2, 48, 51/2, 51/3, 53, 54, 55, 58, 65, 67/5, 68/1, 68/2, 68/3, 68/4, 69/1, 69/3, 70/1, 70/4, 70/6, 71/1, 71/3, 73/3, 73/6, 73/8, 73/11, 73/12, 74/1, 75/5, 75/12, 75/13, 75/17, 75/20, 75/21, 75/24, 75/27, 75/36, 75/39, 75/40, 75/41, 75/42, 75/46, 75/47, 75/48, 75/51, 75/52, 76/1, 76/2, 76/5, 76/6, 76/7, 76/10, 78/2, 78/3, 78/4, 78/6, 78/8, 79/1, 81/1, 81/2, 82/1, 82/2, 82/3, 82/4, 82/5, 82/6, 82/7, 82/8, 82/9, 82/10, 82/11, 82/12, 82/13, 82/14, 82/15, 82/16, 82/17, 82/18, 82/19, 82/20, 82/22, 82/23, 83, 84/3, 84/4, 90/4, 90/5, 90/7, 90/8, 90/10, 90/14, 90/15, 90/16, 90/17, 90/18, 96/78, 100/46, 108/76, 110/76, 121/78, 122/78, 127/16, 128/16, 132/17, 133/19, 143/62, 144/62, 145/62, 146/63, 155/46, 157/46, 158/46, 159/46, 164/46, 165/46, 166/46, 167/46, 168/76, 169/76, 173/82, 175/2, 176/2, 177/2, 178/2, 179/2, 180/2, 181/2, 197/56, 198/57, 199/57, 200/57, 201/56, 202/64, 203/64, 209/79, 210/79, 211/79, 212/79, 216/79, 217/79, 218/79, 221/77, 223/78, 239/56, 241/46, 242/46, 243/17, 244/17, 247/61, 248/61, 253/85, 254/85, 264/38, 270/41, 271/41, 291/11, 297/73, 299/75, 300/75, 301/75, 305/29, 306/29, 307/29, 308/30, 313/77, 314/77, 317/79, 318/79, 320/88, 323/3, 324/3, 325/3, 328/6, 331/11, 332/11, 335/6, 336/6, 337/11, 339/14, 348/67, 349/72, 350/72, 351/76, 358/76, 359/76, 360/76, 361/76, 362/77, 363/77, 364/77, 365/79, 366/86, 367/86, 368/86, 369/86, 374/43, 382/60, 384/38, 385/38, 386/40, 387/40, 388/40, 391/82, 392/82, 394/6, 396/75, 401/46, 403/70, 404/41, 405/27, 406/27, 407/27, 408/76, 412/80, 415/3, 416/6, 417/6, 418/39, 419/39, 423/90, 424/76, 425/76, 426/88, 427/88, 428/87, 429/87, 430/47, 431/60, 432/60, 433/66, 434/68, 435/66, 436/59 und 437/67 Flur 4 Flurst.-Nrn.: 4/3, 4/14, 6/1, 6/2, 7/1, 7/2, 7/6, 7/9, 8/1, 8/4, 9/1, 9/5, 9/6, 10/3, 10/6, 10/9, 10/12, 14/16, 14/17, 14/21, 14/26, 14/27, 14/28, 15/10, 15/14, 28/1, 28/2, 139/1, 140/1, 142/1, 145/4, 155/8, 178/7, 180/9, 222/1, 223/1, 224/1, 267/7, 268/7, 269/8, 281/12, 286/13, 287/13, 288/13, 289/13 und 290/13 Gemarkung Altscheid Flur 8 Flurst.-Nrn.: 35, 36/2, 44/1 und 44/2 Flur 9 Flurst.-Nr.: 35/1 Gemarkung Berkoth Flur 1 Flurst.-Nrn.: 74/1 und 74/2 Gemarkung Burscheid Flur 1 Flurst.-Nrn.: 14/5, 70/1, 70/2, 71/1, 71/2, 71/3, 71/4, 71/5, 71/6, 71/7, 71/8, 71/9, 71/10, 72/1, 72/2, 72/3, 73/1, 73/2, 73/3, 73/4m, 75/4, 75/5, 75/6, 75/7, 75/8, 91/3, 93, 94, 147/75, 148/75, 149/75, 151/75, 158/91, 159/96, 210/75, 224/69, 225/69, 233/71, 235/75, 240/69 und 241/69 Gemarkung Lambertsberg Flur 1 Flurst.-Nrn.: 102/5, 102/7 und 102/9 Gemarkung Merkeshausen Flur 1 Flurst.-Nrn.: 17/18, 17/20, 17/21, 17/24, 17/25, 17/28, 17/34, 17/57, 17/61, 17/63, 17/67, 17/73 17/82, 17/95, 17/107, 17/108, 17/115, 17/120, 17/121, 17/125, 17/126, 17/127, 17/128, 17/129, 17/134, 17/135, 18/7, 18/8, 18/9, 69/17, 70/17, 71/17, 72/17, 73/17, 74/17, 77/17, 78/17, 85/17, 86/17, 87/17, 92/17, 93/17, 94/17, 95/17, 103/17, 104/17, 105/17, 132/17, 133/17, 137/17, 138/17, 139/17, 142/17, 143/17, 144/17, 148/17, 149/17, 150/17, 151/17, 152/17, 153/17, 156/17, 162/17, 163/17, 164/17, 165/17, 166/17 und 167/17 Gemarkung Ringhuscheid Flur 2 Flurst.-Nrn.: 103/3, 103/4, 103/15, 104/20 und 105/2 Gemarkung Waxweiler Flur 2 Flurst.-Nrn.: 119/2, 119/3, 120/2, 120/4, 125/1, 126/1, 127/4, 130/2, 130/3, 159/3, 160/4, 160/5, 160/6, 162/3, 162/4, 164/2, 195/2, 195/3, 206/1, 210/1, 217/3, 260/63, 260/65, 584/210, 585/210, 629/163, 633/167, 675/167, 696/199, 731/120, 786/202, 821/200, 955/120, 956/120 und 957/122 Flur 3 Flurst.-Nrn.: 2/1, 2/2, 3/2, 3/3, 3/5, 3/6, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 7, 8/1, 10/1, 10/2, 11/1, 11/2, 12, 14, 15/1, 21/1, 22, 29/1, 32/1, 32/2, 32/3, 34, 38, 41, 42, 43, 45, 48, 49/1, 51, 56/1, 56/2, 58/1, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 64/1, 65, 66/4, 67, 68, 69, 71/1, 73, 76/1, 85, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 94/2, 94/3, 94/4, 94/5, 94/6, 94/7, 96/1, 96/2, 105, 107/1, 108, 111/2, 111/3, 111/5, 111/6, 111/7, 111/8, 112/2, 112/3, 117/3, 117/4, 117/5, 117/6, 117/7, 117/8, 117/9, 117/10, 120/4, 120/5, 120/7, 121/2, 121/3, 123, 124/1, 126/1, 132/1, 136/1, 137/1, 138/1, 138/2, 138/3, 139/2, 140/2, 142/1, 143/1, 145/31, 158/124, 163/90, 164/141, 173/116, 175/8, 191/116, 192/97, 195/44, 196/44, 199/94, 202/94, 204/94, 206/94, 207/94, 208/94, 210/97, 211/97, 215/2, 218/28, 222/103, 223/102, 224/125, 229/32, 240/96, 241/113, 244/78, 247/18, 252/47, 253/60, 254/60, 258/66, 262/71, 267/6, 268/6, 269/40, 270/40, 271/6, 281/95, 286/97, 291/109, 297/46, 298/46, 300/94, 301/96, 304/2, 304/3, 307/5, 307/6, 308/95, 309/95, 311/96, 315/109, 321/8, 322/8, 323/9, 324/97, 325/97, 328/31, 332/23, 334/39, 336/55, 337/55, 338/55, 339/55, 340/55, 341/56, 344/74, 349/59, 350/53, 353/74, 356/52, 357/52, 358/52, 361/70, 362/70, 364/140, 365/54, 366/54, 367/54, 368/5, 368/6, 368/7, 369/4, 374/58, 381/131, 382/136, 384/130, 386/97, 387/97, 388/97, 391/98, 393/141, 394/90, 395/90, 396/90, 397/93, 398/114, 399/114, 405/8, 406/8, 409/31, 410/31, 411/76, 412/76, 413/20, 415/97, 417/99, 418/104, 420/140, 421/97, 422/97, 423/30, 430/129, 431/129, 432/103, 436/125 und 438/130 Flur 4 Flurst.-Nrn.: 404/9, 463/17, 463/25, 465/7, 465/13, 466/4, 467/3, 482/10, 486/3 und 486/4 Flur 5 Flurst.-Nrn.: 96/7, 96/8 und 96/9 Flur 7 Flurst.-Nr.: 24/3

Arzfeld - 23 - Ausgabe 15/2018 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss. Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Ober-/Niederpierscheid/Mauel Ihr Sitz ist in 54649 Oberpierscheid, Eifelkreis Bitburg-Prüm. 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 08.Oktober 2017 (BGBI. I S. 3546), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Westpark 11, 54634 Bitburg anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschluss) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskarte Je eine Abschrift dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den Beschlussgründen und einer Übersichtskarte liegen einen Monat lang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei: der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Str. 6, 54687 Arzfeld, Zimmer 53 (Michael Kockelmann) und der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, Zimmer 109 (Denis Mossal), dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Oberpierscheid, Herrn Peter Bormann, Im Eck 3, 54649 Oberpierscheid, dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Niederpierscheid, Herrn Matthias Schares, Berghof 2, 54649 Niederpierscheid, dem Ortsbürgermeister von Mauel, Herrn Walter Fuchs, Dorfstr. 7, 54649 Mauel, dem Ortsbürgermeister von Altscheid, Herrn Adolf Lehnertz, Hauptstr. 2, 54636 Altscheid dem Ortsbürgermeister von Berkoth, Herrn Helmut Tholl, Schulstr. 2, 54673 Berkoth und dem Ortsbürgermeister von Waxweiler, Herrn Manfred Groben, Am Hüttenberg 1, 54649 Waxweiler. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:15000 dargestellt. Die Übersichtskarte kann auch im Internet unter www.dlr-eifel. rlp.de eingesehen werden (Direkt zu à Bodenordnungsverfahren à Ober-/Niederpierscheid/Mauel à Verfahrensgebiet (Kartendownload)). Begründung: 1. Sachverhalt: Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 1180 ha und umfasst sowohl landwirtschaftlich als auch forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke der Gemarkungen Oberpierscheid, Niederpierscheid, Mauel, Altscheid, Berkoth, Burscheid, Lambertsberg, Merkeshausen, Ringhuscheid und Waxweiler sowie die Ortslagenflächen von Oberpierscheid, Philipppsweiler (tlw.), Niederpierscheid, Mauel, Luppertsseifen und Röllersdorf. Verfahrensabgrenzung: Das Flurbereinigungsverfahren Ober-Niederpierscheid/Mauel umfasst die gesamte Gemarkungen Ober- und Niederpierscheid mit Ausnahme der bereits in den Verfahren Berkoth bzw. Krautscheid aus vermessungstechnischen Gründen zugezogenen Gemarkungsteile im westlichen Bereich sowie des überwiegenden Teils der Ortslage Philippsweiler, da hier kein Bodenordnungsbedarf besteht. Im nördlichen Verfahrensbereich werden aus Gemarkung Waxweiler Teile der Fluren 2 und 3 bis zur Landesstraße L12, ein Flurstück aus Flur 7 und anschließend bis zu einem Wirtschaftsweg sowie im weiteren Verlauf aus den Fluren 4 und 5 bis zur L10 einbezogen. Im nord-östlichen Bereich grenzt das Verfahren unmittelbar an das benachbarte Verfahren Lambertsberg an. Im süd-östlichen Bereich bildet die Gemarkungsgrenze Plütscheid die Verfahrensgrenze. Aus der Gemarkung Mauel werden die Fluren 1 und 2 vollständig und die Fluren 3 und 4 überwiegend einbezogen. Im süd-östlichen Bereich werden aus der Gemarkung Merkeshausen Teile der Flur 1 bis zur Landesstraße L9 aus vermessungstechnischen Gründen sowie süd-östlich der Ortslage Philippsweiler in der Lage Aufm Stollberg aus planerischen Gründen ins Verfahren einbezogen. Aus vermessungstechnischen Gründen zugezogen werden im südwestlichen Bereich aus der Gemeinde Berkoth Teile der Gemarkung Berkoth Flur 1, Burscheid Flur 1, sowie im südlichen Bereich Teile der Gemarkung Altscheid in Flur 8. Die Flächen nördlich der Ortslage Philippsweiler und östlich der Kreisstraße 125 (Fluren 3 und 4) werden wegen fehlendem Bodenordnungsbedarf ausgeschlossen. Es handelt sich überwiegend um zusammenhängenden Grundbesitz. Der kleinstrukturierte Bereich östlich der K 125 in der Lage Eichelsbach wird allerdings zu einem späteren Zeitpunkt noch ins Verfahren einbezogen. Für die Ortsgemeinden Oberpierscheid, Niederpierscheid und Mauel ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld seit dem 12.01.2002 rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan befindet sich derzeit in der 3. Teilfortschreibung. Hiervon sind die Gemeinden Oberpierscheid, Niederpierscheid und Mauel allerdings nicht betroffen. In Oberpierscheid liegt für den Bereich Im Fuhrweg ein Bebauungsplan vom 22.3.2004 vor. Daneben gibt es mehrere Klarstellungs- und Abrundungssatzungen aus den Jahren 2002 und 2003 für die verschiedenen Ortsteile. In Niederpierscheid liegt eine Klarstellungssatzung vom 12.12.2006 vor.

Arzfeld - 24 - Ausgabe 15/2018 In Mauel liegt eine Klarstellungssatzung vom 8.12.2003 vor. Aufgrund der Ergebnisse der Interessenabfrage zur Bodenordnung wurde eine projektbezogene Untersuchung (PU) für die Gemeinden Lambertsberg, Oberpierscheid, Niederpierscheid und Mauel durchgeführt. Die PU hat den Bedarf einer Bodenordnung bestätigt. Die geeignete Verfahrensart zur Erreichung der Verfahrensziele ist das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren. In einer Informationsversammlung am 02.02.2017 in Philippsweiler wurden die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt. Die anschließende Akzeptanzabfrage ergab eine hohe Zustimmung für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens. Die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die anderen fachlich betroffenen Stellen wurden zum Verfahren gehört und haben sich für die Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Beschluss wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 86 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794). Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach 86 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 Flurbereinigungsgesetz Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen und Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Teilnehmer des Verfahrens sind erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Die PU zeigt für das Gebiet der vereinfachten Flurbereinigung Ober-/Niederpierscheid/Mauel folgende strukturellen Mängel auf: Es liegt eine erhebliche Besitzzersplitterung sowie eine Besitzverflechtung zwischen den Gemarkungen Ober- und Niederpierscheid vor. Die Flächen sind für eine rationelle Bewirtschaftung vielfach zu klein und ungünstig geformt. Die Schlaglängen sind zu gering und es bestehen Erschließungs- und Abmarkungsmängel. Auch die Ergebnisse der Flurbereinigung in Niederpierscheid von 1908 genügen nicht mehr den heutigen Anforderungen einer rationellen Bewirtschaftung; Das Wegenetz ist teilweise ausbau- und ergänzungsbedürftig; in Niederpierscheid ist das Wegenetz zu dicht und erschwert eine rationelle Bewirtschaftung; teilweise sind die Wege noch im Privateigentum und nicht katastriert, Auch bei den fortwirtschaftlich genutzten Privatwaldflächen liegen Strukturdefizite vor; die Flächen weisen eine erhebliche Besitzzersplitterung auf, sind klein, ungünstig geformt und oft sind die Grenzen, wegen bestehender Abmarkungsmängel, unklar. Die Bewirtschaftung ist daher nur erschwert möglich. Die Privatwaldflächen sind, bezogen auf Oberpierscheid und Mauel, überwiegend über zu schmale, nicht katastrierte Privatwege erschlossen; das vorhandene Wirtschaftswegenetz im Wald ist ergänzungs- und verbesserungsbedürftig; auch Holzlagerplätze fehlen. Obwohl die Grundstruktur des öffentlichen Wegenetzes in Niederpierscheid angehalten werden kann, sind dennoch Verbesserungen durch Ausbau und Verbreiterung von Wegen erforderlich, Drohender Wertverfall der Flächen; durch Strukturmängel sind künftig verminderte Nachfrage am Pachtmarkt, insbesondere für Grünland und damit verbundene verminderte Pachterlöse zu erwarten. Überwiegend schlechter Zustand im Bereich der Gewässerstrukturgüte, Aufgrund der Urvermessung von 1825-1827 ist das Liegenschaftskataster für Oberpierscheid und Mauel (Realteilung) als nicht einwandfrei anzusehen und genügt damit nicht den heutigen Anforderungen an einen gesicherten Eigentumsnachweis. Die Erhaltung der Abmarkung ist mangelhaft. Auch die Katastergrundlagen in Niederpierscheid von 1908 erfüllen nicht mehr die heutigen Anforderungen. Mit der vereinfachten Flurbereinigung werden Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung im Verfahrensgebiet fördern: Verbesserung der Eigentumsverhältnisse durch Auflösung der kleinteiligen Besitzzersplitterung und Klärung von unklaren Eigentumsverhältnissen sowohl für land- als auch für forstwirtschaftlich genutzte Flächen; Entflechtung von Besitzverzahnungen; Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft mittels bodenordnerischer Maßnahmen (Arrondierung von Eigentumsflächen mit nachgeschaltetem Nutzungstauschangebot; Formverbesserung der Wirtschaftsflächen, bedarfsgerechte Ausweisung von Aufforstungsflächen) und dadurch Gewährleistung einer rationellen, kostensparenden und energieeffizienten Bewirtschaftung; Verbesserung der Erschließung der Landabfindungen durch Anlage und bedarfsgerechtem Ausbau sowie Ausweisung in öffentliche Hand des hierfür benötigten Wegenetzes für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen; Anlage von Holzlagerplätzen, Berücksichtigung bzw. Umsetzung des gemarkungsübergreifenden Wegenetzes, Erhaltung und Offenhaltung der Kulturlandschaft durch Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige flächendeckende Bewirtschaftung, Schaffung der Voraussetzungen zur Mobilisierung bisher wenig genutzter Holzvorräte im Privatwald und damit Erhöhung der Wertschöpfung im Wald; Sicherung des ökologischen Wertes des Waldes, Auflösung von Nutzungskonflikten im Gewässerbereich; bodenordnerische Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässersituationen im Rahmen der Aktion Blau+ durch Ausweisung von Entwicklungskorridoren unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der EU; Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Biotopsystemplanung sowie Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege, Sicherung und Entwicklung von Streuobstbeständen in Oberpierscheid sowie Durchgrünung der Ortsrandbereiche durch die Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung ; Ortslagenregulierung und Unterstützung der Innenentwicklung und der Ziele des Zukunftschecks-Dorf; Unterstützung gemeindlicher und sonstiger Planungen, wie Kreisentwicklungskonzept; Förderung der Wertschöpfung aus dem Tourismus durch u. a. Verbesserung der Infrastruktur; Flächendeckende Neuvermessung und bedarfsgerechte Abmarkung und dadurch Grenzklarheit, Werterhalt bzw. Wertsteigerung des ländlichen Grundbesitzes. Die Grundstücke sind nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes werden Arbeitszeit eingespart und die Arbeits- und Maschinenkosten gesenkt. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Nach der Bodenordnung lässt sich der zusammengelegte und zweckmäßig durch Wege erschlossene Grundbesitz rationeller und besser nutzen. Der Einsatz von neuzeitlichen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten wird wesentlich effizienter erfolgen können. Auf diese Weise ist durch Bodenordnung auch für den Grundbesitz der Beteiligten, die ihren Besitz nur im Nebenerwerb bewirtschaften oder verpachtet haben, eine Werterhaltung bzw. Wertsteigerung verbunden. Das Flurbereinigungsverfahren ist somit für alle Beteiligten in hohem Maße privatnützig. Insgesamt lassen sich die genannten Ziele und deren Umsetzung nur in einem Bodenordnungsverfahren nach 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erreichen. Zum einen können hier zusätzlich zu den agrarstrukturellen und landespflegerischen Vorhaben wichtige und zeitnah umsetzbare Vorhaben weiterer Träger in einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan eingearbeitet werden. Hierbei sind auch die freiwilligen Maßnahmen (Flächenmanagement im Bereich der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und des Tourismus) von Bedeutung. Zum anderen kann mit einem Ausbau der Anlagen bereits vor der Neuzuteilung begonnen werden. Damit kommen die Vorteile des Verfahrens unmittelbar nach Besitzübergang zum Tragen. Durch die flächendeckende Neuvermessung wird neben der zeitgemäßen nutzerfreundlichen Erneuerung des Liegenschaftskatasters durch den Wegfall der alten Flurstücksgrenzen die Bildung optimaler Wirtschaftsflächen ermöglicht.

Arzfeld - 25 - Ausgabe 15/2018 Durch Einzelmaßnahmen wie z. B. den freiwilligen Landtausch, den freiwilligen Nutzungstausch, der Flächenzusammenlegung durch Zukauf oder Zupacht oder den Wirtschaftswegebau außerhalb der Flurbereinigung können die anstehenden Probleme wegen deren Komplexität und der Größe des Planungsgebietes nicht umfassend gelöst und die vorgegebenen Handlungserfordernisse nicht erfüllt werden. Nur ein nach objektiven Gesichtspunkten abgegrenztes Bodenordnungsverfahren kann hier durchgreifende und nachhaltige Strukturverbesserungen herbeiführen. Für die Abgrenzung des Verfahrensgebietes sind folgende Gründe maßgeblich: Gemäß den Ergebnissen der Voruntersuchung (PU) sollen alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Ortslagen bodenordnerisch bearbeitet werden. Dies ist zur Erreichung der vielfältigen Ziele der Bodenordnung in allen Gemarkungsteilen erforderlich. Die Verfahrensgrenze wurde insgesamt auch unter vermessungstechnischen Gesichtspunkten gewählt, um den Aufwand für die Herstellung der Verfahrensgrenze zu minimieren und damit Kosten einzusparen. Aufgrund der in die Bodenordnung einfließenden erheblichen öffentlichen Mittel haben die Verfahrensbeteiligten nur einen verhältnismäßig geringen Anteil als Eigenleistung zu den Gesamtausführungskosten des Verfahrens aufzubringen. Angestrebtes Ziel ist es u. a., mit der Durchführung der Bodenordnung die betroffenen Grundstückseigentümer zu entlasten. Durch die Neuordnung sollen die Kosten für die Bewirtschaftung, Wirtschaftsführung und Produktion auch unter ökologischen Gesichtspunkten für die Zukunft wesentlich gesenkt und damit die Grundlagen für die Erhaltung der Wirtschaftsbetriebe langfristig verbessert und gesichert werden. Bei sämtlichen von der Teilnehmergemeinschaft (als Träger aller Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse) und sonstigen Maßnahmenträgern vorgesehenen bzw. notwendig werdenden Maßnahmen und Vorhaben wird den Belangen und Erfordernissen der Landespflege Rechnung getragen. Die materiellen Voraussetzungen des 86 Abs. 1 Nr. 1, 3 und Nr. 4 FlurbG sind damit gegeben. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass mit der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens sofort begonnen wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Eine Verzögerung der Verfahrensbearbeitung wurde für die Mehrzahl der Beteiligten und die Ortsgemeinde Lambertsberg erhebliche wirtschaftliche Nachteile bei der Umsetzung der angestrebten agrarstrukturellen Verbesserung und des damit angestrebten Zieles der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie der weiteren Verfahrensziele mit sich bringen, die darin bestehen, dass die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und damit der Besitzübergang verzögert würden. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen, neu gestaltet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft und im Tourismus bei. Im Hinblick auf den andauernden Strukturwandel in der Landwirtschaft in Lambertsberg ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung liegen damit vor ( 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem DLR Eifel, Westpark 11, 54634 Bitburg oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde-, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite https://add.rlp.de/de/service/ elektronische-kommunikation/ ausgeführt sind. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Bitburg, den 04.04.2018 Der Abteilungsleiter Landentwicklung / Ländliche Bodenordnung gez. Unterschrift, Edgar Henkes Pfarreiengemeinschaft Arzfeld für die Pfarreien Arzfeld-Dahnen-Daleiden-Dasburg- Eschfeld-Großkampenberg-Harspelt- Irrhausen- Lichtenborn-Lützkampen-Olmscheid-Preischeid- Üttfeld/Binscheid Samstag, 14.04.2018 Harspelt 17.00 Uhr Vorabendmesse Dahnen 19.00 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 15.04.2018 Daleiden 09.00 Uhr Sonntagsmesse Arzfeld 10.30 Uhr Sonntagsmesse Großkampenberg 10.30 Uhr Erstkommunionfeier Irrhausen 10.30 Uhr Wortgottesdienst Binscheid 15.00 Uhr Bruderschaftsandacht Großkampenberg 15.30 Uhr Dankandacht Montag, 16.04.2018 Lützkampen 10.00 Uhr Dankandacht der Kommunionkinder Dienstag, 17.04.2018 Daleiden 10.30 Uhr Hl. Messe im Seniorenheim Dahnen 19.00 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 18.04.2018 Dasburg 15.00 Uhr Seniorennachmittag Dasburg 18.00 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 19.04.2018 Preischeid 14.30 Uhr Hl. Messe anschl. Seniorennachmittag Freitag, 20.04.2018 Leidenborn 19.00 Uhr Hl. Messe Kath. öffentl. Bücherei St. Matthäus Daleiden Neue Öffnungszeiten: Donnerstag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neuigkeiten aus der Bücherei finden Sie auch auf Facebook! Pfarreiengemeinschaft Bleialf Samstag, 14.04.2018 Lünebach 19.00 Uhr Vorabendmesse Bleialf 19.00 Uhr Vorabendmesse als Dankamt der Kommunionkinder Sonntag, 15.04.2018 Erstkommunion in Habscheid / Kirmes in Pronsfeld Roth 08.30 Uhr Rosenkranzf. Priester, Kranke u. geistl. Berufe Roth 09.00 Uhr Hl. Messe als Dankamt der Kommunionkinder Habscheid 10.15 Uhr Abholen der Erstkommunionkinder, Eltern u. Jubilaren im Kindergarten Habscheid 10.30 Uhr Hochamtmit Feier der Erstkommunion Sellerich 10.30 Uhr Hl. Messeals Dankamt der Kommunionkinder Pronsfeld 10.45 Uhr Hochamt anl. der Kirmes mit Kirchenchor Roth 14.30 Uhr Taufe Brandscheid 18.00 Uhr Hl. Messe Montag, 16.04.2018 Sellerich 19.00 Uhr Hl. Messe Dienstag, 17.04.2018 Habscheid 15.00 Uhr Rosenkranzf. d. Frieden in der Welt Laudesfeld 19.00 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 18.04.2018 Urb 19.00 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 19.04.2018 Roth 19.00 Uhr Rosenkranzf. Priester, Kranke u. geistl. Berufe Masthorn 19.00 Uhr Hl. Messe Freitag, 20.04.2018 keine hl. Messe!

Arzfeld - 26 - Ausgabe 15/2018 Pfarreiengemeinschaft Schönecken - Waxweiler Samstag, 14.04.2018, 2. Osterwoche Heute Fahrt der Firmlinge zu den Heilig-Rock-Tagen 16.00 Uhr Waxweiler Altenheim - Vorabendmesse 18.00 Uhr Schönecken - Vorabendmesse 19.00 Uhr Waxweiler - Vorabendmesse 19.30 Uhr Niederlauch - Vorabendmesse Sonntag, 15.04.2018, Weißer Sonntag in Lasel, 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Ringhuscheid - Hochamt 10.00 Uhr Lasel - Weißer Sonntag Um 09.30 Uhr Treffen sich die Kommunionkinder mit ihren Eltern am Kindergarten. Von hier beginnt dann die Prozession zur Pfarrkirche. 11.00 Uhr Lambertsberg - Hochamt 14.30 Uhr Waxweiler - Taufe Montag, 16.04.2018, 3. Osterwoche 10.00 Uhr Lasel - Dankamt mit Segnung der Rosenkränze, der Andachtsgegenstände und Andenken für die Kommunionkinder, ihre Familien und ihre lebenden und verstorbenen Angehörigen 19.30 Uhr Schönecken-Pfarrheim - KEB-Veranstaltung, Trau dich - Wege zu einem gestärkten Selbst, Referentin: Eva Hitzges Dienstag, 17.04.2018, 3. Osterwoche 14.30-17.30 Uhr Schönecken - Seniorenzeit im Pfarrheim 19.00 Uhr Niederhersdorf - Eucharistiefeier Mittwoch, 18.04.2018, 3. Osterwoche 10.00 Uhr Waxweiler - Altenheim Eucharistiefeier 19.00 Uhr Seiwerath - Eucharistiefeier 19.30 Uhr Waxweiler - Dechant-Faber-Haus KEB-Veranstaltung - Caritas vor Ort: Besuchsdienste für Menschen zu Hause und in Alten- und Pflegeheimen, Referenten: Monika Dondelinger und Nicole Rauen Donnerstag, 19.04.2018, 3. Osterwoche, Jahrestag der Papstwahl von Papst Benedikt XVI. 10.00 Uhr Waxweiler - Krankenkommunion - 11.30 Uhr Eilscheid - Krankenkommunion - Ringhuscheid - ab 14.00 Uhr: Seniorennachmittag der Pfarrei St. Martin Ringhuscheid im Krautscheider Hof 16.00 Uhr Schönecken Seniorenresidenz - Eucharistiefeier Freitag, 20.04.2018, 3. Osterwoche 10.30 Uhr Philippsweiler- Krankenkommunion - 15.00 Uhr Röllersdorf Krankenkommunion - 19.00 Uhr Feuerscheid - Eucharistiefeier Weitere Infos finden Sie unter www.kirchengemeinde.waxweiler.com Ev. Kirchengemeinde Prüm Sonntag, 15.04.2018 10.00 Uhr: Gottesdienst in Prüm mit Taufe und Vorstellung der Konfirmanden 2018 11.00 Uhr: Jahreshauptversammlung des Fördervereins Tagesordnung: TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Bericht des Vorstandes über die Aktivitäten im letzten Jahr TOP 3 Bericht des Geschäftsführers über die Kassenlage TOP 4 Bericht der Kassenprüfer TOP 5 Entlastung des Vorstandes TOP 6 Wahl eines neuen Vorstandes TOP 7 Wahl der Kassenprüfer Dienstag, 17.04.2018 10.00 Uhr: Frauentreff mit Frühstück Mittwoch, 18.04.2018 15.00 Uhr: Kindertreff 19.30 Uhr: Helferkreis Kindergottesdienst Donnerstag, 19.04.2018 19.00 Uhr: Chorprobe Freitag, 20.04.2018 16.30 Uhr: Konfi-Unterricht, Gruppe 2019 18.00 Uhr: Jugendtreff Für weitere Informationen: Pfarrer Clemens Ruhl, Hillstraße 15, Prüm Neue Telefonnummern! Tel. (06551) 82 85 238, Fax (06551) 82 85 239, pruem@ekkt.de www.evangelische-kirche-pruem.de Ev. Freie Gemeinde Prüm Samstag, 14.04.2018 20.00 Uhr: Konzert mit Good Weather Forecast in St. Vith (B) Sonntag, 15.04.2018 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst (Aula Konvikt) Mittwoch, 18.04.2018 19.30 Uhr: Bibelgesprächskreis in Prüm ( Leben mit Vision ) Donnerstag, 19.04.2018 09.30 Uhr: Frauenfrühstück 20.00 Uhr: Bibelgesprächskreis in Pronsfeld Auskunft: Pastor D. Staudinger, Mobil 0160-98087159 Besuchen Sie uns im Internet: www.efg-pruem.de Kath. Öffentliche Bücherei Waxweiler - Dechant-Faber-Haus Öffnungszeiten: dienstags von 18.00-19.00 Uhr sonntags von 11.30-12.30 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Pfarrei Waxweiler The Gregorian Voices geben Konzert in Waxweiler Die Pfarrei Waxweiler präsentiert am Sonntag, 22. April, das bulgarische Vokaloktett The Gregorian Voices um 17:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Johannes der Täufer. Der stimmgewaltige achtköpfige Männerchor demonstriert unter der künstlerischen Leitung von Georgi Pandurov neben klassisch gregorianischen Chorälen, orthodoxen Kirchengesängen sowie Liedern der Renaissance und des Barock, wie englischsprachige Popsongs in einer gregorianischen Adaption klingen. Die Zuhörer können gespannt sein auf die zeitgemäße Interpretation beispielsweise von Rod Stewards I m Sailing, John Lennons Imagine und Michael Jacksons We are the World. Eintrittskarten sind im Internet bei www.ticket-regional.de, bei www.reservix.de und bei den Vorverkaufsstellen in Waxweiler (Pfarrbüro, Haus des Gastes, Kreissparkasse, Tankstelle Schaus) sowie in Prüm (Buchhandlung Hildesheim, Rewe-Center) erhältlich. Am Konzerttag selbst ist ab 16.00 Uhr eine Abendkasse geöffnet. Jehovas Zeugen, Arzfeld Sonntag 15.04.2018 10.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: Die Menschenherrschaft - auf der Waage gewogen 10.40 Uhr Bibelversbetrachtung Sprüche 28:5 Thema: Kennst du Jehova so gut, wie Noah, Daniel und Hiob ihn kannten? Freitag 20.04.2018 19.00 Uhr Jesus vergab einem Gelähmten voller Mitgefühl seine Sünden 19.30 Uhr Bibellesen Markus Kapitel 1+2 Was hast du über Jehova gelernt? 20.00 Uhr Jesus lehrt Nikodemus in der Nacht (Johannes 2:25-3:21) Besuchen Sie unsere Internetseite www.jw.org SG Arzfeld/Daleiden/Dasburg-Dahnen Die Mannschaften der SG Arzfeld/Daleiden/Dasburg-Dahnen bestreiten am kommenden Wochenende folgende Spiele: 1. Mannschaft Bezirksliga Am Mittwoch, 11.04.2018 um 20.00 Uhr in Godendorf gegen SG Ralingen 2. Mannschaft Kreisliga C Am Freitag, 13.04.2018 um 19.30 Uhr in Lambertsberg gegen SG Lambertsberg II

Arzfeld - 27 - Ausgabe 15/2018 TRIERS TOURISTIKMARKE NR. 1 ERLEBNISREISEN OSTSEE 5 TAGE 4xHP 13.06./22.08....ab 498,- KÖSSEN 7 TAGE 6x HP 18.06./27.08...ab 569,- RÜGEN 7 TAGE 6x HP 02.07....ab 629,- NORDFRIESLAND 5 TAGE 12.07./16.09....ab 429,- MASUREN & DANZIG 8 TAGE 7xHP 20.08....ab 895,- MECKLENBURG 5 TAGE 4xHP 21.07./26.09....ab 358,- KÄRNTEN 7 TAGE 6x HP 15.05./20.08...ab 598,- TOSKANA 7 TAGE 1xÜF/5xHP 11.06./17.09. ab 559,- ARLBERG 7 TAGE 6xHP 27.08....ab 498,- ZILLERTAL 7 TAGE 6X HP 16.07./10.09...ab 619,- NORMANDIE & BRETAGNE 6 TAGE 5x HP 12.07./17.09...ab 559,- KURZREISEN HOLLÄNDISCHE KÜSTE 3 TAGE 2x ÜF 08.06./18.08...ab 255,- SPESSART 3 TAGE 2x HP 19.05....ab 298,- BODENSEE 4 TAGE 3x HP 03.05./05.07...ab 355,- ELSASS 3 TAGE 2x ÜF 25.05./28.09.. ab 235,- TATORT MÜNSTER 2 TAGE 1x HP 26.05./27.10.. ab 209,- PROVENCE & CAMARGUE 7 TAGE 6 x HP 16.07./17.09. 659 ab HARZ 4 TAGE 3x HP 30.04./04.10...ab 319,- FLANDERN 3 TAGE 2X ÜF 19.05./31.08./05.10. ab 259,- ROMANTISCHE STRASSE 3 TAGE 2x HP 15.06./17.08./26.10. ab 239,- STÄDTEREISEN (immer inkl. Stadtrundfahrt und ÜF) PARIS 2 TAGE 05.05./09.06./ 23.06...ab 119,- 3 TAGE 29.04./11.05./19.05./. ab 189,- LONDON 4 TAGE 10.05./31.05./12.07.. ab 365,- HAMBURG 3 TAGE 04.05/06.07./21.09.. ab 239,- 4 TAGE 31.05./09.08./28.09. ab 299,- SÜDSCHWEDEN 7 TAGE 2 x ÜF & 4 x HP 04.08.... 559 ab PRAG 4 TAGE 10.05./28.06./06.09.. ab 289,- 5 TAGE 01.08./03.10....ab 298,- BERLIN 4 TAGE 31.05./16.08./01.12...ab 249,- 5 TAGE 23.07./08.10....ab 299,- WIEN 4 TAGE 31.05./06.09....ab 349,- 5 TAGE 25.07./03.10....ab 359,- DRESDEN 4 TAGE 10.05./31.05./26.07..ab 269,- ROM 7 TAGE 19.05./ 09.09...ab 629,- 0651-96 89 00 Zustiegsmöglichkeiten in ihrer Nähe! buchbar in unseren Kylltal Reisebüros Glockenstraße & Trier Galerie www.kylltal-reisen.de Broschüren günstig drucken Kräftig sparen bei Magazinen, Broschüren, Hochzeits-, Jubiläums- und Vereinszeitungen u.v.m. Ab 1 Exemplar lieferbar Stückgenau online bestellbar Unkomplizierte Datenanlieferung IMMObILIEn Welt Sonderangebot! Uns reicht schon ein PDF - den Rest erledigen wir! Drahtgeheftetheftet Ihre Vorteile bei LW-flyerdruck auf einen Blick Kostenloser Basis Datencheck Kauf auf Rechnung für Vereine, Behörden und Bestandskunden Persönliche Beratung am Telefon Klebegebunden Versand und MwSt. inklusive Keine versteckten Kosten -flyerdruck.de www.lw-flyerdruck.de info@lw-flyerdruck.de 09191 72 32 88 Sie möchten ein Haus verkaufen? Wir haben eine große anzahl von Kaufinteressenten für Sie! Sichern Sie sich 1.000 euro gutschrift auf die Maklerprovision bei Unterzeichnung eines neuen Maklervertrags vor dem 1.5.2018! tel.: +352 266 344 33, 20, grand-rue, L-9410 Vianden, www.sri.lu

Arzfeld - 28 - Ausgabe 15/2018 Am Sonntag, 15.04.2018 um 14.30 Uhr in Ehlenz gegen SV Rittersdorf 3. Mannschaft Kreisliga D Am Mittwoch, 11.04.2018 um 20.00 Uhr in Gondenbrett gegen SV Mehlental II Am Samstag, 14.04.2018 um 17.00 Uhr in Schwirzheim gegen SG Weinsheim III Damenmannschaft Bezirksliga Am Samstag, 14.04.2018 um 19.00 Uhr in Daleiden gegen FSG Nusbaum JSG Islek-Eschfeld Die Mannschaften der JSG Islek Eschfeld/Arzfeld/Daleiden/Dasburg-Dahnen bestreiten folgende Spiele: A-Junioren: Am Samstag, 14.04.2018 um 16.45 Uhr in Daleiden gegen JSG Stahl II B-Junioren: Am Samstag, 14.04.2018 um 15:00 Uhr in Daleiden gegen JSG Prümer Land-Rommersheim B-Juniorinnen: Am Samstag, 14.04.2018 um 16.00 Uhr in Ehlenz gegen JSG Biersdorf C-Junioren: Am Samstag, 14.04.2018 um 16.35 Uhr in Arzfeld gegen JSG Kylltal- Gerolstein E-II-Junioren: Am Samstag, 14.04.2018 um 14.15 Uhr in Hillesheim gegen JSG Vulkanland-Berndorf F-Junioren: Am Samstag, 14.04.2018 um 15.00 Uhr in Schleid gegen JSG Schleidenbach-Schleid E-I-Junioren: Am Samstag, 14.04.2018 um 16.00 Uhr in Schleid gegen JSG Schleidenbach-Schleid Förderverein des FC Großkampen Einladung zur Jahreshauptversammlung Auf Beschluss des Vorstandes ergeht hiermit die förmliche Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung, die am Freitag, dem 27.04.2018, um 19:00 Uhr im Gasthaus Kaut in Leidenborn stattfindet. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Aussprache 5. Entlastungserteilung 6. Verwendung des Reinerlöses 7.Neuwahl des Vorstandes 8. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages 9. Verschiedenes FC Großkampen e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Auf Beschluss des Vorstandes ergeht hiermit die förmliche Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung, die am Freitag, dem 27.04.2018, um 20:00 Uhr im Gasthaus Kaut in Leidenborn stattfindet. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Geschäftsbericht 3. Bericht zum Spielbetrieb 4. Jugendbericht 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache zu 2-6 8. Entlastungserteilung 9. Neuwahl des Vorstandes 10. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages 11. Festsetzung des Jugendbeitrages 12. Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 3 Tage vor der Versammlung dem Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Unter Bezugnahme auf Satzungsbestimmungen wird ausdrücklich vermerkt, dass persönliche Einladungen nicht ergehen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. SG Großkampen/Lützkampen/Üttfeld Seniorenfußball Kreisliga A: Sonntag, 15.04.2018, 14:30 Uhr in Üttfeld SG Großkampen/L/Ü - SG Lambertsberg-Oberweiler Kreisliga D: Samstag, 14.04.2018, 17:30 Uhr in Üttfeld SG Großkampen/L/Ü II - SV Mehlental II JSG Bleialf/W/H/GLÜ Samstag, 14.04.2018 A-Junioren 17:30 Uhr JSG Steffeln (9er) - JSG Bleialf verlegt auf 07.04.2018 B-Junioren 17:30 Uhr JSG Neunkirchen - JSG Bleialf in Niederstadtfeld C-Junioren 16:00 Uhr JSG Bleialf - JSG Steffeln II in Habscheid D-Junioren 14:30 Uhr JSG Bleialf - JSG Preist II in Habscheid E-Junioren 15:00 Uhr JSG Bleialf - JSG Struth in Bleialf F-Junioren 10:30 Uhr FC Bitburg II - JSG Bleialf in Bitburg Juniorenfußball D-Junioren: Samstag, 17.03.2018, 14:30 Uhr in Habscheid JSG Bleialf - JSG Prümer Land Rommersheim C-Junioren: Samstag, 17.03.2018, 16:00 Uhr in Habscheid JSG Bleialf - JSG Südeifel Irrel Sportclub Irrhausen Spieltermine Die Mannschaften des Tischtennisverein tragen folgende Meisterschaftsspiele aus: Samstag, den 14.04.2018 um 19.00 Uhr in Turnhalle Daleiden Herren, 1. KK, Eifel Süd SC Irrhausen 2 - Bettingen/Oberweis/ Utscheid 3 Weitere Informationen sind auf der Internetseite ttvr.click-tt.de zu finden. SG Neuerburg/Karlshausen/ Ringhuscheid/Ammeldingen Spielankündigungen 1. Mannschaft (Kreisliga B-2) Sonntag, 15.04.2018; 14:30 Uhr gegen SG DIST in Karlshausen Mittwoch, 18.04.2018; 20:00 Uhr gegen FSV Eschfeld in Eschfeld Sonntag, 22.04.2018; 14:30 Uhr gegen SG Stahl Mötsch 2. Mannschaft (Kreisliga C-2) Samstag, 14.04.2018; 20:00 Uhr gegen SG Prümer Land II in Karlshausen Freitag, 20.04.2018; 20:00 Uhr gegen SG EFEU-Esch in Karlshausen Sonntag, 22.04.2018; 14:30 Uhr gegen SG Schneifel III Karlshausen 3. Mannschaft (Kreisliga D-2) Donnerstag, 12.04.2018; 20:00 Uhr gegen SG Weinsheim III in Weinsheim Samstag, 14.04.2018; 18:00 Uhr gegen SG ADOS-Auel II in Karlshausen Freitag, 20.04.2018; 20:00 Uhr gegen FSV Eschfeld II in Eschfeld Sonntag, 22.04.2018; 12:30 Uhr gegen FC Bitburg III in Karlshausen A-Junioren Samstag, 14.04.2018; 17:30 Uhr gegen JSG DIST in Ringhuscheid Samstag, 21.04.2018; 17:30 Uhr gegen JSG Hinterbüsch II in Daun- Neunkirchen Mittwoch, 25.04.2018; 19:00 Uhr gegen JSG Hinterbüsch in Niederstadtfeld SG Lambertsberg/Plütscheid/Philippsweiler Kreisliga A SG Lambertsberg/P/P - SG Großkampen/L/Ü Sonntag, 15.04.2018 um 14.30 Uhr in Üttfeld Kreisliga C II SG Lambertsberg/P/P II - SG Arzfeld II Freitag 13.04.2018 um 19.30 Uhr in Lambertsberg SG Lambertsberg/P/P II - SG Weinsheim/S/O II Mittwoch, 18.04.2018 um 20.00 Uhr in Lambertsberg

Arzfeld - 29 - Ausgabe 15/2018 Förderverein SV Lambertsberg/Oberweiler e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Förderverein SV Lambertsberg/Oberweiler lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag 20.04.2018 um 19.00 Uhr ins Gasthaus Schilz, Lambertsberg herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahl des Vorstandes 6. Verschiedenes Anträge zur Versammlung können nur schriftlich bis zum 17.04.2018 an den Vorsitzenden Matthias Schilz gerichtet werden. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. SV Lambertsberg/Oberweiler e.v. gegründet 1959 Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Sportverein Lambertsberg/Oberweiler lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder zur Jahreshauptversammlung für Freitag, den 20.04.2018 um 20.00 Uhr ins Vereinslokal Schilz-Mühlen ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Jahresbericht des Vorstandes 4. Berichte der einzelnen Betreuer und Abteilungen 5. Aussprache der Berichte 6. Vorstandsneuwahlen 7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge 8. Veranstaltungen und Planung 2018 9. Verschiedenes Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 17.04.2018 beim Vorsitzenden einzureichen. Persönliche Einladungen ergehen nicht. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Radsportclub Lauperath-Scheidchen 1996 e.v. Der Radsport Club Lauperath-Scheidchen lädt hiermit zur diesjährigen Jahreshauptversammlung für Donnerstag, 19. April 2018, 20:00 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus Scheidchen ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Mitglieder 2. Jahresbericht des Vorstandes 3. Kassenbericht und Kassenprüfung 4. Entlastungserteilung 5. Aktivitäten 2018 6. Verschiedenes Es wird zahlreiches Erscheinen gebeten. SSV Pronsfeld Abteilung Tischtennis Herren 1. Bezirksliga Samstag, 14.04.2018 um 14.30 Uhr SSV Pronsfeld I - SV Wolsfeld I Samstag, 14.04.2018 um 19.00 Uhr SSV Pronsfeld I - SV Irsch/Saar I Herren 1. Kreisklasse Samstag, 14.04.2018 um 19.00 Uhr SSV Pronsfeld II - TTG Gerolstein/Daun V Jugend 1. Kreisklasse Freitag, 13.04.2018 um 19.30 Uhr SSV Pronsfeld II - TTC Schwirzheim III Mittwoch, 18.04.2018 um 18.00 Uhr TTG Gerolstein/Daun IV - SSV Pronsfeld II Die Seniorenmannschaften des S.V. Eifelland Waxweiler bestreiten am kommenden Wochenende folgende Meisterschaftsspiele: Sonntag, 15. April 2018 Kreisliga B 2 S.G. Preist - S.V. Eifelland Waxweiler I 14:30 Uhr in Orenhofen (Rasen) Kreisliga D 2 S.G. Esch II - S.V. Eifelland Waxweiler II 13:00 Uhr in Esch (Rasen) Mittwoch, 18. April 2018 Kreisliga D 2 S.G. Nusbaum III - S.V. Eifelland Waxweiler II 20:00 Uhr in Geichlingen (Rasen) Freitag, 20. April 2018 Kreisliga B 2 S.G. Ferschweiler - S.V. Eifelland Waxweiler I 19:00 Uhr in Ferschweiler (Rasen) Einladung Zur Jahreshauptversammlung des Sportverein Eifelland Waxweiler wird hiermit recht herzlich für Freitag, 13. April 2018, 20:30 Uhr in das Hotel Am Schwimmbad in Waxweiler eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Jahresberichte 3. Aussprache über die Jahresberichte 4. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl des Vorstandes 7. Veranstaltungen 2018/2019, Planungen und Anregungen 8. Verschiedenes Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 4 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Sport-Tanz-Club Südeifel e.v. Tanzen in Waxweiler Die Heilkraft des Tanzens ist wissenschaftlich erforscht, denn außer der körperlichen Bewegung wird nachweislich Stress abgebaut und das Demenzrisiko gesenkt. Auch im Monat April bietet der Sport- Tanz-Club Südeifel e.v. in Waxweiler, Auf Staudigt 24, wieder an folgenden Sonntagen von 18.30 Uhr - 20.00 Uhr einen Tanzkurs an. - Sonntag, 15.04.2018 - Sonntag, 22.04.2018 und - Sonntag, 29.04.2018 Kursgebühr: 10,- pro Person Nähere Informationen: Marlies Pütz, Fon: 06554-7145 ab 19.00 Uhr Schnuppertraining ist jederzeit möglich. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt hätten, und Sie einfach mal zwanglos vorbei kämen. Euro Golfclub 2000 e.v. Großer Gesundheitstag auf der Golfanlage Lietzenhof in Burbach Am 06.05.2018 bietet Ihnen der Euro Golfclub 2000 e.v. auf der Golfanlage Lietzenhof, nicht nur Golf, sondern mit Veranstaltern aus dem Bereich Gesundheit die verschiedensten gesundheitsfördernden Maßnahmen an. An den Ständen werden Angebote präsentiert, die Ihr Wohlbefinden verbessern und sich allgemein positiv auf Ihre Gesundheit auswirken können. Vertreten sind u.a. VHS Bitburger-Land, die Ihre Kurse aus den Bereichen Bewegung und Gesundheit vorstellen Fitnesskurse des Studios Miss Sporty in Bitburg Rotes Kreuz Capio Klinik, Bad Bertrich Yoga-Kurs

Arzfeld - 30 - Ausgabe 15/2018 Infos und Tipps am Ajurveda-Stand weitere Angebote sind angefragt! Termin: Am 06.05.2018 von 10.00-16.00 Uhr Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich - kommen Sie einfach vorbei und holen Sie sich Anregungen, was Sie zukünftig für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen tun können. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Golfanlage Lietzenhof (Telefon: 06553/2007) oder auf der Webseite unter www.golf-lietzenhof.de. Wir freuen uns darauf, Sie an diesem Tag begrüßen zu können. Landfrauenverband Arzfeld One-Pot-Cooking - Schnelle Gerichte aus einem Topf Am Dienstag, den 17.04.2018 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Olmscheid. Kursleiterin: Elisabeth Götz, Watzerath Mittlerweile ist es ein großer Trend, alles in einem Topf zuzubereiten. Kann man doch vom Mittagessen, Brotaufstrich, Smoothie, Partytopf und sogar Nachtisch alles darin machen. Die Teilnehmenden lernen kreative Gerichte kennen, erhalten Informationen zur Warenkunde und probieren am Schluss viele Leckereien aus (bitte Gedeck mitbringen). Es gibt außerdem noch entsprechende Rezeptblätter. Anmeldungen bitte bis zum 15.04.2018 bei Annemie Meyer, Tel. 06554/900167 oder Maria Weires, Tel. 06550/603. Teilnahmegebühren: Mitglieder 6,00, Nichtmitglieder 9,00 Gäste sind herzlich willkommen. MV Grenzland Lützkampen e.v. Lützkämper Frühlingserwachen MV lädt ein zum Jahreskonzert! Am 21.04.2018 um 20:30 Uhr eröffnet das Jugendorchester der Vereine Großkampenberg / Lützkampen / Eschfeld unter der Leitung von Claudia Horper-Seffern den Abend im Saal Kaut, Leidenborn. Im Anschluss führt das Hauptorcherster unter dem Dirigat von Steffi Hontheim mit einem bunt gemischten Programm durch den Abend. Von Popmusik der 90er, über sinfonische Musik bis hin zu schwungvollen Polkas ist für jeden Geschmack etwas dabei. Wir freuen uns auf Ihr Kommen - der Eintritt ist wie immer frei! Bitte vormerken: Kirmes in Lützkampen ist am 28. und 29. Juli 2018. Musikverein Olmscheid-Jucken Jubiläumskonzert Anlässlich des 90-jährigen Jubiläums des Musikvereins Olmscheid- Jucken wird der Verein das Jahreskonzert zur Kirmes am 21.04.2018 um 20.00 Uhr im DGH Olmscheid veranstalten. Den Auftakt macht die Jugendgruppe des Musikvereins Olmscheid- Jucken, anschließend wird das Hauptorchester unter der Leitung von René Heinen ein abwechslungsreiches Programm darbieten. Musikverein Üttfeld 1958 e.v. Der Vorstand des Musikvereins Üttfeld 1958 e.v. hat den Termin für die diesjährige Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 14.04.2018 um 17.00 Uhr im DGH in Binscheid festgelegt. Hiermit werden alle aktiven und inaktiven Mitglieder und die Eltern der in der Ausbildung befindlichen Jugendlichen des Vereins zu dieser Jahreshauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes 3. Aussprache zu den Berichten 4. Entlastung des Vorstandes 5. Anträge und Vorschläge 6. Verschiedenes Anträge für die Tagesordnung sind spätestens eine Woche vorher an die Vorsitzende zu richten. Möhnenverein Joch der Deijweln Waxweiler Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Möhnenverein Joch der Deijweln lädt alle Mitglieder und Interessierte zur Jahrehauptversammlung am Donnerstag, den 12.04.2018 um 19:30 Uhr ins Hotel am Schwimmbad ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Bericht des Kassenwartes 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Veschiedenes Über eine rege Teilnahme freuen sich die Joch der Deijweln. Eifelverein Waxweiler Frühjahrswanderung im Mühlbachtal und Mandelbachtal Der Eifelverein Waxweiler lädt alle Wanderfreunde zu einer Wanderung am Samstag, dem 14. April, ein. Ausgangspunkt der Wanderung ist der Wanderparkplatz Ginshauser Mühle am Radweg bei Waxweiler. Von dort führt Wanderführer Fritz Knob die Gruppe auf dem Rundwanderweg Nr. 87 über Manderscheid, durch das Mühlbachtal, vorbei am Kobenhof, durch das Mandelbachtal und über den Radweg zurück. Zum Abschluus gibt es eine Einkehr im Waxweiler Hof. Die Wanderstrecke ist ca. 10 km lang. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz Ginshauser Mühle. Kath. Erwachsenenbildung (KEB) Besuchsdienste für Menschen zu Hause und in Alten-/Pflegeheimen Fortführung der Reihe Älterwerden auf dem Land - Caritas vor Ort in Waxweiler Die Pfarreiengemeinschaft und die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) laden am Mittwoch, 18. April, um 19.30 Uhr, zu einer Fortführungsveranstaltung der Reihe Älter werden auf dem Land - Caritas vor Ort in das Dechant-Faber-Haus nach Waxweiler ein. Monika Dondelinger vom Caritasverband Westeifel und Gemeindereferentin Nicole Rauen werden zum Thema Besuchsdienste für Menschen zu Hause und in Alten- und Pflegeheimen referieren. Auf die Fragen Besuchsdienst - wie geht das? Wofür ist das gut? Kann ich mitmachen? Welche Voraussetzungen brauche ich? wird es Antworten geben. Alle, die das Thema interessiert oder sich sogar in Besuchsdiensten aktiv beteiligen oder beteiligen möchten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Betreuungsverein Westeifel e.v. Infoveranstaltung Erben und Vererben am Dienstag, 17.04.2018 um 19:00 Uhr in der Aula des Konvikts Kalvarienbergstr. 1, 54595 Prüm Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei. Eingeladen sind alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer oder die es werden wollen, Betreuer von Familienangehörigen oder interessierte Personen. Für nähere Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Monika Seimetz, Telefon: 06591-203 8791 oder per email an mseimetz@betreuungsverein-westeifel.de Bienenzuchtverein Prümer Land e.v. Am Samstag, 21.04.2018, wird ab 09.00 Uhr auf dem Gelände des Imkerpavillons in Prüm ein Arbeitseinsatz durchgeführt. Es ist unter anderem vorgesehen, die Schautafeln des Bienenlehrpfades auf dem Gelände abzuschleifen und neu zu streichen. Die Mitglieder des Bienenzuchtvereins sind eingeladen, bei den Pflegearbeiten auf dem Gelände mitzuhelfen. Entsprechendes Werkzeug bitte mitbringen, für einen Mittagsimbiss ist gesorgt. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel Elektronischer Antrag (eantrag) Ab diesem Jahr kann der Antrag auf Agrarförderung nur noch elektronisch über die Software AS Digital gestellt werden. Alle bewirtschafteten Flächen sind georeferenziert zu beantragen, das heißt, es sind Geometrien der bewirtschafteten Flächen mit Hilfe von Luftbildern zu erstellen. Das DLR Eifel bietet hierzu Schulungen an, bei denen Sie als Antragsteller die Software an unseren hauseigenen Laptops selbst bedienen und somit kennenlernen können.

Arzfeld - 31 - Ausgabe 15/2018 Ein Mitarbeiter des DLR wird das Programm erklären und die verschiedenen Funktionen vorstellen, ein weiterer Mitarbeiter wird Sie bei der praktischen Umsetzung unterstützen und gegebenenfalls bei auftretenden Problemen helfen. Bei diesen Schulungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, es ist eine Anmeldung erforderlich. Einen Link zur Online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage des DLR Eifel in der Rubrik Termine. Termine: 18.04.2018 13:30-17:00 Uhr 19.04.2018 13:30-17:00 Uhr 25.04.2018 13:30-17:00 Uhr 26.04.2018 13:30-17:00 Uhr Ort: DLR Eifel, 54634 Bitburg, Westpark 11 Weitere Termine werden bei Bedarf angeboten und rechtzeitig veröffentlicht. Beachten Sie hierzu auch die Internetseite des DLR Eifel www.dlr-eifel.rlp.de Das eigentliche Programm sowie viele weitere Informationen und Hilfestellungen wie zum Beispiel Demovideos und Ansprechpartner finden Sie jederzeit auf der Homepage des DLR RLP unter der Adresse www.dlr.rlp.de oder www.eantrag.rlp.de Kath. Erwachsenenbildung (KEB) Trau dich Wege zu einem gestärkten Selbst Die Kath. Erwachsenenbildung (KEB) lädt am Montag, 16. April 2018, um 19.30 Uhr, zu einem Vortrag zum Thema Trau dich Wege zu einem gestärkten Selbst in das Pfarrheim nach Schönecken ein. Die meisten Menschen fühlen sich selbstbewusst, wenn sie sich in ihrem gewohnten Umfeld bewegen. Wenn es jedoch darum geht, sich neuen Herausforderungen zu stellen, um neue Erfahrungen zu machen, melden sich Selbstzweifel an. Trainerin Eva Hitzges aus Prüm wird Schlüssel zu einem gesteigerten Selbstwertgefühl und einem positiven Selbstbild aufzeigen. Die Teilnehmergebühr beträgt 9,- Euro und ist an der Abendkasse zu entrichten. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Baugewerbe-Innung MEHR (KdöR) Einladung zur Mitgliederversammlung Die diesjährige ordentliche Mitglieder Versammlung der Baugewerbe-Innung MEHR - Mosel-Eifel-Hunsrück-Region - zuständig für die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel, findet statt am: Termin: Freitag, 20. April 2018, um 17:00 Uhr Ort: Hotel Eifelbräu - Römermauer 36-54634 Bitburg Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch Obermeister Harald Schmitz 2. Anträge zur Tagesordnung 3. Bericht aus dem Ausbildungs-und Prüfungswesen - Lehrlingswart 4. Abnahme der Jahresrechnung 2017 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung 6. Beschlussfassung Gebührenverzeichnis (neue Struktur Prüfungsgebühren) 7. Haushaltsplan 2018 8. Berufung der Arbeitgebervertreter in den Prüfungsausschuss der Innung für die Amtsperiode 01.08.2018 bis 31.07.2023 (Arbeitnehmervertreter werden vom Gesellenausschuss berufen) 9. Ehrung Maurergeselle Erik Gerhard (Landessieger beim Praktischen Leistungswettbewerb 2017) 10. Aktuelles Tarifgeschehen / Ist die SOKA Bau noch zeitgemäß? Referent Klaus D. Allgeier, Bauwirtschaft RLP 11. Regensburger Modell 12. Verschiedenes Linux User Group Schneifeltux LPD_2018.1 - Linux-Presentation-Day Samstag, 21. April 2018, 11.00-16.00 Uhr Gemeindehaus, 54662 Herforst, Römerstr. 37 Linux zum Anfassen und Ausprobieren! Wer oder was ist Linux? Linux ist ein freies Betriebssystem für Computer und eine Alternative zu Windows oder MacOSX. Antworten auf häufige Fragen rund um das freie Betriebssystem. Wäre das etwas für mich? Probieren Sie s aus! Am Anlass sind genügend Computer vorhanden. Aber ich kenn mich nicht aus! Unsere Helfer vor Ort stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Keine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Veranstalter: Linux User Group Schneifeltux + VHS Herforst, http://schneifeltux. de/index.php/l-p-d, email: info@schneifeltux.de Landfrauenverband Neuerburg Kochvorführung in Karlshausen One-Pot-Cooking schnelle Gerichte aus einem Topf Die Landfrauen Neuerburg bieten am Donnerstag, den 26.04.2018, eine Kochvorführung zum Thema: One-Pot-Cooking schnelle Gerichte aus einem Topf an. Beginn ist um 19.30 Uhr im Pfarrhaus in Karlshausen. Wenn es schnell gehen muss, bieten sich Rezepte aus einem Topf an. Neben Zeitersparnis punktet das One-Pot-Cooking mit geringem Geschirrverbrauch. Vom Brotaufstrich und Erbsen-Smoothie über Mittagessen im Glas bis hin zu Partytopf und Nachtisch lernen Sie kreative Gerichte kennen. Informationen über Warenkunde runden den Vortrag ab. Kostproben und Rezeptblätter verführen zum Nachkochen daheim. Anmeldungen bei Resi Schier, Tel. 06564/4564 Nichtmitglieder sind ebenfalls herzlich eingeladen. Besuchen Sie uns auch im Internet: www.landfrauen-neuerburg.de Rheuma-Liga Prüm Einladung Mitgliederversammlung Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, den 25. April 2018, um 18.00 Uhr im Konvikt in Prüm statt. Tagesordnung: - Begrüßung durch die Vorsitzende - Gedenken der Verstorbenen - Vortrag von Frau Ramscheid über Osteopathie - Jahresbericht für das Jahr 2017 - Kassenbericht - Bericht der Kassenprüfer - Entlastung des Vorstandes - Verabschiedung der ausscheidenden Vorstandsmitglieder - Vorstellung der neuen Vorstandskandidaten und Kandidatinnen - Neuwahl des gesamten Vorstandes - Vorschau für das Jahr 2018 - Verschiedenes Musikverein Ammeldingen Musical trifft Oper am Samstag, 14.04.2018 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Ammeldingen. Seid dabei, wenn der Vorhang sich hebt, die Show beginnt und wir nach langen und intensiven Probemonaten die Premiere des neuen Jahresprogramms feiern. Zu Beginn des Abends wird unser Jugendorchester Ammeldingen- Ringhuscheid-Neuerburg unter der Leitung von Julia Schares seine neuen Stücke präsentieren. Nach dem musikalischen Teil des Abends folgt wie in jedem Jahr der gemütliche Ausklang des Abends bei guten Gesprächen und dem ein oder anderen Getränk. Wir vom Musikverein Ammeldingen freuen uns, euch bei unserem Konzert zu begrüßen und wünschen bereits heute einen unterhaltsamen Abend. Volkshochschule Prüm 50602-1 Vorbereitungslehrgang zum Bilanzbuchhalter / zur Bilanzbuchhalterin - in Kooperation mit der IHK Trier Unterrichtszeiten: samstags, 08:00-13:00 Uhr vom 22.09.18 bis 25.09.21 in Prüm Infos und Anmeldung: IHK-Bildungszentrum, Frau Schoppet,Tel. 0651/9777-754, biz@trier.ihk.de 50804-1 Fachkraft für Frühpädagogik Die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren gewinnt in den Kindertagesstätten mehr und mehr an Bedeutung, seit in Rheinland-Pfalz der Rechtsanspruch für Zweijährige und der bundesweite Betreuungsanspruch für einjährige Kinder gelten.

Arzfeld - 32 - Ausgabe 15/2018 Die Fachkräfte in den Einrichtungen brauchen viel Wissen, Einfühlungsvermögen und Reflexion um mit den Kindern dieser Altersgruppe gut und sicher arbeiten zu können. Diese Weiterbildung verknüpft wissenschaftliche Erkenntnisse und bewährte Praxis. Die Inhalte der Qualifizierung richten sich seit 2015 nach den neuen Förderbereichen der Kita!plus. Termine: Modul 1: 06.08.-08.08.2018 Modul 2: 15.10.-17.10.2018 Modul 3: 07.01.-09.01.2019 Modul 4: 11.03.-13.03.2019 Modul 5: 13.05.-15.05.2019 Modul 6: 02.09.-03.09.2019 Modul 7: 04.11.-05.11.2019 Abschlusstag: 22.11.2019 Anmeldeschluss: 13.07.2018 Kurstermine April/Mai 11623-3 Golf - Grundkurs für Einsteiger - In Zusammenarbeit mit der Golfanlage Lietzenhof, Burbach - 6 x sonntags, 14:00-14:50 Uhr ab 6. Mai 20510-8 Wecke den Künstler in Dir - Leinwandbilder modern, trendy und künstlerisch gestalten Tages-Workshop am Samstag, 21. April, 10:00-17:30 Uhr 20909-4 Tanzen ohne Partner - Einsteigerkurs Das ADTV Tanz und Fitnessprogramm für Erwachsene ohne Tanzpartner holt Sie aus dem Alltag. 7 x dienstags, 17:00-18:30 Uhr ab 24. April 20909-3 Tanzen ohne Partner - Aufbaukurs 7 x dienstags, 18:30-20:00 Uhr ab 24. April 20931-4 Tanzkurs: Discofox - für Teilnehmer mit Grundkenntnissen 5 x dienstags, 20:00-21:30 Uhr ab 24. April 21401-2 Nähen für Anfänger und Wiedereinsteiger 6 x montags, 19:00-21:15 Uhr ab 16. April 30132-4 Geführte Klangreise: Nada Brahma - Die Welt ist Klang 7 x freitags, 19:30-20:30 Uhr ab 13. April 30133-4 Sanfte Yoga-Atemübungen begleitet mit Klangschalen 10 x freitags, 17:45-19:15 Uhr ab 20. April 30202-5 Pilates - Aufbaukurs - für Teilnehmer mit Grundkenntnissen 6 x donnerstags, 16:00-17:00 Uhr ab 19. April 30238-2 4STREATZ Dance-Fitness...passt sich Deiner Fitness-Stufe an, damit Du nie den Spaß am Schwitzen verlierst! 10 x donnerstags, 20:00-21:00 Uhr ab 12. April 30701-1 Kochen für Anfänger 3 x donnerstags, 18.00-21.00 Uhr ab 19. April 30703-1 Kochkurs für Männer 3 x mittwochs, 18.00-21.00 Uhr ab 18. April 41901-1 Russisch I - für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse 10 x mittwochs, 18:00-19:30 Uhr ab April 50110-2 Einführung in die Benutzung eines PCs 8 x mittwochs, 15:30-17:30 Uhr ab April 50133-1 Textverarbeitung am PC - Grundkurs - für Teilnehmer mit Grundkenntnissen am PC 8 x donnerstags, 18:30-21:30 Uhr ab 12. April Weitere Infos und Anmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle, Tel. 06551/943-119, E-Mail: vhs@vg-pruem.de, Internet: www.vhs. pruem.de Zentralbücherei Prüm Vorlesestunde 18.04.2018 Die Kinder aus der Krachmacherstrasse 25.04.2018 Kribbel-Krabbel-Käferwetter für Kinder ab 3 Jahren um 15.30 Uhr in der Leseecke der Zentralbücherei Prüm Eintritt frei Neue DVDs Der Junge im gestreiften Pyjama John Boyne; Vera Farmiga.; Berlin: Miramax, 2011. Hilfe, unser Lehrer ist ein Frosch nach dem Buch von Paul van Loon; Filmregisseur: Anna v.d Heide; Die Häschenschule Jagd nach dem goldenen Ei / Ute von (Regie) Münchow-Pohl; Katja The Circle nach dem Buch von Dave Eggers; Filmregisseur: James Ponsoldt Wie ich lernte, die Zahlen zu lieben Regie und Drehb.: Oliver Sechting; Max Taubert. Kamera: Wayne Xavier; Musik: Andreas Wolter; Darst.: Tom Tykwer; Ira Sachs Cars 3 - Evolution Filmregisseur: Brian Fee; Drehbuchautor: Kiel Murray (und 2 andere) Der junge Karl Marx Raoul [Regie] Peck; Pascal (Drehb.) Bonitzer; Kolja (Kamera) Brandt. Berlin: good!movies, 2017. Es nach dem Buch von Stephen King; Filmregisseur: Andy Muschietti Grießnockerlaffäre Rita Falk; Ed (Regie) Herzog; Stefan (Drehb.) Betz. Schneemann nach dem Buch von Jo Nesbø;Filmregisseur: Tomas Alfredson Victoria & Abdul nach dem Buch von Shrabani Basu; Filmregisseur: Stephen Frears Blade runner 2049 nach dem Buch von Philip K. Dick; Filmregisseur: Denis Villeneuve Spider-Man - Homecoming nach dem Buch von Stan Lee, Steve Ditko; Filmregisseur: Jon Watts Thor - Tag der Entscheidung nach dem Buch von Stan Lee; Filmregisseur: Taika Waititi Weitere Neuerwerbungen unter www.buecherei-pruem.de. Die Ausleihe aller Medien ist kostenlos. Alternative für Deutschland (AfD) Kreisverband Bitburg-Prüm Einladung Zum Themenabend Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Politik für Deutschland lädt der AfD-Kreisverband Bitburg-Prüm alle interessierten Bürger am Samstag, den 21.04.2018 ab 19.00 Uhr ins Alte Pfarrhaus, Marienstraße 16, 54664 Auw an der Kyll ein. Als Gastredner konnten wir den wirtschaftspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Rheinland-Pfälzischen Landtag, Herrn Dr. Jan Bollinger gewinnen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.afd-bitburgpruem.de oder auf Facebook unter @afdeifelkreis. Für Fragen, Anregungen und Gesprächswünsche stehen wir Ihnen unter info@afd-bitburgpruem.de oder telefonisch unter 0178-1225489 gerne zur Verfügung. CDU Kreisverband Bitburg-Prüm Sprechstunde mit Michael Billen Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Michael Billen (Kaschenbach), bietet Sprechstunden nach Vereinbarung in der CDU-Geschäftsstelle in Bitburg, an. Terminabsprache unter Tel.-Nr. 06561 3826 oder Fax-Nr. 06561 17178. Kontaktaufnahme und Terminanfragen sind auch über die Internetadresse http://www. michael-billen.de möglich. Sprechstunde CDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder bietet für die Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises bei Fragen, Anregungen oder Gesprächswünschen Bürgersprechstunden nach Vereinbarung an. Terminanfragen richten Sie einfach Telefon-Nr.: 030 / 227 71 881 oder E-Mail: patrick.schnieder@bundestag.de. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www. patrick-schnieder.de SPD Kreisverband Bitburg-Prüm SPD Landtagsabgeordneter Nico Steinbach Der SPD-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Nico Steinbach bietet eine Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung im SPD-Bürgerbüro, Westpark 2, Eingang B, in Bitburg an.

Arzfeld - 33 - Ausgabe 15/2018 Eine Terminabsprache ist von Montag bis Freitag jeweils von 08:30-12:00 Uhr unter Tel. Nr. 06561 60 49 500 oder per Mail an nico. steinbach@spd-eifelkreis.de möglich. Informationen über aktuelle politische Themen und die Kreispolitik finden Sie auch auf www.spd-eifelkreis.de. AG 60 plus Für Informationen zu den Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft 60 plus im Eifelkreis können Sie sich gerne an den Vorsitzenden Walter Simon, Neuerburg, Tel. 06564-2292 oder seinen Stellvertreter Heinz- Peter Geditz, Olzheim, Tel. 06552-7374 wenden. AfB Arbeitsgemeinschaft für Bildung Die Aufgaben der AfB ist die Unterstützung in allen Stufen im Bereich Bildung und Erziehung. Interessierte können sich telefonisch mit dem Vorsitzenden Jan-Henning Syrbe unter Tel. Nr. 0173 7069537 in Verbindung setzten. JUSOS Politisch interessierte Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene haben die Möglichkeit die Jusos im Eifelkreis per E-Mail jusos. eifelkreis@gmail.com zu kontaktieren, um Informationen über deren Aktivitäten und Veranstaltungen zu erhalten. Sprecher der Eifel-Jusos sind Paul Heckemanns und Manuel Krämer. Sprechstunde der SPD Bundestagsabgeordneten Katarina Barley, MdB bietet Sprechstunden nach Vereinbarung unter 0651-9759940 oder per Mail unter katarina.barley@bundestag.de an. FAMILIEn leben Vielen lieben Dank an alle, die meinen 80. Geburtstag für mich zu einem unvergesslichen Fest werden ließen. Darüber habe ich mich wahnsinnig gefreut. Franziska Birmann Jucken, im April 2018 BEILAGENHINWEIS Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage von Möller, Hörakustik. WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG! Im Hals und Nacken sind die 14 kleinen Gelenke der Halswirbelsäule. Erkranken sie an Arthrose, können sie die Blutversorgung des Gehirns und das Rückenmark einengen. Und was viel zu wenig bekannt ist, die Halswirbelsäule ist auch ein Stress organ. Berufliche und private Anspannungen führen bei vielen Menschen zu schmerzhaften Verspannungen in Kopf, Nacken und Schultern. Was kann man selbst dagegen tun? Wie kann man die Halswirbelsäule schützen und so einer Was tun bei ARTHROSE? Arthrose vorbeugen? Zu diesen und vielen anderen Fragen zur Arthrose gibt die Deutsche Arthrose-Hilfe nützliche praktische Tipps, die jeder kennen sollte. Eine Sonderausgabe ihres Ratgebers Arthrose-Info kann kostenlos angefordert werden bei: Deutsche Arthrose-Hilfe e.v., Postfach 1105 51, 60040 Frankfurt (bitte gerne eine 0,70- - Brief marke für Rückporto beifügen) oder auch per E-Mail an service@arthrose.de (bitte auch dann die vollständige postalische Adresse mit angeben). Frühling im Schwarzwald... Natur fühlen, den Duft des Waldes riechen! Unsere Pluspunkte: Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße 18 72178 Waldachtal- Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Tel. 07443/9662-0 Fax 07443/966260 Wochenpauschale mit Halbpension 7 Übernachtungen mit HP, tägl. kalt warmes Frühstücksbüfett, Menüwahl aus 3 Gerichten mit Salatbüfett, 1x festliches 6-Gang-Menü ab 408,- Die kleine Auszeit Buchbar von Donnerstag oder Freitag bis Sonntag 2 oder 3 Übernachtungen mit Halbpension 1x festliches 6-Gang-Menü, 1x Kaffee und Kuchen, 1x kleine Flasche Wein, 1x Obstteller 2 Nächte ab 169,- Schwarzwaldversucherle Buchbar von Sonntag bis Donnerstag oder Freitag 4 oder 5 Nächte mit Halbpension ab 242,- Unser gemütliches, familiengeführtes Hotel in absolut ruhiger Lage, zwischen 2 kleinen Seen in Waldnähe gelegen, bietet Ihnen täglich neben einem großen kalt-warmen Frühstücksbüfett abwechslungsreiche Speisen-Menüwahl aus 3 Gerichten sowie ein Salatbüfett mit frischen, knackigen Salaten aus der Region. Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.hotel-breitenbacher-hof.de oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an. Wir freuen uns auf Sie!

Arzfeld - 34 - Ausgabe 15/2018 Frühsommerim FerienlandCochem andermosel,im HunsrückundinderEifel Tourist-InformationFerienlandCochem Endertplatz1 56812Cochem Tel.:02671/6004-0 Fax:02671/6004-44 E-Mail:info@ ferienland-cochem.de www.ferienland-cochem.de& www.cochem.de

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Arzfeld - 43 - Ausgabe 15/2018

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